Nationalrat: Keine Abtreibung wegen des Geschlechts

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) wird zur Zeit umfassend revidiert. Grund der Gesetzesnovellierung ist die rasante Entwicklung in der Biogenetik, welche es ermöglicht, immer frühere und immer umfassendere Erkenntnisse über genetische Eigenschaften des Menschen zu gewinnen (z.B. über die sportlichen Veranlagungen). In das bundesrätliche Revisionspaket wurde auch die Motion von Pascale Bruderer Wyss (SP) aufgenommen („Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre“). Hintergrund dieser Motion: Das zur Zeit geltende Recht verbietet zwar, Untersuchungen durchzuführen, die darauf abzielen, das Geschlecht des Embryos oder Fötus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festzustellen. Als eine Art „Nebenprodukt“ lässt sich aber heute im Rahmen solcher Krankheitsdiagnosen (z.B. in Form von nichtinvasiven Bluttests) bereits ab der
9. Schwangerschaftswoche das Geschlecht feststellen. Ist ein Kind mit dem „falschen“ Geschlecht unterwegs, kann es in der Folge straflos abgetrieben werden (Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz in den ersten 12 Wochen straflos).

Obwohl die Erläuterungen in der Botschaft des Bundesrates zum aktuell geltenden Gesetz festhalten, dass Ärzte oder Ärztinnen das Geschlecht des Kindes nicht mitteilen dürfen, wenn die Gefahr besteht, dass deswegen die Schwangerschaft abgebrochen wird (vgl. Bundesblatt 2002 7361), tun sie es in der Praxis dennoch. Dieser missbräuchlichen, den Intentionen des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Praxis soll nun durch die genannte Revision explizt der Riegel geschoben werden. Der Nationalrat hat in seiner Wintersession dem entsprechenden Antrag des Bundesrates zugestimmt.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass sich der Nationalrat trotz massiver Druckversuche nicht von seinem mutigen Entscheid abbringen liess. Zu nennen sind da zum einen die Medien, welche im Namen der vermeintlichen Selbstbestimmung praktisch unisono für die Legalisierung der Abtreibung wegen des „falschen“ Geschlechts trommelten. Den Irrwitz feministischer Logik trieb dabei die frischgebackene Chefredaktorin des Tages-Anzeigers Judith Wittwer auf die Spitze: Ob sich eine Frau in den ersten 12 Wochen aus Not, wegen ihrer Karriere oder wegen des Geschlechts für eine Abtreibung entscheide, gehe den Staat nichts an, denn, so der Titel ihres Pamphlets: „Kinderkriegen ist Privatsache.“ Konsequenterweise, müssten auch dieselben Kreise die Abschaffung der vom Staat finanzierten Kinderkrippen, Tagesschulen, Kinderzulagen sowie der Mutterschaftsversicherung einfordern, denn: „Kinderkriegen ist Privatsache!“

Wohl noch gravierender ist, dass auch die Nationale Ethikkommission Front macht für die Abtreibung aufgrund des Geschlechts, weil – so deren Präsidentin Andrea Büchler – ein Verbot diskriminierenden Charakter habe. Als ob nicht gerade die Geschlechterselektion ausgesprochen diskriminierend wäre, sind doch weltweit gesehen in den allermeisten Fällen Mädchen davon betroffen.
Es besteht die begründete Hoffnung, dass sich der Ständerat dem lebensbejahenden Entscheid es Nationalrates anschliessen wird.

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