Am 1. September 2017 setzt der Bundesrat das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und dessen Verordnung in Kraft. Damit wird in der Schweiz neu die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich. Die im Labor gezeugten Embryonen können genetisch auf Erbkrankheiten und Chromosomenfehler untersucht werden – dies, obwohl letzteres gemäss Art. 119 Abs. 2 lit. c Bundesverfassung verboten ist (!).
Zusätzlich wurden etliche Bedingungen für die herkömmliche In-vitro-Fertilisation gelockert. Der Bundesrat hat die Fortpflanzungsmedizinverordnung ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein so ausufernd gefasst, dass eine effiziente Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin verunmöglicht wird. Dabei hat es seit 2001 immer wieder Unstimmigkeiten in der anonymisierten Statistik der Fortpflanzungsmedizin gegeben. So ist es beispielsweise immer noch unklar, weshalb mutmasslich ein einzelnes IVF-Zentrum in den Jahren 2013, 2014 und 2015 ein Mehrfaches an Embryonen (210, 146, 94) vernichtet hat als alle anderen IVF-Zentren in der Schweiz (14, 15, 23) zusammen 1). Weder der zuständige Kantonsarzt noch die verantwortliche Klinik vermochten für die Zahlen im Jahr 2013 eine plausible Erklärung für diesen Exzess abzugeben.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass in der Schweiz prinzipiell jedes der 28 IVF-Zentren eine Bewilligung für PID beantragen kann. In Belgien gibt es vier Zentren 2), die PID anbieten. In Deutschland haben seit 2012 bisher elf Zentren eine Bewilligung für PID erhalten.
Daher ist der 1. September 2017 ein weiterer Tiefpunkt auf der schiefen Ebene hin zu einer menschenverachtenden Fortpflanzungsmedizin. In den USA sind zu Versuchszwecken Embryonen gezeugt und gezielt genetisch verändert worden. Es gibt Stimmen in der Schweiz, die das zum Anlass genommen haben, für eine Ausweitung der Embryonenforschung in der Schweiz und sogar für die Zeugung von Embryonen zu Forschungszwecken zu plädieren. Das bestätigt unsere Einschätzung, wonach mit der nunmehr zugelassenen Präimplantationsdiagnostik ein Weg beschritten wird, an dessen Ende der Status von Embryonen auf die Stufe von blossen Versuchskaninchen herabgewürdigt zu werden droht.
Fussnoten:
1) Vernichtung von Embryonen „aus anderen Gründen“: BFS Schweiz ingesamt (=alle IVF-Zentren): 2013:210; 2014:146; 2015:94 FIVNAT-Statistik (=IVF-Zentren ohne erwähnte Klinik): 2013:14; 2014:15; 2015:23 2)http://www.whatclinic.com/fertility/belgium/pgd-preimplantation-gen etic-diagnosis