Organspende

Jetzt muss der Bundesrat Farbe bekennen

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat über die Revision des Transplantationsgesetzes inkl. dazugehöriger Transplantationsverordnung. Darin weiss der Bundesrat manch Erfreuliches zu berichten: So wird u.a. die finanzielle Absicherung von lebenden Organspendern verbessert und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor dem Tod bei Urteilsunfähigkeit und fehlender Zustimmung des Spenders werden präzisiert. Nur eines „vergass“ der Bundesrat zu erwähnen:…
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Massnahmen gegen die Halbierung der Wartefrist vor Organentnahme

Am 15. Nov. 2017 ist das revidierte Transplantationsgesetz und die  Transplantationsverordnung zusammen mit den ebenfalls revidierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in Kraft getreten. Der Bundesrat und die SAMW haben die gravierenden Einwände der Hippokratischen Gesellschaft, von HLI-Schweiz, der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik und der Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz ignoriert. Die SAMW hatte eine Vernehmlassung…
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Medienmitteilung: Bundesrat unterschlägt Halbierung der Wartefrist vor Organentnahme

(Zug, 6. Nov. 2017) Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG…
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Bundesrat halbiert Wartezeit vor Todesfeststellung für Organspende. Drei Organisationen fordern: Bundesrat muss Inkraftsetzung aufschieben.

Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. 2017[1] beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG in Kraft. Mit…
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Organspende nach Suizidbeihilfe ist ethisch besonders verwerflich und pietätlos

(Zug, 27.4.2017) Zum Artikel des Tages-Anzeigers vom 26.4.2017 nimmt HLI-Schweiz wie folgt Stellung. Der Titel „Wenn Sterbewillige ihre Organe spenden“ verharmlost die ethisch brisante Verknüpfung der Beihilfe zum Suizid mit der Organspende. In der Schweiz werden Organspenden nicht nur nach dem klassischen Hirntodkriterium durchgeführt, sondern auch zu 13,5% (2016) nach Herz-Kreislaufstillstand. Den meisten Personen mit einem Organspendeausweis ist das nicht…
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