Die E-ID ist unreif! Und das Abstimmungsresultat ungültig?

Offenbar ist die E-ID, über die wir abgestimmt haben, gar nicht so sicher, wei behauptet wurde. Ausserdem wird das Bundesgericht entscheiden müssen, ob das Resultat der Volksabstimmung gültig ist.

Laut Weltwoche vom 19. Februar 2026 ist das Bundesgericht mit der Frage beschäftigt, ob die Referendumsabstimmung über die E-ID vom 28. September 2025 aufgehoben werden muss. Bekanntlich wurden Grossspenden für das Pro-Lager von Swisscom, Ringier und TX Group zu spät gemeldet. Das wurde als rechtswidriges Handeln eingeklagt. Weil das Abstimmungsresultat mit 50,39% Ja-Anteil denkbar knapp ausfiel, fordert die klagende Partei zwingend die Annullierung der Abstimmung. Unabhängig davon empfiehlt zum selben Zeitpunkt die Eidgenössische Finanzkontrolle eine Verschiebung der Einführung der E-ID – dies aufgrund von Sicherheitslücken! Im Abstimmungskampf wurde uns die E-ID noch als sicheres Identifikationsmittel angepriesen. Dessen ungeachtet behandelt der Ständerat in der Frühlingssession 2026 sechs gleichlautende Motionen (24.307-24.3912), welche einen «Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur» verlangen, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die «E-ID-Vertrauensinfrastruktur» soll dazu als technische Grundlage dienen. Der Nationalrat hat die Motion bereits 2025 angenommen. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfiehlt hingegen die Ablehnung.

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