SAMW: Organspende nach Suizidhilfe? Nein, sicher nicht!

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat am 7. Juli 2025 eine Stellungnahme ihrer Zentralen Ethikkommission (ZEK) zum Thema «Organspende nach Suizidhilfe» veröffentlicht. Darin gibt die SAMW zugunsten der Steigerung von Organspenden grundlegende ethische Prinzipien preis.

In der Stellungnahme der ZEK vom 7. Juli 2025 heisst es, dass die SAMW bei der Revision der Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» durch eine Umfrage bei den Spitälern darauf aufmerksam gemacht wurde, dass diese seit einigen Jahren Anfragen von Personen erhalten, die nach einem assistierten Suizid ihre Organe spenden wollen. Das hinterlässt den Eindruck, als ob die SAMW aus heiterem Himmel auf solche Wünsche aufmerksam wurde und sich deswegen mit der Thematik faktisch befassen musste.

Es gibt allerdings eine Vorgeschichte. Bereits 2017 wurde im Tages-Anzeiger mit dem Titel «Spende nach Freitodbegleitung» auf die damals bereits gängige Praxis in Belgien verwiesen. Zu Wort kam u. a. Jürg Steiger, damaliger Präsident der ZEK der SAMW: «Es gibt kein Gesetz und auch keine Richtlinie, welche die Spende nach begleitetem Suizid verbieten würden.» Weshalb dies trotzdem nicht praktiziert wurde, lag offenbar daran, dass praktisch keine grossen Spitäler in der Schweiz assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zuliessen. Das wäre notwendig, damit die Organe genügend schnell entnommen werden können, erklärte Prof. Christoph Haberthür, damals Vizepräsident der Stiftung Swisstransplant. Gegenüber dem Tages-Anzeiger votierte er wörtlich: «Wenn jedoch ein grosses Spital den begleiteten Suizid anbieten würde, spräche aus meiner Sicht ethisch und rechtlich nichts gegen eine Organtransplantation.» Auch anlässlich einer Tagung von HLI-Schweiz im Jahr 2018 hatte Prof. Haberthür im Podiumsgespräch die Kombination des assistierten Suizides mit der Organspende als Möglichkeit eingebracht und umgehend energischen Widerspruch geerntet.

Steigerung transplantierbarer Organe über alles

Die SAMW hat bereits 2017 bewiesen, dass die Ethik nicht mehr an erster Stelle steht. Damals wurde eine Vernehmlassung der revidierten ethischen Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» lanciert. Erst hinterher wurde zur Überraschung der Vernehmlassungsteilnehmer die Wartezeit nach anhaltendem Herz-Kreislaufstillstand (DCD= Donation after Cardiocirculatory Death) von zehn auf fünf Minuten halbiert. In der Ärztezeitung wurde die revidierte Richtlinie vorgestellt, aber die Halbierung dieser Wartezeit verheimlicht (SÄZ 2017; 98(44): 1447–1448). Das diente dem Zweck, frischere Organe entnehmen zu können. Die in der Schweiz im Jahr 2023 eingeführte Herzentnahme nach DCD wäre ohne diese Halbierung der Wartezeit gar nicht möglich.

Massive Gewissenskonflikte sind vorprogrammiert

Die aktuelle Stellungnahme der ZEK erläutert «rechtliche und organisatorische Fragen» und bringt unter dem Punkt «Medizin- und berufsethische Herausforderungen» die autonomen Entscheidungen zur Organspende und zu Suizidentscheidung zur Sprache. Da ist aber auch die Autonomie des medizinischen Personals zu beachten, das gemäss der Berufsethik nicht dazu verpflichtet werden kann, sich am assistierten Suizid zu beteiligen. Zurecht ortet die Stellungnahme der ZEK ein weiteres ethisches Problem: «Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen müssen jedoch auch bei Organspenden nach Suizidhilfe die Freiheit haben, aus Gewissensgründen ihre Mitarbeit abzulehnen.»  Das ist aber noch nicht alles: «Mit der Einführung der Organspende nach Suizidhilfe würde man also de facto akzeptieren, dass ein Spital ein angemessener Ort für die Suizidhilfe ist.» Die ZEK nennt das verharmlosend «eine erhebliche Herausforderung» für die Spitäler und das Personal. Das ist vielmehr eine ungeheure Zumutung, auch für Patienten und ihre Angehörigen, die aus den üblichen Gründen im Spital sind oder es besuchen! Noch einmal bagatellisierend heisst es im Papier: «Die damit einhergehende Medikalisierung der Suizidhilfe hat konkrete berufsethische Implikationen, aber auch eine sozialethische Dimension. Beide verlangen eine vertiefte Reflexion.» Auch mit einer vertieften Reflexion wird diese Angelegenheit keineswegs besser. Ausserdem ist zu bedenken: Nicht alle Organempfänger wollen ein Organ von einer Person erhalten, die sich das Leben genommen hat. Kann man das ausschliessen? Müssen potenzielle Organempfänger ihren Widerspruch anmelden, um kein solches Organ zu bekommen? Würde sich die Organisation Swisstransplant bei der Organzuteilung daran halten?

Das Fazit der ZEK enthält eine offene Drohung: «Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Organspende nach assistiertem Suizid in absehbarer Zukunft in der Schweiz Realität wird.» Diese fünfseitige Stellungnahme der ZEK enthält so viel Sprengstoff, dass es klüger wäre, dieses Papier umgehend im Schredder zu entsorgen, statt eine «breite Debatte» loszutreten, die keines der genannten ethischen Probleme lösen kann.

ZEK sollte derzeitige Praxis der DCD verbieten

Die ZEK der SAMW würde sich besser der aktuellen und hoch brisanten Frage widmen, ob die derzeit praktizierten Organentnahmen nach anhaltendem Herz-Kreislaufstillstand (DCD) rechtswidrig sind. Schliesslich ist der Nachweis im Tierversuch erbracht worden, dass selbst acht Minuten Herzstillstand für den irreversiblen Ausfall der Funktionen des Hirns einschliesslich des Hirnstamms, wie es das Transplantationsgesetz in Art. 9 verlangt, nicht ausreichen (Transplantation 2022; 106: 1763–1769.). Im Prinzip wird bei DCD Euthanasie praktiziert, denn der Hirntod kann mit der Pseudohirntoddiagnostik der SAMW nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Die Organentnahme selber bewirkt schliesslich den Tod des Organspenders, was klar gesetzeswidrig ist. Die Subkommission der ZEK kennt die einschlägige wissenschaftliche Literatur. Sie hat diese nicht nur ignoriert, sondern empfiehlt in den revidierten Richtlinien sogar die in Fachkreisen höchst umstrittene normothermische regionale Perfusion nach DCD (S. 6-7).

Bei der Subkommission der ZEK, welche die medizinisch-ethischen Richtlinien, die sich derzeit in der Vernehmlassung befinden, revidiert hat, müssten sämtliche Mitglieder, die mit der Organspende beruflich verbandelt sind, in den Ausstand treten und Neurologen zugezogen werden, die mit der Organspende beruflich nichts zu tun haben.

Sind Belgien und die Niederlanden etwa die grossen Vorbilder der ZEK? Die Gefahr besteht zweifellos – das wird unter dem Punkt «soziale Aspekte» kurz ausgeführt – dass es nach einer Einführung der Organentnahme nach assistiertem Suizid nicht dabei bleiben würde. Eurotransplant akzeptiert schon seit 2008 Organe aus Belgien und den Niederlanden, die nach Euthanasie (Tötung auf Verlangen) entnommen werden (J Med Ethics 2016; 42: 486–489). In einer neueren Studie aus den Niederlanden wurden über zehn Jahre hinweg (2012-2021) im Durchschnitt 3,6 % aller Nieren nach Euthanasie transplantiert. Die Missachtung der Ethik führte dazu, dass in diesen beiden Ländern inzwischen auch Tötung ohne Verlangen praktiziert wird. Der ZEK und ihrer Subkommission ist ins Stammbuch zu schreiben: Der Zweck (Rettung von Menschenleben durch Organspende) heiligt die Mittel (assistierter Suizid und Euthanasie) nicht.

Dieser Artikel ist am 9. Juli 2025 bei swiss-cath.ch veröffentlicht worden.

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