Bundesverwaltungsgericht prüft Massnahmen gegen obszöne BAG-Kampagne

Die 35 Kinder und Jugendliche, deren Gesuch zur sofortigen Beendigung der üblen HIV-„Präventionskampagne“ „Love Life – bereue nichts“ vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 12. August 2014 abgelehnt worden war, haben am 15. September Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gegen diesen Entscheid eingereicht

HLI unterstützt diese Beschwerde vollumfänglich.

Das BVGer prüft inzwischen vorsorgliche Massnahmen zum Stopp der kontraproduktiven Kampagne.
Gleichzeitig haben die 35 Minderjährigen auch eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAG beim zuständigen Departement (EDI) eingereicht.

Am 22. Juli 2014 hatten 35 Kinder und Jugendliche mit Unterstützung der Stiftung Zukunft CH und weiterer Organisationen (Christians for Truth, EDU Schweiz, Human Life International HLI Schweiz, Jugend und Familie, Schweizerische Stiftung für die Familie, Young and Precious) per Gesuch ans BAG die umgehende Beendigung der hochsexualisierten Kampagne „Love Life – Bereue nichts“ beantragt.

Stopp der BAG-Kampagne wird geprüft

Das BAG hatte es am 12. August 2014 aus „formalen Gründen“ abgelehnt, das Gesuch überhaupt zu behandeln.

Darauf hat das BAG (Leiter: Herr Pascal Strupler) seine obszöne und kontraproduktive Kampagne allen Schweizern, auch Minderjährigen, aufgezwungen. Kontraproduktiv, weil diese Art Kampagne die Inkaufnahme von noch höheren Risiken bei sexuellen Aktivitäten (Promiskuität, gesundheitlich viel riskoreichere homosexuelle Aktivitäten, früherer Beginn mit sexuellen Aktivitäten etc.) fördert.

Daher haben die Gesuchsteller – deren besondere schutzwürdige Interessen durch die BAG-Kampagne massiv verletzt werden – am 15. September 2014 beim BVG Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht: Sie fordern die Aufhebung der BAG-Verfügung und die Rückweisung des Gesuchs zur inhaltlichen Prüfung ans BAG.
Ausserdem beantragen die Minderjährigen zu ihrem Schutz auch vorsorgliche Massnahmen gegen die verderbende BAG-Kampagne.
Das BVGer prüft zurzeit solche Massnahmen und hat per Zwischen-Verfügung vom 19. September 2014 dem BAG eine Frist bis zum 29. September 2014 gesetzt, Stellung zu nehmen.

Aufsichtsbeschwerde gegen BAG

Am 16. September 2014 hat der Anwalt der 35 Beschwerde-Führer zudem eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAG beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht.
Damit wollen die minderjährigen Kritiker der Kampagne erreichen, dass sich anstelle des BAG – das in ihren Augen jede Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Frage verloren hat – die zuständige Aufsichtsbehörde mit ihren Argumenten gegen „Love Life – bereue nichts“ auseinandersetzt.

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