Frankreich: Ausstrahlung von Video-Clip mit Botschaften von Kindern mit Down-Syndrom verboten

Hier können Sie den Video ansehen, den wir in unserer Weihnachtspost erwähnten.

Die Ausstrahlung im französischen Fernsehen wurde höchstgerichtlich verboten, weil er gemäss Begründung auf Frauen, welche ein Kind mit Down-Syndrom abgetrieben haben, verstörend wirken könnte.

Hier können Sie weitere Hintergründe dazu lesen:
-> Zusammenfassender Hintergrundartikel

-> den dazugehörenden Gerichtsentscheid

-> Ankündigung der Fondation Jérôme Lejeune, den höchstrichterlichen Entscheid vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten.

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