Kommentar zur „Club“-Sendung des Schweizer Fernsehens SRF zur „Ehe für alle“ vom 17. August 2021

Gleich zu Beginn der Sendung verwies Moderatorin Barbara Lüthi auf die „ausgewogene Vertretung“ von Befürwortern und Gegnern der „Ehe für alle“. Der weitere Verlauf der Sendung zeigte dann aber in aller Deutlichkeit, dass von einer „ausgewogenen Vertretung“ nicht die Rede sein konnte. Dies lag primär an der Moderatorin Barbara Lüthi selbst, die sich mit zunehmender Dauer immer unverfrorener auf die Seite der Befürworterinnen schlug. Dies äusserte sich in erster Linie darin, dass sie ungefragt im ermüdenden Repetiermodus behauptete, es herrsche „wissenschaftlicher Konsens“, wonach Kinder in Regenbogenfamilien ebenso gut aufgehoben seien und gesund aufwachsen würden wie in Familien mit Vater und Mutter. Ein Blick in die einschlägigen Studien zeigt jedoch, dass diesbezüglich von einem „wissenschaftlichen Konsens“ nicht die Rede sein kann.

Zum manipulativen Diskussionsablauf gehörte auch, dass Moderatorin Lüthi kritische Fragen ausschliesslich an die Gegnerschaft der „Ehe für alle“ (Bischof Josef-Maria Bonnemain; Nationalrätin Verena Herzog; Marc Jost, Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz) richtete. So traktierte sie in barschem Ton die Genannten mit der Frage: „Woher wissen Sie denn, dass eine Mutter nicht einen Vater ersetzen kann?“. Nach Adam Riese sind jedoch jene begründungs- und rechtfertigungspflichtig, die eine Änderung eines Gesetzes bzw. des Status quo verlangen. Konkret: Die Frage hätte umgekehrt an die anwesenden Befürworterinnen der „Ehe für alle“ gerichtet werden müssen – und zwar des Inhalts: „Woher wissen Sie denn, dass Sie als zwei Mütter problemlos den Vater ersetzen können?“

Roter Teppich für Lesbe Gämperle

Stattdessen rollte Moderatorin Lüthi der in Partnerschaft lebenden Lesbe Denise Gämperle regelmässig den roten Teppich aus. So mit der rhetorisch gemeinten Frage, die schon nach geltendem Recht mögliche Stiefkindadoption sei doch gewiss anstrengend und mühsam. Die Angesprochene erfüllte den ihr von der Regie zugedachten Part derart gut, dass nicht nur eine idyllische Homestory eingeblendet wurde, sondern quasi als Belohnung aus dem Munde von Moderatorin Lüthi erfahren durfte, sie würde demnächst in „10 vor 10“ einen weiteren Auftritt zur Propagierung der Lesbenehe erhalten. Subtil-manipulativ war just auch die Auswahl von Denise Gämperle: Sie steht für jene Lesbenpaare, welche den Samenspender kennen bzw. den biologischen Vater «zeitgerecht» in die Erziehung einbinden wollen. Längst nicht alle Samenspenden erfolgen jedoch nicht anonym. Den Vogel in Sachen tendenziöser Voreingenommenheit schoss Moderatorin Lüthi ab, als sie am Schluss der Sendung Bischof Bonnemain die Frage stellte: „Wie lange kann die katholische Kirche noch Volkskirche sein, wenn sie sich nicht weiterentwickeln kann?“ Was hat – bitteschön – diese Frage mit dem Thema der Sendung zu tun?

Überhaupt Bischof Bonnemain: Formell zur Seite jener gehörend, welche die Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ ablehnen, drückte er sich chronisch um klare Stellungnahmen, eierte ständig herum und flüchtete sich stattdessen in wolkige, der „Tutti frutti“-Enzyklika von Papst Franziskus entlehnte literarische Gehversuche, die in einem Poesiealbum ihre Berechtigung haben mögen, nicht aber in einer Grundsatzdiskussion rund um das essentielle Familienverständnis von Staat und Gesellschaft. Sein Meisterstück lieferte Bischof Bonnemain gleich zu Beginn ab, als ihn Moderatorin Lüthi fragte: „Warum sind Sie gegen die ‹Ehe für alle›? Die Antwort war derart ausweichend-diffus, dass daraus selbst Moderatorin Lüthi nicht klug wurde und schliesslich nach erfolglosem Nachhaken sichtlich genervt gleich selbst die Antwort gab: „Es geht Ihnen also lediglich um eine Umbenennung, um semantische Feinheiten?“. Antwort Bonnemain: „Ja“ – so ziemlich das Gegenteil dessen, was die katholische Universalkirche und insbesondere auch die Schweizer Bischofskonferenz zu dieser Thematik geäussert haben.

GLP-Bertschy, Urheberin der parlamentarischen Initiative, die schliesslich zur Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ geführt hat und dabei wohlweislich eine Änderung der Bundesverfassung verlangt hatte – dies wäre zur Einführung der „Ehe für alle“ auch tatsächlich zwingend – wollte vom nunmehrigen Verfassungsbruch partout nichts mehr wissen, stilisierte vielmehr ihr Mantra zum Dogma hoch, entscheidend sei einzig und allein die Qualität einer Beziehung, nicht aber die Notwendigkeit von Vater und Mutter für das Gedeihen der Kinder. Deshalb sei es schlicht diskriminierend, wenn der Gesetzgeber gleichgeschlechtliche und heterogeschlechtliche Paare ungleich behandle.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert

Dabei unterschlug sie unwidersprochen die Tatsache, dass unlängst, d.h. am 13. Juli 2021 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch mit Wirkung für die Schweiz entschieden hat, dass keine Diskriminierung vorliegt, wenn ein Staat die Ehe ausschliesslich als Beziehung von Mann und Frau definiert, sofern er gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlich abgesicherten Rahmen zur Verfügung stellt. Genau dies ist in der Schweiz mit der Existenz des Partnerschaftsgesetzes der Fall. Geradezu infam war deshalb der von Kathrin Bertschy an die Adresse von Marc Jost in seiner Eigenschaft als Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz gerichtete abschätzige Bemerkung, „Ihr von den Freikirchen oder der Evangelischen Allianz könnt weiterhin eine Beziehung als minderwertig behandeln, aber wir sind hier nicht im Kirchenrecht, sondern in einem Rechtsstaat, und da geht eine solche Diskriminierung nicht.“ Als ob es nicht das ureigenste Recht einer jeden politischen oder weltanschaulichen Gruppierung wäre, darauf hinzuwirken, dass ihre jeweiligen Wertvorstellungen so wirkungsvoll wie möglich in den politischen Entscheidungsprozess einfliessen – Wertvorstellungen nota bene, die bis dato exakt dem geltenden Recht entsprechen. Kommt hinzu: Der Begriff „Ehe für alle“ ist Etikettenschwindel pur, reine Augenwischerei. Würde es die Homo- und Lesben-Lobby damit nämlich ernst meinen, müsste sie konsequenterweise auch die Polygamie und Polyandrie einfordern. Bezeichnenderweise blieb auch hier die Pfeife der „Schiedsrichterin Lüthi“ stumm.

Angesichts dieser Gemengelage haben sich Verena Herzog und Marc Jost höchst bravourös geschlagen. Dieser Fakt ändert allerdings nichts daran, dass Moderatorin Barbara Lüthi mit ihrer manipulativen Gesprächsführung gleich mehrfach die Programmvorschriften von SRF verletzt hat.

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