Vernehmlassung Fortpflanzungsmedizinverordnung: Keine Transparenz, weichgespülte Kontrollen

Ende 2014 hat das Parlament den geänderten Art. 119 Bundesverfassung BV, SR 101) sowie das den Verfassungsartikel konkretisierende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, SR 810.11) verabschiedet. Der Verfassungsartikel wurde am 15. Juni 2015 von Volk und Ständen angenommen. Die Abstimmung über das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz  fand am 5. Juni 2016 statt. Die Inkraftsetzung des geänderten Gesetzes findet im Laufe des Jahres 2017 statt. Bis zu diesem Zeitpunkt bedarf es einer Anpassung des ausführenden Verordnungsrechts an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

HLI kritisert in seiner Vernehmlassungsantwort insbesondere die mangelnde, intransparente Kontrolle. Unangemeldete Kontrollen sind entgegen der früheren Verordnung nicht mehr möglich und werden schlichtweg abgeschafft. Die Kantone hätten gemäss neuer Verordnung kaum mehr Sanktionsmöglichkeiten. Diese wird an eine Akreditierungsstelle des Bundes delegiert.

Die Zahlen zur Fortpflanzungsmedizin sind nicht auf die einzelne Institutuion rückverfolgbar. Das einzelne Paar weiss also gar nichts darüber, wie „erfolgreich“ die einzelnen Institutionen arbeiten. Gemäss den letzten verfügbaren Zahlen der FIVNAT (einer Interessengruppe innerhalb der Schweiz. Gesellschaft für Reproduktionsmedizin) aus dem Jahr 2012 schwankt die Schwangerschaftsrate – je nach Fortpflanzungsmedizinpraxis – zwischen 8,8 und 31,4%. Mit den neueren, von der FIVNAT veröffentlichten Zahlen lässt sich diese Rate nichteinmal mehr berechnen. Das Bundesamt für Statistik veröffentlich ebenfalls jährlich eine anonymisierte Statistik. Das Fortpflanzungsmedizingesetz verlangt lediglich, dass die Zahlen nicht Rückschlüsse auf die einzelnen Personen zu lassen. In England werden die Zahlen beispielsweise transparent zu jeder Klinik veröffentlicht. Es würde dazu in der Schweiz – mindestens von den Rechtsgrundlagen her – bis jetzt kein Hindernis dafür bestehen. Warum das nicht gemacht wird, können lediglich die Fortpflanzungsmediziner selber beantworten und diejenigen Politiker, welche „ihre schützende Hand“ über sie halten.

Im Abstimmungskampf versuchte Bundesrat Alain Berset dem Stimmbürger zu versichern, dass es mit den Kontrollen bestens sei.
Hier der entsprechende Abschnitt aus seinem Interview mit der NZZ (7.5.2016):

Alain Berset während seiner Eröffnungsrede der Jugendsession 2012.„Können Sie garantieren, das es keine Missbräuche geben wird?

Illegale Handlungen kann man nie ausschliessen, auch heute nicht. Ich habe aber ein grosses Vertrauen in die Ärzteschaft, dass sie die Grenzen, die übrigens auch die Verfassung vorschreibt, respektieren wird. Die Grenze des Erlaubten ist ganz klar definiert. Ein allfälliger Missbrauch würde strafrechtlich verfolgt. Selbstverständlich wird auch kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Wie muss man sich diese Kontrollen in der Realität vorstellen?

Kliniken oder Spitäler, welche die PID praktizieren wollen, brauchen eine Bewilligung. Damit ist sichergestellt, dass wir wissen, wer dieses Verfahren durchführt. Bereits heute gibt es regelmässige Inspektionen vor Ort.“

Klar ist: Bundesrat Berset spricht mit der vorgelegten Verordnung seinen eigenen Worten Hohn.

 

Lesen Sie die vollumfängliche Vernehmlassungsantwort von HLI hier.

 

Hier ein Link zur bisherigen Verordnung.
Hier der neu vorgeschlagene Verordnungsentwurf und der dazugehörige Bericht.
Hier eine Übersicht zum aktuell gültigen Recht in der Fortpflanzungsmedizin.

Leave a Comment

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen