In der Einladung zur Vernehmlassung der Richtlinien „Umgang mit Sterben und Tod“ schreibt die SAMW: „Die Revision strebt eine Vermittlung zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Wertvorstellungen an und versucht, alle Beteiligten – Patienten, Angehörige und medizinische Fachpersonen – im Umgang mit Sterben und Tod zu unterstützen.“ Ein solches Unterfangen ist im vornherein zum Scheitern verurteilt. Das Ergebnis sind keine medizinisch-ethischen Richtlinien mehr. Es handelt sich vorwiegend um eine Auflistung von Handlungsoptionen, die dem überzogenen Selbstbestimmungsrecht der Patienten bzw. dem Gutdünken des ärztlichen Personals überlassen werden. Die Optionen für kontrovers diskutierte Handlungen hinterlassen den Eindruck, als ob allein das Strafrecht Grenzen setzt (Tötung auf Verlangen), während die medizinisch-ethischen Prinzipien, die das Standesethos ausmachen, in den Hintergrund treten, wenn nicht sogar aufgegeben werden.
HLI-Schweiz weist diesen Entwurf als Ganzes zurück und schliesst sich damit der Auffassung der Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz an. Wir teilen deren allgemeine Stellungnahme. Diese nennt, allgemeine grundlegende Aspekte, die im Richtlinienentwurf sträflich vernachlässigt werden. HLI-Schweiz fordert, dass die jetzt geltenden Richtlinien weiterhin in Kraft bleiben und der Richtlinienentwurf unter der Berücksichtigung des Standesethos den ärztlich assistierten Suizid inkl. des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit (Sterbefasten) ablehnt. Die Abgabe von Medikamenten zur Behandlung von Begleitsymptomen beim sog. Sterbefasten ist nichts anderes als ärztlich assistierter Suizid, der abzulehnen ist.
Lesen Sie hier die vollständige Vernehmlassungsantwort.
Richtlinienentwurf der SAMW «Umgang mit Sterben und Tod» (Vernehmlassung bis 24.2.2018) PDF, 398 KB
vgl. Interview von Alex Reichmuth mit Raimund Klesse: «Sterbehilfe für Demente ist fürchterlich» Basler Zeitung vom 24.2.2018