Wird die Abtreibungspille in den USA eingeschränkt oder verboten? Ein aktuell laufender Rechtsfall macht beides möglich.

Der texanische Richter Kacxmaryk hat den Mut, die Zulassung der Abreibungspille in Frage zu stellen (Bild lifesitenews.com / youtube)

Der texanische Richter Kacxmaryk hat den Mut, die Zulassung der
Abreibungspille in Frage zu stellen (Bild lifesitenews.com / youtube)

Entscheid zum Verbot der Abtreibungspille vom Karfreitag

Genau am Karfreitag, 7. April 2023 entschied der texanischer Richter Matthew Kacsmaryk, dass die Abtreibungspille nicht mehr abgegeben werden darf. Der Fall heisst «Alliance for Hippocratic Medicine v. FDA». Die Kläger argumentieren, dass die Zulassung auf einer ungenügenden Studienlage erfolgt sei und eher auf politischen Druck der damaligen abtreibungsbefürwortenden Clinton-Administration beruhe als auf seriösen Studien. Die Kläger wollen dabei nicht den Richter zum Pharmazeuten machen sondern berufen sich darauf, dass die Zulassungsbehörden gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen unterlassen hätten und die Zulassung zu Unrecht in einer Kategorie erfolgt sei, welche normalerweise lediglich für lebenswichtige Medikamente reserviert sei.

Angefochten werden unterlassene Sicherheitsprüfungen bei der Zulassung

Die Kläger argumentieren zur Hauptsache wie folgt:

– Die FDA-Zulassung im Jahr 2000 basierte auf einem rechtlichen Verfahren, das als „beschleunigte Überprüfungsbefugnis“ bekannt ist und speziell auf Medikamente zur Behandlung von „schweren oder lebensbedrohlichen Krankheiten“ beschränkt war. Dies hätte nicht für Abtreibungsmedikamente gelten dürfen, da eine Schwangerschaft keine „Krankheit“ ist.
– Die Tests von Abtreibungsmedikamenten entsprachen nicht den gesetzlichen Standards, einschließlich der erforderlichen Tests unter realen Bedingungen und der besonderen Anforderungen für Medikamente, die von heranwachsenden Mädchen verwendet werden. In den Jahren 2016 und 2021 ging die FDA dann noch einen Schritt weiter, indem sie kritische Sicherheitsvorkehrungen aufhob, die Voraussetzung für die ursprüngliche Arzneimittelzulassung gewesen waren.
– Die FDA genehmigte den Versand und die zwischenstaatliche Auslieferung chemischer Abtreibungsmedikamente und verstieß damit gegen ein als Comstock Act bekanntes Bundesgesetz.

Dem texanischen Gericht liegen Schriftsätze zahlreicher Beteiligter vor, in denen rechtliche und praktische Erwägungen zu den physischen, psychischen, finanziellen und gesellschaftlichen Schäden durch die Abtreibungsmittel dargelegt werden. Unterstützende Schriftsätze wurden von 22 der 50 amerikanischen Bundesstaaten, 67 Mitgliedern des Kongresses, zahlreichen Frauen-, Gesundheits-, Pro-Life-, Wirtschafts- und anderen Organisationen eingereicht.

In den Schriftsätzen wird hervorgehoben, dass die FDA die Sicherheit der Abtreibungsmedikamente unter den genehmigten Anwendungsbedingungen nicht untersucht und notwendige Schutzmaßnahmen schrittweise abgeschafft hat. Die FDA hat Beweise dafür ignoriert, dass chemische Abtreibungsmedikamente mehr Komplikationen verursachen als chirurgische Schwangerschaftsabbrüche. Und sie ignorierte Bundesgesetze, die sie dazu verpflichteten, die besonderen Auswirkungen von Abtreibungsmedikamenten auf den sich entwickelnden Körper von heranwachsenden Mädchen zu untersuchen.

Abtreibungspille nicht so sicher und harmlos, wie von Abtreibungslobby behauptet

Nach Angaben des Charlotte Lozier Institute erleiden bis zu 20 % der Frauen, die sich einem chemischen Abbruch unterziehen, Komplikationen, viermal mehr als bei chirurgischen Abbrüchen. Bei chemischen Abtreibungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass 5 % der Frauen die Notaufnahme aufsuchen müssen, über 50 % höher als bei chirurgischen Abtreibungen. In 5 % der Fälle gelingt es nicht, sämtliches Gewebe des Kindes abzutreiben, so dass ein chirurgischer Eingriff erforderlich ist, um den Abbruch abzuschließen.

In einem offenen Brief einer Koalition von Pro-Life-Gruppen an den FDA-Kommissar aus dem Jahr 2020 wird darauf hingewiesen, dass das Meldesystem der FDA seit dem Jahr 2000 mehr als 4.000 gemeldete unerwünschte Ereignisse aufweist, darunter auch einige Todesfälle bei Müttern. Diese unerwünschten Ereignisse werden notorisch zu wenig gemeldet, zumal die FDA die Hersteller von Abtreibungspillen nur dazu verpflichtet, Todesfälle bei Müttern zu melden, nicht aber andere Verletzungen und Komplikationen.

Chemische Schwangerschaftsabbrüche sind besonders gefährlich bei Eileiterschwangerschaften, die etwa 1-2 % aller Schwangerschaften ausmachen. Die FDA berichtet in ihren eigenen Daten über den Tod mehrerer Frauen, die Abtreibungspillen mit Eileiterschwangerschaften eingenommen haben. Schockierenderweise verlangt die FDA weder eine persönliche Untersuchung noch eine Ultraschalluntersuchung als Schutzmaßnahme, um eine Eileiterschwangerschaft im Voraus zu diagnostizieren.

(Quelle:
https://lozierinstitute.org/overlooked-dangers-of-mifepristone-the-fdas-reduced-rems-and-self-managed-abortion-policies-unwanted-abortions-unnecessary-abortions-unsafe-abortions/)

Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen noch nicht absehbar

Die Entscheidung des texanischen Richters Kacsmaryks betrifft alle 50 Bundesstaaten der USA, wo rund 52% aller Abtreibungen mit dieser Pille durchgeführt werden. Sofort reagierte das Justizministerium (DOJ) Biden mit einer Berufung beim Appellationsgericht (Fifth Circuit Court of Appeals) und erreichte am Mittwochabend, dass die Pille weiter abgegeben werden darf, allerdings blieb die erleichterte Abgabe durch Apotheken und seit dem Jahr 2021 die Internet-Bestellung nach Hause verboten. Kurz nach Kacsmaryks Anordnung – die am Karfreitag in Kraft getreten ist – erließ ebenfalls ein Richter des Bundesstaates Washington eine dem texanischen Richter widersprechende Anordnung, wonach Mifepriston in den Staaten Washington, Oregon, Arizona, Colorado, Connecticut, Delaware, Illinois, New Mexico, Rhode Island, Vermont, Hawaii, Maine, Maryland, Minnesota, Michigan und Washington D.C. weiterhin erhältlich sein muss.
Der texanische Richter stellte mit seinem Entscheid einerseits die im Jahr 2000 erfolgte Zulassung von Mifegyne durch die US Food and Drug Administration (FDA) grundsätzlich in Frage, gleichzeitig aber auch die Aufhebung der Einschränkungen, was die Abgabe der todbringenden Pille anbelangt: Zuerst durfte die Pille nur in wenigen ausgewählten Gesundheitseinrichtungen auf persönliche Verschreibung direkt durch den Arzt abgegeben werden, ab 2016 durften dies alle Aerzte und Apotheken und seit Corona kann diese Pille sogar postalisch nach einer Internetkonsultation bestellt werden. Ab Januar dieses Jahres reichte sogar das Ausfüllen eines Formulars zur Abgabe der Pille in Apotheken. Das Medikament konnte damit ohne Aufsicht von der Frau zu Hause eingenommen werden. Die grossen US-Apothekerketten Walgreens, CVS, and Rite Aid haben bereits angekündigt, in denjenigen Staaten, in denen Abtreibung zulässig ist, die Substanz ins «Sortiment aufzunehmen». Die Administration Biden hat bereits durch viele Anordnungen versucht, die Abgabe der todbringenden Abtreibungspille zu erleichtern, zumal diese «sicher» sei – tod-sicher könnte man anfügen.

Wie geht es weiter in diesem Verfahren?

Der Entscheid des Appellationsgerichts kann angefochten werden. Der oberste Gerichtshof kann zum Teil auch von sich aus aktiv werden um Entscheide von Appellationsgerichten zu revidieren insbesondere solche, welche sich widersprechen.
Die Hersteller von Mifegyne und die Administration Biden haben nun beim Obersten Gerichtshof gegen die Einschränkungen geklagt. Das oberste Gericht hat am 22. April 2023 vorläufig entschieden, dass die Pille bis zum Abschluss des Berufsverfahrens unter den bisherigen Bedingungen erhältlich bleiben soll. Zwei Richter taten ihre abweichende Meinung kund. Dieser Entscheid ist lediglich vorläufig. Das eigentliche Verfahren nimmt weiter seinen Lauf durch die Instanzen. Trotzdem ist dieses Verdikt ein «Etappensieg» der Abtreibungsbefürworter. Die Abtreibungspille wird «umso wichtiger», je weniger die Abtreibung seit der letztjährigen Ausserkraftsetzung des Urteils Roe v. Wade und seitdem zahlreiche amerikanische Bundesstaaten keine Abtreibungen mehr wollen oder den Zugang stark eingeschränkt haben. Mit der Abtreibungspille kann der Wille der Gesetzgeber «einfacher» unterminiert werden.

Diverse Quellen, lifesitenews.com, eigene Recherchen

Ein sehr  informatives Video über die Wirkungsweise von Mifegyne und auch deren Umkehrbehandlung (d.h. die Aufhebung deren Wirkung, wenn es sich die Schwangere „anders überlegt“) hat der „Marsch fürs Läbe“ Schweiz produziert:

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