HLI ist enttäuscht darüber, dass die auf dem Tisch liegenden rationalen Argumente gegen die PID nicht erkannt werden. Die ganzen negativen Aspekte wie Selektion und Degradierung der Embryos zum Rohstoff, der nicht geregelte Umgang mit den tatsächliche vorliegenden Resultaten des genetischen Checks, die mangelnde Kontrolle in der Fortpflanzungsmedizin, die fehlende wissenschaftliche Evidenz bei unfruchtbaren Paaren, die mittels PID nicht eher zu einem Kind kommen, das erhöhte Risiko für Herz-Kreislaufkrankheiten nach längerem liegen lassen von Embryonen in der Nährlösung wurden in der (medialen) Debatte kaum aufgenommen und gelangten so gar nicht zu den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. |
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HLI hat sämtliche Parlamentarier, welche im Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ waren, angeschrieben mit der Aufforderung, parlamentarische Vorstösse zu folgenden Themen einzureichen: 1.) Unangemeldete Kontrollen sind mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Kontrollen können den Fortpflanzungsmedizinern selber übergeben werden. Das muss geändert werden!
(Hervorhebungen durch HLI)
1 a) Die unangemeldeten Kontrollen existieren im neuen Gesetz nicht mehr.
Ein parlamentarischer Vorstoss (am besten Motion) sollte das einfügen von unangemeldeten Kontrollen in das neue Gesetz fordern!
1 b) Es ist ein Affront, dass der Bundesrat Organisationen des privaten Rechts Vollzugsaufgaben und Kontrollaufgaben übertragen und diese dafür gar noch entschädigen kann. Es sind wohl Organisationen der Fortpflanzungsmediziner selber damit gemeint.
Damit ist die Gefahr gross, dass sich die Fortpflanzungsmediziner selber kontrollieren. Also hier wäre es ideal, ebenso einen parlamentarischern Vorstoss anzukünden, der die Kontrollaufgaben an Organisationen des privaten Rechts verhindert und diesen Passus aus dem neuen Gesetz streicht.
2.) Evaluation der Auswirkungen des neuen Gesetzes soll nicht „nur“ PID berücksichtigen
Das neue Gesetz will die Auswirkungen der PID untersuchen. Soweit so gut. Es ginge aber auch noch darum, beispielsweise die längere „Liegezeit“ von Embryonen in Nährlösungen zu untersuchen (bisher drei Tage, mit dem neuen Gesetz fünf Tage). Ich erinnere hierbei an die Forschungen von Prof. Urs Scherrer., der vermutet, dass die Nährlösungen zu epigenetischen Veränderungen führen mit einem rund viermal höheren Risiko von Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Mehr dazu beispielsweise unter:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/gefaessschaeden-bei-kuenstlich-durch-ivf-gezeugte-kinder-entdeckt-13865397.html Das ist genauso eine Konsequenz des neuen Gesetzes und gehört genauso gut evaluiert.
Könnte aber ergänzend dazu mittels eines Vorstosses gefordert werden.
Im neuen Gesetz heisst es bis jetzt:
2a. Abschnitt: Evaluation
Art. 14a
1 Das BAG sorgt dafür, dass die Auswirkungen derjenigen Bestimmungen dieses Gesetzes, welche die Untersuchung des Erbgutes von Embryonen in vitro und deren Auswahl betreffen, evaluiert werden. 3.) Statistiken und Erfolgsraten der einzelnen Kliniken und Praxen sollen nach einheitlichen Kriterien veröffentlicht werden!
Im bisherigen Gesetz steht: Art. 11 Berichterstattung (bisher) Personen, die eine Bewilligung haben, müssen der Bewilligungsbehörde jährlich über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Der Bericht muss Auskunft geben über:
Er darf keine Angaben enthalten, die auf bestimmte Personen schliessen lassen. Die Bewilligungsbehörde übermittelt die Daten dem Bundesamt für Statistik zur Auswertung und Veröffentlichung. Diese Bestimmungen bleiben bis auf Buchstabe e in Kraft, neu dazu kommt: Art. 11 Abs. 1 Abs. 2 Bst. e, 3 und 4 (neu dazu) Problematisch ist, dass keine Klinik dazu verpflichtet ist, ihre Zahlen, dass heisst auch ihre Erfolgraten zu veröffentlichen. Schon im Sinne von Konsumentenschutzanliegen besteht die dringende Notwendigkeit, diese Zahlen pro Klinik öffentlich zugänglich zu machen. Das würde der Geschäftemacherei, welche bereits bei der heutigen In-vitro-Fertilisation gang und gäbe ist, endlich einen Riegel schieben. Britische Kliniken und Praxen sind beispielsweise verpflichtet, nach einheitlichen Kriterien Erfolgsraten zu veröffentlichen zu jeder Klink und Praxis. Diese Erfolgsraten werden auch auf der staatlichen Homepage veröffentlicht. Kliniken werden somit vergleichbar. Unter folgendem Link kann ein Beispiel eingesehen werden: |