Bundesrat halbiert Wartezeit vor Todesfeststellung für Organspende. Drei Organisationen fordern: Bundesrat muss Inkraftsetzung aufschieben.

Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. 2017[1] beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG in Kraft. Mit keinem Wort erwähnte der Bundesrat, dass die Zeit nach dem Herz-Kreislaufstillstand von 10 auf 5 min. halbiert wurde. Anschliessend wird die Hirntoddiagnostik durchgeführt und dann die Organe Entnommen. HLI-Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik und die Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz haben heute in einem Brief den Bundesrat aufgefordert, die Inkraftsetzung aufzuschieben.

[1] Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.10.2017: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-68441.html

Medienspiegel zum Thema:

3.11.2017 SRF: https://www.srf.ch/news/schweiz/kuerzere-zeit-bis-organentnahme-wann-ist-ein-mensch-tot-eine-heikle-frage

3.11.2017 SRF: https://www.srf.ch/news/schweiz/kuerzere-zeit-bis-organentnahme-die-anzahl-minuten-ist-nicht-entscheidend

3.11.2017 bluewin: https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/2017/11/3/organspende–wann-ist-ein-mensch-wirklich-tot–.html

4.11.2017 BAZ: https://bazonline.ch/schweiz/standard/fuenf-minuten-um-zu-sterben/story/16096544

Brief an den Bundesrat der Organisationen HLI-Schweiz (HLI), Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGB) und Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz (VKAS)

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen