Pränatale Gentests zwecks Geschlechterselektion: Wie unethisch darf eine Ethikkommission sein?

Durch Klicken auf das Bild, können Sie sich den Beitrag von 10 vor 10 vom 11.01.2018 "FOKUS: Gentest bei ungeborenen Kindern" ansehen.

Durch Klicken auf das Bild, können Sie sich den Beitrag von 10 vor 10 vom 11.01.2018 „FOKUS: Gentest bei ungeborenen Kindern“ ansehen.

Unser Kommentar zum Beitrag:

Mit einer Motion hat Ständerätin Pascale Bruderer (SP) eine Revision von Art. 11 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen verlangt. Grund: Dieser Artikel verbietet es zwar, pränatale Untersuchungen durchzuführen, die darauf abzielen, das Geschlecht des Embryos oder des Fötus zu einem andern Zweck als der Diagnose einer Krankheit festzustellen.“ Der Haken dabei: Als Nebenbefund solcher Tests, die nach dem heutigen Stand der Medizintechnik bereits ab der 8. Schwangerschaftswoche auch nicht invasiv möglich sind, kann im gleichen Atemzug auch das Geschlecht eruiert und von Labors bzw. Ärzten den Eltern mitgeteilt werden. Das Missbrauchspotential liegt auf der Hand: Unter dem Vorwand, sich über den Gesundheitszustand des im Mutterleib heranwachsenden Kindes informieren zu wollen, können Eltern dessen Geschlecht in Erfahrung bringen und, falls ihnen dieses nicht passt (weil sie entweder kein Mädchen oder keinen Buben wollen), eine Abtreibung vornehmen lassen, die gemäss aktueller Gesetzeslage bis zur 12. Schwangerschaftswoche straflos bleibt.

Das Schweizer Fernsehen hat in der Sendung „10 vor 10“ am 11. Januar 2018 dieser Thematik einen längeren Beitrag gewidmet. Professor Daniel Surbek, Co-Direktor der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am Inselspital Bern, blickt mit Sorge auf diesen Missbrauch pränataler Gentests. Er schätzt die allein aufgrund des „falschen Geschlechts“ vorgenommennen Abtreibungen schweizweit auf mindestens 100 pro Jahr. Ständerat und Nationalrat haben nun beide die Motion von Pascale Bruderer Ende 2014 angenommen. Der Bundesrat erklärte sich seinerseits mit der Zielsetzung der Motion einverstanden und bereitet zur Zeit einen entsprechende Gesetzesanpassung vor.

Doch nun fällt ihm ausgerechnet die Nationale Ethikkommission in den Rücken. Deren Mitglied Frank Mathwig lehnt im Namen dieser Kommission ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs zwecks Geschlechterselektion ab, weil es, so der Theologieprofessor an der Universität Bern in der Fernsehsendung „10 vor 10“ vom 11. Januar 2018, das angebliche Recht auf Information und Selbstbestimmung der Eltern verletze. Wer es mit dem Begriff „Ethik“ für vereinbar erklärt, das Existenzrecht bzw. den Schutz des menschlichen Lebens und damit die Menschenwürde von seinem Geschlecht abhängig machen zu können, pervertiert die Ethik zu einem blossen nachträglichen Legitimationsvehikel dessen, was unangesehen seines Missbrauchspotentials technisch und wissenschaftlich machbar ist. Was besonders schwer wiegt: Die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin hat nicht zum ersten Mal ethische Grundsätze und Werte auf dem Altar eines schrankenlosen Machbarkeitswahns geopfert. Bereits früher agitierte sie für die Legalisierung der Leihmutterschaft, der Eizellenspende für Alleinstehende und sogenannter Retterbabys. Fazit: Mit ihrer Gleichsetzung von Ethik und Machbarkeit hat sich die Nationale Ethikkommission gleich selbst die Existenzberechtigung abgesprochen.

 

 

 

 

 

 

 

Leave a Comment

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen