Zum Internationalen Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember 2013 hat der Churer Bischof Vitus Huonder unter dem Titel „Gender – Die tiefe Unwahrheit einer Theorie“ eine bemerkenswerte Erklärung zur Gender-Ideologie veröffentlicht, welche in Politik und Medien einen Sturm unsachlicher Polemik ausgelöst hat. Die unterzeichnenden Organisationen teilen die Einschätzung des Genderismus durch den Churer Bischof vollumfänglich. 1)
Wir teilen die Gender-Kritik des Churer Bischofs
Auch unserer Meinung nach geht es bei Gender letztlich nicht um mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, sondern um die systematische Dekonstruktion der bipolaren Geschlechterordnung. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Existenz einer Vielzahl gleichwertiger Geschlechtsidentitäten bzw. sexueller Orientierungen (hetero, lesbisch, schwul, bi-, trans-, intersexuell) als „wissenschaftliche“ Tatsache behauptet, in den Schulen gelehrt und als Grundlage einer neuen Gesetzgebung gefordert.
Die wohl bedeutendste Vordenkerin der Gender-Ideologie, die amerikanische Philosophin Judith Butler, behauptet in ihrem Hauptwerkt „Gender Trouble“ 2), dass nicht nur das soziale Geschlecht (gender), sondern auch das „Körpergeschlecht“ (sex) durch sprachliche Gewohnheit und Machtverhältnisse erzeugt sei. Die Einteilung der Menschen in die Kategorien männlich und weiblich wäre demnach ein Konstrukt, das eine angeblich natürlich-biologische Tatsache zum Vorwand nähme, Herrschaft und Macht auszuüben.
Anstatt die je spezifische und doch gleiche Würde von Mann und Frau anzuerkennen, leugnet die Gender-Ideologie durch Nivellierung der Geschlechtsunterschiede die tiefe Identität und das Aufeinanderangewiesensein der beiden Geschlechter. Dadurch aber negiert sie die natürliche Familie als Grundlage einer gesunden Gesellschaftsordnung.
Appell an die Verantwortlichen in allen Gesellschaftsbereichen
Wir fordern die Verantwortlichen in Pädagogik, Politik, Kirche und Gesellschaft auf, die Genderideologie als irreführend und zerstörerisch für das individuelle Glück der Menschen ebenso wie für die gesellschaftliche Ordnung als Ganzes zu erkennen und daraus die nötigen Konsequenzen zu ziehen.
Jegliche ideologische Agitationen und Indoktrinationen, wie sie die folgenden Beispiele beschreiben, müssen im Interesse unserer Gesellschaft und insbesondere der Kinder umgehend gestoppt werden:
1. Im Entwurf des Lehrplan 21 figuriert „Gender und Gleichstellung“ als fächerübergreifendes Thema und beinhaltet zum Beispiel folgende Kompetenz: Schüler „können Geschlechterstereotypen (Merkmale, Rollen und Verhalten) beschreiben und hinterfragen sowie Vorurteile und Klischees in Alltag und Medien erkennen“ (NMG 1.6).
2. Das Nationalen Programm zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten NPHS 2011-2017 geht von der Vielzahl von Gender-Identitäten aus: „Homosexualität, Bisexualität, Transgender-Identität und Intersexualität werden als sexuelle Orientierung oder Gender-Identität akzeptiert und respektiert.“ 3)
3. Eines der Schwerpunkthemen des im Auftrag zweier Bundesämter agierenden Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) lag 2013 beim „Recht des Kindes auf seine sexuelle Orientierung und seine Geschlechtsidentität“ ein. Das SKMR geht davon aus, dass die lesbische, schwule, bi-, trans- oder intersexuelle Neigung im positiven Sinn identitätsstiftend und schützenswert ist. Zu den aus seiner Sicht dringend notwendigen Präventionsmassnahmen gegen Homophobie an Schulen schreibt das SKMR: „Das politische Klima rund um das Thema Schule und Sexualunterreicht lässt jedoch befürchten, dass dies wohl in gewissen Kantonen nur über den Weg von zwingenden gesetzlichen Anordnungen möglich sein wird.“ 4)
4. Der Schweizerische Nationalfond SNF misst der „kritischen Hinterfragung“ der traditionellen Geschlechterordnung durch die Gender Studies richtungsweisende Bedeutung für die Gesellschaft bei.5) So förderte der SNF im Jahr 2013 z. Bsp. die Dissertation von Yv (Eveline) Nay zu „Konstellationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender mit Kindern in der Schweiz“. Nay zeigte unter anderem, wie Homosexuelle dem aktuell geltenden Recht „zum Trotz“ durch Samenspender, Leihmütter im Ausland usw. zu Nachwuchs kommen. 6)
5. Der Ratgeber der Stiftung Kinderschutz Schweiz für Eltern und Erzieher zum Thema „Sexualerziehung bei Kleinkindern und Prävention von sexueller Gewalt“ (2009) hält fest:
Zur Sexualerziehung im 1. bis 3. Lebensjahr gehört, „Kindern verschiedene mögliche Formen des Zusammenlebens aufzuzeigen und dies, ohne zu werten, als gleichwertige Varianten nebeneinander zu stellen.“ (S. 13)
6. Das mit inhaltlicher Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Pink Cross und der LGBT-Youth erarbeitete Dossier „Homophobie“, welches den Teilnehmern der Arbeitsgruppen der Jugendsession 2013 als Diskussionsgrundlage für die Formulierung politischer Forderungen dienen sollte, verurteilt den Ausschluss homosexueller Paare vom Adoptionsrecht als Ausdruck von Homophobie, der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. 7)
Quellen / Links
1) bistum-chur.ch/Wort_des_Bischofs_VIII_2013.pdf [17.12.2013].
2) Vgl. Judith Butler: Das Unbehagen der Geschlechter. Frankfurt am Main 1991.
3) bag.admin.ch/hiv_aids/05464/05465/12491/index.html?lang=de [17.12.2013], S. 90.
4) skmr.ch/de/themenbereiche/kinderpolitik/artikel/sexuelle-orientierung.html [17.12.2013].
5) snf.ch/SiteCollectionDocuments/com_inb_genderstudies_d.pdf [17.12.2013], S. 3.
6) SNF-Wissenschaftsmagazin „Horizonte“ (9/2012), S. 26-27.
7) jugendsession.ch/media/medialibrary/2013/11/Dossier_Homophobie_d.pdf [17.12.2013], S.6.
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