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Organspende – Halbierung der Wartezeit nach Herz-Kreislaufstillstand

Brisante Enthüllungen betreffend Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand

(30.9.2019, Letzte Aktualisierung: 18.11.2019) In der Schweiz beträgt der Anteil der Organentnahmen nach anhaltendem Herz-Kreislauf-Stillstand etwa 20%. Nach dem Herzstillstand aufgrund eines Therapieabbruchs wird nach fünf Minuten der Tod gemäss SAMW festgestellt. Darauf wird der Patient re-intubiert und beatmet. Zudem werden die Halsschlagadern abgeklemmt. Dadurch soll verhindert werden, dass sauerstoffhaltiges Blut ins Gehirn gelangt und dieses reaktiviert wird. Damit ist…
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Ist die Organentnahme nach Herz-Kreislaufstillstand illegal?

(Zug, 28.9.2018) Die geltende Regelung für die Todesfeststellung nach Herz-Kreislauf-Stillstand vor Organentnahmen ist untauglich, weil trotz der geprüften Reflexe der irreversible Funktionsausfall des Gehirns nicht bewiesen werden kann. HLI-Schweiz und die Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz (VKAS) fordern deshalb eine unabhängige Untersuchung, ob die Regelung gegen das Transplantationsgesetz verstösst. Sie verlangen den sofortigen Stopp aller Organentnahmen nach Herz-Kreislaufstillstand, bis…
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Intransparente Halbierung der Wartefrist bei Organentnahme: Beschwerde gegen den Bundesrat

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat die Öffentlichkeit über Neuerungen der Transplantationsgesetzgebung, u.a. über die finanzielle Besserstellung von Lebendspendern. Dabei verschwieg er aber die Tatsache, dass gleichzeitig die Wartefrist bei der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand von bisher zehn auf neu fünf Minuten halbiert wurde. Ein schwerwiegender Vorgang, zumal die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand in anderen Ländern, darunter Deutschland,…
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Jetzt muss der Bundesrat Farbe bekennen

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat über die Revision des Transplantationsgesetzes inkl. dazugehöriger Transplantationsverordnung. Darin weiss der Bundesrat manch Erfreuliches zu berichten: So wird u.a. die finanzielle Absicherung von lebenden Organspendern verbessert und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor dem Tod bei Urteilsunfähigkeit und fehlender Zustimmung des Spenders werden präzisiert. Nur eines „vergass“ der Bundesrat zu erwähnen:…
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Massnahmen gegen die Halbierung der Wartefrist vor Organentnahme

Am 15. Nov. 2017 ist das revidierte Transplantationsgesetz und die  Transplantationsverordnung zusammen mit den ebenfalls revidierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in Kraft getreten. Der Bundesrat und die SAMW haben die gravierenden Einwände der Hippokratischen Gesellschaft, von HLI-Schweiz, der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik und der Vereinigung der Katholischen Ärzte der Schweiz ignoriert. Die SAMW hatte eine Vernehmlassung…
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Medienmitteilung: Bundesrat unterschlägt Halbierung der Wartefrist vor Organentnahme

(Zug, 6. Nov. 2017) Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG…
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Bundesrat halbiert Wartezeit vor Todesfeststellung für Organspende. Drei Organisationen fordern: Bundesrat muss Inkraftsetzung aufschieben.

Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. 2017[1] beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG in Kraft. Mit…
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