Jetzt muss der Bundesrat Farbe bekennen

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat über die Revision des Transplantationsgesetzes inkl. dazugehöriger Transplantationsverordnung. Darin weiss der Bundesrat manch Erfreuliches zu berichten: So wird u.a. die finanzielle Absicherung von lebenden Organspendern verbessert und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor dem Tod bei Urteilsunfähigkeit und fehlender Zustimmung des Spenders werden präzisiert. Nur eines „vergass“ der Bundesrat zu erwähnen: die Tatsache nämlich, dass mit dem gleichen Revisionspaket die bis anhin geltende Wartefrist nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zur Hirntoddiagnostik schlicht halbiert wurde. Human Life International Schweiz hat zusammen mit zwei weiteren Organisationen in einem an Bundespräsidentin Doris Leuthard und alle übrigen Bundesräte individuell gerichteten Brief vom 3. November 2017 gegen dieses Vertuschungsmanöver protestiert. Für den Bundesrat ist dieser Vorgang doppelt peinlich: Die Halbierung der Wartefrist von bisher zehn auf neu fünf Minuten hat er sich von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) unterjubeln lassen, ohne sich vermutlich dieser einschneidenden Änderung überhaupt bewusst gewesen zu sein. Denn eben diese Änderung erfolgte in einer intransparenten Neufassung der SAMW-Richtlinie „Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme“. Just diese Richtlinie hatte der Bundesrat zusammen mit der Revision der Transplantationsgesetzgebung zu geltendem Recht erklärt. Da verwundert es nicht, dass der Bundesrat bis dato nicht auf den Brief reagiert hat. Doch nun wird er sich nicht mehr länger um die Beantwortung unbequemer Fragen herumdrücken können, denn:
Mit einer dringlichen Anfrage (Marianne Streiff /EVP-CVP) und einer Interpellation (Bea Heim / SP), beide datiert vom 30. November 2017, fordern die Nationalrätinnen den Bundesrat auf, u.a. Stellung zu nehmen, wie es zur intransparenten Beschlussfassung der SAMW gekommen ist und weshalb er in seiner eigenen Medienmitteilung die medizin-ethisch relevante Halbierung der Wartefrist vor Organentnahmen verschwiegen hat. Man darf auf die Antwort gespannt sein.

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