Referendum „NEIN zur Ehe für alle“ mit 66’510 Unterschriften eingereicht!

Soeben wurde in Bern das Referendum NEIN zur Ehe für mit 59’176 beglaubigten und 7’334 unbeglaubigten Unterschriften eingereicht. (Erklärung: Durch die speziellen Covid-Regeln dürfen auch unbeglaubigte Unterschriften eingereicht werden, welche nach Einreichen von der Bundeskanzlei beglaubigt werden).

Zuerst gilt ein aufrichtiger Dank allen fleissigen Unterschriftensammlerinnen und Sammlern welche dieses „Referendumswunder“ trotz Covid und anderem „Gegenwind“ gesammelt haben!

Vor Ort hat uns eine Gruppe von Homosexuellen „ihre Toleranz“ gegenüber den demokratischen Rechten von Bürgerinnen und Bürgern demonstriert. Ein Schelm natürlich, wer behaupten würde, diese Gruppe sei repräsentativ… Mit Sprechgesängen, Parolen und Plakaten wollte die bunte Regenbogentruppe eine geordnete Einreichung verunmöglichen. Es brauchte etwa 50 Polizisten, welche die Störer*innen und Störer in gehöriger Distanz hielten, damit die Ansprachen der Vertreter des Referendumskomitees überhaupt gehalten werden konnten.

 

Hier die offizielle Medienmitteilung zur Einreichung:

Das überparteiliche Komitee «Nein zur Ehe für alle» hat am heutigen Montag, 12. April 2021 das Referendum gegen die Ehe für alle inkl. Samenspende-Zugang für lesbische Paare bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht – mit 59‘176 beglaubigten und 7‘334 unbeglaubigten Unterschriften. Die Stimmbevölkerung soll somit die Möglichkeit erhalten, dieses weitgreifende, zu Lasten des Kindeswohls gehende Gesellschaftsexperiment an der Urne zurückzuweisen.

In einem erfreulichen Schlussspurt, an dem sich viele engagierte Sammlerinnen und Sammler beteiligt haben, gelang es dem Komitee, den widrigen Corona-Bedingungen zu trotzen und das Referendum in trockene Tücher zu bringen. Die Unterschriftensammlung wurde nötig, weil sich das Parlament trotz von namhaften Kreisen attestierter Verfassungswidrigkeit dafür entschieden hatte, das «Ehe für alle»-Paket als blosse Gesetzesänderung durchzupauken. Dank dem Referendum erhält das Schweizer Volk nun die Gelegenheit, sich zu dieser wichtigen Frage und den damit einhergehenden, weitreichenden Folgen zu äussern.

Ein allgemein anerkanntes, für die Rechtsordnung grundlegendes Prinzip lautet: Gleiches soll gleich, Ungleiches soll ungleich behandelt werden. Der signifikante Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren besteht darin, dass für die Zeugung von Kindern aus sich heraus nur die Verbindung von Mann und Frau fähig ist. Mit der Missachtung dieser essenziellen Differenz durch die «Ehe für alle» wird der genannte Rechtsgrundsatz in seinem Kern verletzt. Für die legitimen Ansprüche gleichgeschlechtlicher Paare existiert das bereits bestehende, allenfalls zu modifizierende Partnerschaftsgesetz.

Gesellschaftspolitischer Dammbruch

Die Einführung der «Ehe für alle» käme einem gesellschaftspolitischen Dammbruch gleich, der die historisch gewachsene und bis anhin von Bundesgericht und Bundesrat getragene Ehe-Definition als auf Dauer angelegte Verbindung zwischen Mann und Frau über Bord wirft. Dadurch stehen zentrale Eckpfeiler gesellschaftlicher Stabilität auf dem Spiel. Wir aber sagen: Die Ehe ist und bleibt die natürliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die zu schützen ist. Nur aus dieser Verbindung entstehen Kinder, welche die Zukunft der Gesellschaft sicherstellen. Deshalb liegt es im ureigenen Interesse des Staates, die traditionelle Familie mit in der Ehe vereinigten Vätern und Müttern besser zu stellen.

Kindswohl bleibt auf der Strecke

Auf der Strecke bleibt mit dieser Gesetzesvorlage vor allem auch das Kindeswohl, insbesondere das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft. Die vorgeschlagene Unterscheidung für inländische und ausländische Samenspenden bietet da keinen ausreichenden Schutz, sondern wird in der Praxis nur zu neuer Ungleichheit und Diskriminierung führen. Apropos Diskriminierung: Wenn schon wie vorgesehen lesbischen Paaren die Samenspende erlaubt werden soll, weshalb soll dann nicht auch homosexuellen Männern das Recht auf Kinder zugestanden werden?

Der verfassungswidrig beschlossene Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für lesbische Paare wird früher oder später die Tore öffnen für die Legalisierung der Leihmutterschaft. Das Kind wird zum Produkt im Katalog degradiert, die Frau zur «käuflichen Gebärmaschine». Wenn diese Gesellschaftsentwürfe zur Norm werden, sind die fatalen Auswirkungen schon heute absehbar: Ihrer biologischen Mütter oder Väter «entraubte» Kinder leiden unter ihnen zugemuteten Identitätskrisen.

Für sachliche Debatten

Die Unterschriftensammlung hat gezeigt: Den Gegnern der Ehe für alle weht – vor allem auch in den Medien – ein eisiger Wind entgegen. Im Hinblick auf den Abstimmungskampf appellieren wir an alle Kräfte, sich an einer sachlichen, die Argumente ins Zentrum stellenden Debattenkultur zu beteiligen. Es ist das gute Recht jedes mündigen Staatsbürgers, seine Meinung zu politischen Sachthemen zu äussern, ohne dafür persönliche Nachteile oder Stigmatisierungen in Kauf nehmen zu müssen.

Referendumskomitee «Nein zur Ehe für alle»

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