Die Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz ist ungenügend

Deswegen hat HLI-Schweiz am 15. April den Kantonsarzt des Kantons Tessins aufgefordert, eine Klinik für Fortpflanzungsmedizin zu überprüfen. Anlass war ein Vergleich der Jahrestatistiken 2013 der FIVNAT und des Bundesamtes für Statistik. Demnach hätte die betreffende Klinik 210 Embryonen „aus anderen Gründen“ vernichtet, während die 26 anderen Kliniken der Schweiz in dieser Kategorie zusammen auf insgesamt 14 Embryonen kommen. Der Kantonsarzt hat am 10. Mai 2016 HLI-Schweiz zurückgeschrieben und eine Untersuchung angekündigt.

Der Kantonsarzt schrieb an HLI-Schweiz: „Preso atto della vostra segnalazione, procederemo con un’ulteriore verifica e – qualora
dovessimo riscontrare anomalie – vi confermo che saranno presi i provvedimenti del caso ed eventualmente sarà effettuata segnalazione aIl’autorità penale.“ (Deutsche Übersetzung durch HLI: „Wir haben ihre Hinweise zur Kenntnis genommen und werden eine weitere Verifizierung durchführen – falls Anomalien feststellbar wären, versichern wir Ihnen, die notwendigen Massnahmen zu treffen und falls nötig die Strafbehörden zu informieren.“)

Der Vergleich zwischen den Statistiken von FIVNAT und dem Bundesamt für Statistik zeigt, dass eine Klinik im Tessin im Jahr 2013 mutmasslich 210 Embryonen „aus anderen Gründen“ vernichtet hat, während die 26 Kliniken der übrigen Schweiz in dieser Kategorie zusammen auf insgesamt 14 Embryonen kommen. HLI-Schweiz fragt nach den Gründen für diese bedeutende Differenz und wünscht vom Kantonsarzt des Tessins nach Abschluss seiner Untersuchung eine Veröffentlichung der Ergebnisse. Da die Auswertung und Veröffentlichung der Statistik in Art. 11 Abs. 4 des FMedG vorgeschrieben wird, besteht ein öffentliches Interesse an der lückenlosen Aufklärung dieses Sachverhaltes. Die Öffentlichkeit soll die Gründe erfahren weshalb eine Klinik soviele Embryonen „aus anderen Gründen“ vernichtet hat im Vergleich mit anderen Kliniken der Schweiz.

Unabhängig davon, ob die Untersuchungsergebnisse der Institution einen Verstoss gegen das FMedG nachweisen werden oder nicht, zeigt der Statistikvergleich, dass die Kontrolle der assistierten Fortpflanzungsmedizin nach dem geltenden Gesetz mangelhaft ist. Die Kontrolle liegt bei den Kantonen und erfolgt deshalb unterschiedlich streng. Niemand hat die Übersicht, da die statistischen Daten gemäss Verordnung des Bundesrates anonymisiert an das Bundesamt für Statistik gemeldet werden. Das zur Abstimmung am kommenden 5. Juni vorgelegte revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz wurde in diesem Punkt sogar aufgeweicht. Während im neuen Gesetz in Art. 12 Abs. 2 nur noch von Inspektionen die Rede ist, verlangt das geltende Gesetz noch ausdrücklich „unangemeldete Inspektionen“ der Bewilligungsbehörde.
Die Kontrolle sollte zentral durch den Bund erfolgen und die Jahresstatistik jeder Klinik offen gelegt werden. Auch das sind wichtige Gründe, das Fortpflanzungsmedizingesetz abzulehnen, damit der Gesetzgeber mit strengeren Bestimmungen für eine zuverlässige unabhängige Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin sorgt.

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