Zur Abstimmung über das Zensurgesetz (9. Februar 2020)

HLI hat sich ideell und materiell am Kampf gegen das Zensurgesetz (sog. Anti-Diskriminierungsgesetz) beteiligt. Dies aus der Überzeugung heraus, dass mit dem neuen Strafparagrafen unter dem Vorwand des Schutzes der sexuellen Orientierung faktisch ein Zensurgesetz geschaffen wird, mit welchem kritische Äusserungen zur Homosexualität zukünftig kriminalisiert werden sollen. HLI teilt die Auffassung von Strafrechtsprofessor Marcel Niggli, des schweizweit besten Kenners der Rassismus-Strafnorm, wonach der schwammige Begriff der „sexuellen Orientierung“ einer willkürlichen Anwendung durch die Justiz Tür und Tor öffnet. Professor Niggli gibt insbesondere zu bedenken, dass infolge des riesigen Medienrummels sich in Zukunft kein Staatsanwalt mehr getrauen wird, auf eine noch so unbegründete Klage der LGBT-Lobby nicht einzutreten, „weil er dann in den Medien selber dem Vorwurf der Hompophobie oder Transphobie ausgesetzt sein könnte.“

HLI veröffentlich nachstehend ungekürzt die Medienmitteilung des Abstimmungskomitees „Nein zum Zensurgesetz:

Medienmitteilung zum Abstimmungsresultat zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um sexuelle Orientierung

Strafnorm massvoll und zurückhaltend umsetzen

Das Abstimmungskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!» nimmt die Zustimmung des Souveräns zur erweiterten Rassismus-Strafnorm zur Kenntnis und akzeptiert den Volksentscheid. Wir nehmen die Befürworter beim Wort und pochen auf die versprochene zurückhaltende und massvolle Umsetzung, damit die Strafnorm nicht zu einem politischen Instrument gegen missliebige Meinungen verkommt.

Unser Einsatz für die Meinungs-, Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit stiess von Anfang an auf grossen Widerstand. Teile der LGBT-Lobby versuchten immer wieder, das Komitee in die «homophobe Ecke» zu rücken, um eine sachliche Diskussion abzuwürgen. Dass dies nicht gelungen ist und der Schweizer Stimmbevölkerung ein fairer Abstimmungskampf ermöglicht wurde, ist den zahlreichen Freiwilligen zu verdanken, die es mit ihrem tatkräftigen Einsatz dem überparteilichen Komitee ermöglicht haben, einen effektiven und zugleich sachlichen und fairen Abstimmungskampf zu führen.

Nach wie vor sind wir überzeugt, dass das Zensurgesetz einem gesellschaftlichen Rückschritt gleichkommt. Die politische Tendenz, die Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit dem Strafrecht zu mehr Toleranz erziehen zu wollen, ist verheerend. Mit der neuen Strafnorm darf man sexuellen Minderheiten aus Gewissensvorbehalten keine Dienstleistung mehr verweigern, die für die Allgemeinheit bestimmt ist. Dieselben Kreise, die für sich selber lauthals Toleranz einfordern, grenzen gleichzeitig Andersdenkende aus und sorgen dafür, dass sie wirtschaftliche Nachteile erfahren. Das Beispiel der Firma Läderach, die von Swiss Airlines aus politischen Gründen boykottiert wird, zeigt diese Doppelmoral exemplarisch auf.

Dass die Befürworter mit ihrem irreführenden Mantra «Hass ist keine Meinung» kritische Haltungen marginalisieren und aus dem gesellschaftlichen Diskurs verdrängen wollen, befremdet sehr. Angesichts der ungleichen Kräfteverhältnisse – die Befürworter verfügten über enorme Finanzmittel und die meisten Parteien machten für ein Ja mobil – ist das Abstimmungsresultat als Achtungserfolg zu werten, der zeigt, dass unsere Kritik bei der Umsetzung des Volksentscheids nicht vom Tisch gewischt werden darf.

Die Befürworter geben vor, den Wert der Meinungsfreiheit sehr hoch einzuschätzen und betonen, dass die Strafnorm nur selten und in ganz extremen Fällen genutzt werden soll. Wir werden sie beim Wort nehmen und appellieren an die Sensibilität der politischen Kräfte und Gerichte. Insbesondere KMU-Betriebe und Gewerbetreibende dürfen auf Grund der erweiterten Strafnorm nicht vermehrt in ihrer Entscheidungsfreiheit und der Unternehmerfreiheit bevormundet werden.

Abstimmungskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz»

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