Die Steuerverwaltung des Kantons Zug hat die Organisation HLI-Schweiz am 28. April 2011 als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind für natürliche und juristische Personen seit dem 1.1.2010 steuerabzugsberechtigt (Art. 56 lit. G DBG). Normalerweise akzeptieren die Steuerbehörden anderer Kantone diesen Entscheid anstandslos. Falls Sie Probleme haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Falls Sie erwägen sollten, HLI mit einem Legat zu berücksichtigen, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stellen Ihnen unsere Projekte auch persönlich und unverbindlich vor
PC-Konto: 60-29765-6 / IBAN: CH64 0900 0000 6002 9765 6 / BIC: POFICHBEXXX
Sie können auch über das Formular, das über unserer Webseite angezeigt wird, mit folgenden Möglichkeiten spenden: