Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsrichtlinien der WHO gehören vors Parlament und damit letztlich vors Volk

Erst am 24. Mai 2024 wurde via Medien bekannt, dass die rund zweijährigen Verhandlungen für das WHO-Pandemieabkommen vorerst gescheitert seien, die Idee dazu aber keineswegs begraben werde. Für das Scheitern wurden Themen wie Streitigkeiten über Patentfragen und den “Finanzausgleich” zwischen den Ländern des Nordens und des Südens angegeben. Am 27. Mai begann die 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf, notabene eröffnet von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Zudem ist die Schweiz noch in der Periode von 2023-2026 im Exekutivrat der WHO. Genf ist der Sitz der WHO. Kein vernünftiger Mensch zweifelt an der Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit, einem wissenschaftlichen Informationsaustausch im Pandemiefall. Der Tages-Anzeiger Redaktor Edgar Schuler schrieb am 20. Mai «beschwichtigend» und sozusagen die Ampel auch für die Schweiz auf grün stellend im Tagesanzeiger: «Dass die Diktatur-Vorwürde gegen die WHO damit entkräftet sind, bestätigt auch ein Fachmann. ‘Das vorgeschlagene Pandemie-Abkommen würde die Souveränität der Mitgliedsstaaten achten’, sagt der Gesundheitsrechtler Pedro A.Villarreal von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik Ende April vor einem Ausschuss des Deutschen Bundestags.» Es geht aktuell mehr um Fragen, was sonst noch mit Pandemien alles angestellt werden kann oder noch konkreter: Können Pandemien Einfallstore für menschenrechtswidrige und manipulative Massnahmen sein? Selbstverständlich wird eine solche Aussage des Medienmainstreams sogleich als Verschwörungstheorie von Schwurblern weggewischt. Dass die Ampeln noch nirgends auf grün stehen, bewiesen am 27. Mai vier Vertreter aus einem breiten politischen Spektrum eindrücklich und faktenbasiert in Bern anlässlich einer Pressekonferenz. Sie stellten u.a. ein im Auftrag des Aktionsbündnisses Freie Schweiz (ABF-Schweiz) verfasstes Gutachten der renommierten Staatsrechtlerin Frau Prof. Isabelle Häner vor und präsentierten mögliche Schlüsse sowie ihre aktuellen Forderungen an die Politik.

Einleitung Pressekonferenz: Der Bundesrat hat sich bis heute nicht entschieden, WHO-Vereinbarungen dem Parlament vorzulegen

Der Moderator Dr. Philipp Gut stellte gleich zum Eingang fest, es gelt die Frage zu beantworten, was dieses Gutachten für den weiteren politischen Prozess bedeute. Die renommierte Staatsrechtlerin, deren Gutachten bereits mehrmals politische Prozesse beeinflussten, sei zu eindeutigen Schlüssen gekommen. Der Bundesrat habe sich bis heute nicht entschieden, ob die Abkommen dem Parlament vorzulegen seien. Vertreter der vorgeschobenen Verwaltung beschwichtigten bisher immer mit dem Argument, dass ja die definitive Version der Verträge noch nicht vorliegt und man erst dann sagen kann, ob dafür ein Bundesbeschluss notwendig ist oder es sich lediglich um Softlaw (=unverbindliche, gemeinsame Absichtserklärung mit empfehlendem Charakter) handelt.

Pressekonfernz mit breitem politischen Spektrum stellt Häner-Gutachten vor. V.l.n.r.: Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP), Stadträtin lic. Iur. Simone Machado (Grünalternative Partei), Dr. Philipp Gut (ABF-Schweiz), Frau lic. Iur. Andrea Staubli (ABF-Schweiz), Nationalrat Andreas Gafner (EDU)

Die Pressekonferenz auf youtube

Behandelte Fragestellungen des Gutachtens

Zunächst ergreift Frau lic. iur. Andrea Staubli das Wort. Sie war ehemalige langjährige Oberrichterin im Kanton Aargau, in der Zwischenzeit ist sie auf Mediation spezialisiert und tritt bei dieser Pressekonferenz als Vertreterin des ABF-Schweiz auf. Zwischen dem 27. Mai und dem 1. Juni 2024 findet die 77. Weltgesundheitsversammlung statt, dem obersten Gremium der 194 Mitgliedstaaten der WHO. Delegiert dafür sind die jeweiligen Gesundheitsminister. An dieser jährlich stattfindenden Versammlung hätten sowohl der Pandemievertrag als auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) abgesegnet werden sollen. Der Pandemievertrag (PV) wurde bereits vor Versammlungsbeginn als vorläufig gescheitert bezeichnet. Als Gründe dafür wurden die Uneinigkeit bezüglich finanzieller Interessen und Patentfragen angegeben. Seit dem 27. Mai ist auch bekannt, dass bis dato kein definitiver gemeinsamer und schon gar nicht abstimmungsreifer Text für die IGV vorhanden ist. Das könnte sich aber im Verlauf der Woche noch ändern. Die weitreichenden Konsequenzen dieser Verträge, u.a. der Pandemievertrag als neues völkerrechtliches Instrument sind die Gründe für das Gutachten gewesen. Zunächst fasst die Juristin die Fragestellung an die Gutachterin zusammen:
– Tangieren PV und IGV die Souveränität der Schweiz?
– Müssen PV und IGV dem Parlament unterbreitet werden?
– Wie sieht es mit dem Ergreifen eines Referendums aus?
– Wie kann der Bundesrat veranlasst werden, bei einer Annahme der IGV das Widerspruchsrecht auszuüben?
– Wie erfolgt eine sachgerechte Anwendung von Notrecht?
– Was ist bei verfassungswidrigen, völkerrechtlichen Verträgen zu tun? Für die Beantwortung dieser Fragen stützt sich das Gutachten auf den am 22.04.2024 veröffentlichten Pandemie-Vertragsentwurf, z.T. auch auf frühere Versionen, um die Entwicklung von gewissen Themen während den Verhandlungen aufzuzeigen, sowie auf immer wieder veröffentlichte Änderungsvorschläge für die IGV. Für letztere wurde bis jetzt nie ein integraler Entwurf veröffentlicht. Doch dazu später.

Rechtliche verbindliche und ins Landesrecht einschneidende Vorschriften machen Parlamentsbeschluss mit fakultatiter Referendumsmöglichkeit zwingend

Für den Pandemievertrag wurde im Häner-Gutachten eindeutig festgestellt, dass die bisher vorgelegten Entwürfe rechtlich verbindliche Vorschriften enthielten und kein Softlaw seien. Die Staaten müssten konkrete Vorkehrungen treffen, z.T. ihr Landesrecht anpassen. Die Terminolgie implizierten ganz klar Verbindlichkeit. Einzig die auch deklaratorisch im Vertrag vorkommende Betonung auf der einzelstaatlichen Souveränität stehe inhaltlich dieser Verbindlichkeit etwas entgegen. Als Fazit gelte es festzuhalten: Die Verbindlichkeit überwiege. Die bisher bekannten Entwürfe würden alle zwingend einen Bundesbeschluss bedingen, müssten also dem Parlament vorgelegt werden und unterstünden damit automatisch dem fakultativen Referendum.

Auch die IGV sind ein Teil der Schweizerischen Rechtsordnung. Aktuell ist dabei die Version 2007 gültig. Die IGV enthalten zahlreiche technische Vorschriften wie Grenzübertrittsfragen, Formalitäten bei gesundheitlichen Fragen im zwischenstaatlichen Verkehr. Aber die darin behandelten Themen sind nicht nur rein technischer Natur. Sie werden ins Epidemiengesetz überführt werden. Das zeigt auch die kürzlich durchgeführte Vernehmlassung zur Revision dieses Gesetzes, in dessen Botschaft der Bundesrat bereits explizit festgehalten hat, soweit wie möglich die neuen IGV’s dabei zu berücksichtigen. Schlussfolgerung für die IGV: Auch für diese bräuchte es zwingend einen Parlamentsbeschluss. Als Zusammenfassung des Gutachtens kann festgehalten werden:
– WHO-Pandemievertrag und IGV sind ein sich ergänzendes widerspruchsfreies Regelwerk und sollten zeitgleich verabschiedet werden.
– Es sei für beide Abkommen das gleiche inerstaatliche Genehmigungsverfahren anzuwenden.
– Beide Abkommen müssen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.
– Massnahmen im Zusammenhang mit Prävention, Vorbereitung und Bekämpfung von zukünftigen Pandemien brauchen eine möglichst grosse demokratische Legitimation um eine gute Akzeptanz zu erlangen.

Nationalrat Rémy Wyssmann vertritt darüber hinausgehende juristische Ansicht: IGV’s verlangen obligatorisches Referendum gemäss BV Art. 140

Nationalrat Rémy Wyssmann

Der nächste Redner war der Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann, Präsident der kantonalen SVP, Anwalt speziell für Versicherungs- und Haftungsrecht. Er ging noch über die Forderungen des Gutachtens hinaus und fordert ganz klar ein obligatorisches Referendum  mindestens für die IGV. Er begründete dies anhand von konreten Auszügen aus den IGV:

  • Art. 42 IGV «Die nach diesen Regelungen getoffenen Gesundheitsmassnahmen müssen unverzüglich eingeleitet und abgeschlossen werden und sind in transparenter und nicht diskriminierender Weise anzuwenden.»
  • Art. 54 bis Abs. 1 IGV: «Der Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung der IGV soll die Durchführung dieser Vorschriften erleichtern und überwachen und deren Einhaltung fördern.»

Hier sei von einem Ausschuss die Rede, der überwache, also einem mit vielen Kompetenzen ausgestatteten übernationalen Exekutiv-Organ. In rechtlichem Sinne werde die Schweiz damit eindeutig Mitglied einer supranationalen Gemeinschaft. Gemäss Artikel 140 der Bundesverfassung: «Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet… b.) der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften…»
Unter dem Titel «Nach der Pandemie ist vor der Pandemie» erinnert Herr Wyssmann an die Möglicheit des Generaldirektors der WHO, einen internationalen Gesundheitsnotstand auszurufen. Er beruft sich dabei auf die Art. 12, 15 und 42 der IGV und zitierte daraus wie folgt: «Wurde gemäss Art. 12 festgestellt, dass ein internationaler Gesundheitsnotstand einschliesslich einer pandemischen Notlage vorliegt (….) so gibt der Generaldirektor temporäre Empfehlungen. Die aufgrund dieser Verordnungen getroffenen Gesundheitsmassnahmen (….) müssen von allen Vertragsstaaten unvergüglich eingeleitet und abgeschlossen werden.» Im Zusammenhang zwischen den IGV’s und dem revidierten Epidemiengesetz (rev. EPG) wird NR Wyssmann dem Bundesrat gar vorauseilenden Gehorsam vor. Er zitiert dabei aus der Botschaft für die soeben zu Ende gegangene Vernehmlassung zum revidierten EPG: «Die Revision (des EpG, Anmerkung Sprechender) wird soweit möglich die Entwicklung des laufenden internationalen Änderungsverfahrens zur IGV berücksichtigen» (zit. aus dem Vernehmlassungsbericht, also der Botschaft des Bundesrats zum rev. EpG, S.124). Hier wird klar aufgezeigt, wie die IGV direkt unser Landesrecht beeinflussen. Die Parlamentarische Frage 23.07079 von NR Roland Rino Büchel beweise das ebenfalls explizit. Der Bundesrat antwortet darin: «… seit 2016 berücksichtigt das revidierte EpG die IGV und regelt deren Umsetzung in der Schweiz.»
All das sind Hinweise darauf, dass die IGV ganz stark auf unser Binnenrecht einwirken und folglich logischerweise der parlamentarischen Genehmigung zu unterstellen sind (gemäss BV Art. 140 & 141).

Exkurs zur überbordenden Macht der Verwaltungen: BAG verhindert mit fadenscheinigen Gründen die Publikation der ungeschwärzten Impfverträge

An diesem Punkt macht NR Wyssmann einen anderen aktuellen Bezug zu (s)einem laufenden aktuellen Verfahren: Er führt z.Zt. eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Offenlegung der Impfverträge durch das BAG im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip. Er hat zwar Kopien einiger Verträge erhalten, in denen viele Passagen eingeschwärzt waren. Vor Bundesverwaltungsgericht forderte er die Veröffentlichung dieser überdeckten Stellen. Das BAG begründete in seiner Ablehnung, dass der Vertrag gemeinsam mit Frankreich und Schweden eingegangen wurde. In der Verfügung monierte das BAG: «Sowohl Frankreich als auch Schweden haben gegenüber dem BAG bekräftigt, dass die in den publizierten Vereinbarungen geschwärzten Passagen nicht offengelegt werden dürften.» Das tatsächliche durch eine weitere Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht freigeklagte Dokument der Schweden lautete: «Schweden sieht davon ab, sich dazu zu äussern, welche Informationen die Schweriz aus dem Vertrag mit Astrazeneca oder anderen Herstellern von Covid-19 Impfstoffen offenlegen kann» (Zitat aus tatsächlichem Mail der schwedischen Gesundheitsbehörde). Mitnichten hat also Schweden bekräftigt, dass gewisse Stellen nicht veröffentlicht werden dürfen. Auch aus Frankreich liegt ein ähnliches Dokument vor. Dieses Vorkommnis soll zeigen, wie willkürlich und leider zum Teil wahrheitswidrig die Verwaltung handelt. Siehe Kurzinterview am Schluss des Artikels.

Es gibt auch «wache» Linke: WHO-Verträge bedrohen Meinungsfreiheit

Simone Machado-Rebmann, Grossrätin des Kantons Bern

Als nächste Rednerin tritt Frau lic. Iur. Simone Machado, Stadträtin der Grün-Alternativen-Partei auf. Sie bricht eine Lanze für die Medienfreiheit, welche aber mit den jetzt vorliegenden IGV-Entwürfen und dem Entwurf des Pandemievertrags weiter gefährdet seien. Auch Sie argumentiert mit Zitaten. In einer früheren Version des Pandemievertrags, war im eigentlichen Vertragstext eine klare Passage drin, welche die Staaten dazu verpflichtet, für eine «richtige» Kommunikation zu sorgen und die von wem auch immer zu Fake-News erklärten Nachrichten zu unterdrücken. Im letzten Entwurf wurde diese Passage einfach vom Haupttext in den Annex genommen. Dort tönt das dann in Annex 1A Nr. 2c. Vi und Nr. 3i IGV: «Jeder Vertragsstaat entwickelt, stärkt und erhält die Kernkapazität für Riskokommunikation, einschliesslich der Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation.» Auch im Entwurf des Pandemievertrags heisst es unter Art. 18: «Die Vertragsstaaten stärken (…) den Zugang zu transparenten, genauen, wissenschaftlich fundierten Informationen über Pandemien.»
Mit solchen Passagen lässt sich ganz klar die Meinungsfreiheit aushebeln. Irgend ein «Wahrheits-Ministerium» müsste dann festlegen, was genau «richtige» Information ist und was Fehl- oder Desinformation bedeuten. Ausserdem referierte Frau Machado zum Thema Notrecht und Krise. Die Anwendung von Notrecht bedeutet fast immer eine Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Exekutive. Es bestehe die grosse Gefahr von «vorübergehend-dauerhaftem» Notrecht. In der jüngsten Geschichte gebe es genügend Beispiele dafür. Erinnert sei etwa an die Covid-Krise oder an das Ende und die Übernahme der CS-Bank durch die UBS.

Föderalismus ade: One-Health-Ansatz als weiteres bedrohliches Einfallstor für eine Gesundheitsdiktatur

Nationalrat Andreas Gafner

Als letzter Redner erinnerte Nationalrat Andreas Gafner (EDU) als Bergbauer & Gemeindepräsident daran, dass seine Partei eine Petition mit dem Titel «Nein zur WHO-Diktatur» mit 23’000 Unterschriften bereits Ende vergangenen Jahres eingereicht habe. Sein Thema an dieser Pressekonferenz war das sogenannte «One-Health» Konzept. Damit meint man eine umfassende Verknüpfung der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökologie. Dabei wird daran gedacht, dass zahlreiche UNO-Organisationen zusammenarbeiten. Dieses Konzept ist nicht einfach eine irreale Idee von Futuristen, sondern wird im Pandemievertragsentwurf bereits konkret umrissen und zwar so: «Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ein kohärentes, umfassendes, integriertes und koordiniertes One Health-Konzept zu fördern.» Die Idee dazu ist, bis im Jahr 2026 einen zusätzlichen Vertrag aufzusetzen. Als Zuhörer kann man sich des Gedankens nicht erwehren, dass da eben die Grundlage für eine umfassende Öko-Diktatur geschaffen wird.
Ausserdem widmete sich Nationalrat Gafner dem Thema Föderalismus. Mittels des existierenden Epidemiengesetzes (EPG), noch viel mehr aber mittels des nun zur Diskussion stehenden Entwurfs des rev. EpG’s finden einerseits eine umfassende Verlagerung von Kompetenzen von den Kantonen zum Bundesrat statt. Die Kantone werden in vielen Bereichen zu «Ausführenden» degradiert. Der Bundesrat seinerseits scheint viele Kompetenzen Richtung «internationale Organisationen» zu verschieben. Das führt zu einer Aushölung der Souveränität der Kantone und einer Missachtung der Gemeindeautonomie. Zusätzlich wird damit der Grundsatz der Subsidiarität vielfach verletzt.

Auch wenn Pandemievertrag und IGV jetzt nicht zustande kommen: Weitere Wachsamkeit und politische Intervention gefragt

Zum Schluss erklärt die Juristin Andrea Staubli möglich Szenarien der Beschliessung und Inkraftsetzung des Pandemievertrags und der IGV.

Für die Beschliessung des Pandemievertrags würde eine 2/3-Mehrheit der Weltgesundheitsversammlung genügen. Danach könnte die Schweiz das Abkommen innert 18 Monaten ratifizieren (=Genehmigung und verbindliches Eingehen eines Vertrags durch die jeweiligen Länder). Hier könnte man durch einen Bundesbeschluss zu einer Parlamentsdebatte und einem Referendum gelangen. Voraussetzung ist, dass der Bundesrat sich dazu bewegt. An der Tatsache, dass das Abkommen weiter mit allen Kräften angestrebt wird, besteht nach den jüngsten Äusserungen des WHO-Generalsekretärs kein Zweifel, lediglich der Zeitplan ist ungewiss. Für die IGV ist das Vorgehen noch einfacher: Es genügt ein einfaches Mehr der Weltgesundheitsversammlung. Anmerkung der Redaktion: Am 1. Juni 2024 wurden die IGV tatsächlich angenommen. Danach treten die Richtlinien als revidierte Fassung der bereits bestehenden IGV automatisch innerhalb eines Jahres in Kraft. Es bestehen allerdings die ersten 10 Monate eine Opting-Out Option. Auch da bräuchte es unbedingt einen Parlamentsbeschluss, um den Bundesrat zu einem Opting-Out zu bewegen.

Aus dem vorher Gesagten ergeben sich folgende Forderungen an die Politik:
– WHO-Pandemievertrag und IGV sind Parlament und Volk zu unterbreiten.
– Bundesrat hat unverzüglich Widerspruchsrecht gegen die IGV auszuüben (Opting-out)
– Bundesrat darf WHO-Pandemievertrag erst nach Genehmigung durch Parlament unterzeichnen.
– Zur “Weiterentwicklung” des Pandemievertrags ist eine sogenannte “Conference of the Parties” vorgesehen, also einem neu geschaffenen Gremium der Unterzeichnerstaaten. Sollte ein “annehmbarer” Pandemievertrag zustande kommen, sollen Bundesrat und Parlament darauf schauen, dass lediglich Änderungen angenommen oder eingebracht werden, welche von Bundesrat und Parlament genehmigt wurden.

Die ABF will den Bundesrat auffordern, die Abstimmung über die IGV zu vertagen. Die WHO eigenen Bestimmungen schreiben an sich eine viermonatige “Vernehmlassungsfrist” für revidierte IGV’s vor. Diese hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nie stattgefunden. Es soll eine Petition ans Parlament gestartet werden. Dieses soll Druck auf den Bundesrat ausüben, um eine Opting-Out zu erreichen. ABF will einen runden Tisch mit “willigen” Politikern einberufen zur Umsetzung der obigen Forderungen.

Quellen:
– Pressekonferenz von ABF am 27.05.2024 im vatter-Business-Center in Bern
– Aufzeichnung dieser Pressekonferenz unter: https://hoch2.tv/sendung/240527-politik-abf/
– Alle Zitate ausser diejenigen aus der BV von Folien obiger Pressekonferenz
– Zusammenfassung des Gutachtens: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/abfschweiz_rechtsgutachten_Zusammenfassung.pdf
– Gutachten im vollen Wortlaut: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Rechtsgutachten-13.-Mai-2024-ABF-Schweiz.pdf

Kurzinterview mit Nationalrat Rémy Wyssmann

Im Anschluss an die Pressekonferenz wurde von HLI ein Kurzinterview mit Nationalrat Rémy Wyssmann geführt:

Herr Nationalrat Wyssmann, Sie sind massgeblich für Anträge verantwortlich, welche die komplette Offenlegung der Impfverträge fordern. Was machen Sie, wenn diese Offenlegung stattfindet?

Dann analysiere ich diese Verträge. Für mich sind wichtig die Preisbestimmungen, also wieviel hat das Ganze für den Steuerzahler gekostet und auch die Haftungsbestimmungen. Ich bin ja Fachanwalt für Haftpflichtrecht. Das interessiert mich bereits von meinem Beruf her. Zu Wissen ist das so, wie man das hört: Dass man diese Haftung einfach wegbedungen hat. In einem zentralen Element für unsere Gesellschaft – das ist eine Vermutung – hat man gesagt: «Der, der das verkauft, haftet nicht.» Sorry, das ist so völlig unmöglich. Wenn man beispielsweise ein Auto kauft, gibt es eine Produktehaftpflicht. Überall haben wir Haftpflichtbestimmungen aber ausgerechnet hier könnte es sein, dass man die Haftung wegbedungen hat. Das ist der interessanteste Punkt. Und nachher auch die Stärkung des Transparenz-Prinzips für die Zukunft, denn der Staat hat die Tendenz, die Transparenz immer mehr einzuschränken. Frau Leuthard hat im SBB-Gesetz eine Bestimmung eingebaut – diese wurde vom Parlament durchgewunken – dass alles, was mit der SBB zu tun hat, nicht mehr öffentlich gemacht werden muss. Damit gemeint sind Verträge, Verfügungen usw. Mit der Änderung des Krankenkassengesetzes in Art. 52c werden Verträge, welche mit der Pharmaindustrie abgeschlossen werden, als geheim erklärt. Alles was geheim ist, führt dazu, dass der Staat macht, was er will, mit den Bürgern macht, was er will aber auch mit unserem Geld macht, was er will. Auch dass die Medien nur noch das berichten, was ihnen der Bundesrat lauwarm als Fertigmenu serviert.

Es wird in der Öffentlichkeit immer noch sehr kontrovers diskutiert, ob es viele schwer Impfgeschädigte gibt. Was geben Sie den Leuten, die nachweislich schwere Impfschäden haben für eine Chance, dass Sie zu einer Unterstützung kommen, welche ihnen wieder ein lebenswertes Leben ermöglicht?

Für mich ist die Chance für eine Haftpflicht-Anerkennung relativ gering, die Chance ist minim. Das ist nicht erst seit diesen Impfverträge so: Überall wo der Staat als Anbieter von medizinischen Leistungen auftritt, z.B. staatliche Kantonsspitäler ist eine Haftung praktisch unmöglich, weil die Verwaltung, die Exekutive schaut, dass sie nicht haften muss. Das ist ein Riesenproblem, welches wir in der Schweiz haben. Wir haben immer mehr Verlagerung von Privat zu Staat, weil vieles im Einflussbereich der öffentlichen Verwaltung liegt, welche die grösste Lobby-Organisation in der Schweiz ist. Diese bestimmt de facto, wie Gesetze gemacht werden. Diese Haftungs-Wegbedingungen haben wir bereits jetzt im staatlichen Medizinal-Dienstleistungsbereich aber auch vermutlich jetzt bei diesen Impfverträgen. Überall wo der Staat mitmacht, wird diese Haftung wegbedungen. Das ist faktisch einfach so. Staatshaftung ist ein toter Buchstabe. Meine Prognose ist: Die Chance, dass Impfgeschädigte zu anständigen Entschädigungen kommen ist gleich null mit der jetzigen Rechtslage und bei den jetzigen Gerichten. Ich komme noch zum letzten Punkt: Wir müssen dafür schauen, dass in die Gerichte endlich Richter hineinkommen, welche das Volk vertreten, die vorher nicht schon in der Verwaltung waren, die nicht eine reine “Verwaltungsbiographie” haben, sondern sie sollten mindestens 10 Jahre Bürger vertreten müssen, sodass sie wissen, wo “der Schuh drückt”. Dann könnte man endlich zu einer bürgerfreundliche Rechtssprechung wechseln, die wir momentan nicht haben. Herzlichen Dank, Herr Nationalrat für Ihre Ausführungen und das Gespräch!

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