«Organspende: Nicht ohne meine Zustimmung!»
In der Schweiz und in Deutschland steht die Einführung der Widerspruchslösung weit oben auf der politischen Agenda. In unserem Land ist vor einigen Monaten eine Volksinitiative mit dem suggestiven Titel «Organspende fördern – Leben retten» eingereicht worden. Sie verdankt ihr Zustandekommen primär einer massiven Unterstützung des Bundes. Um was geht es dabei? Die zur Zeit geltende Zustimmungslösung soll durch die Widerspruchslösung ersetzt werden. Konkret: Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen hat, gilt automatisch als Organspender, die gesamte Bevölkerung soll per Gesetz quasi zum Ersatzteillager deklariert werden. Der Bundesrat will diesem Anliegen mit einem sog. indirekten Gegenvorschlag zum Durchbruch verhelfen. Will heissen: Es sollen zukünftig Organe entnommen werden können, wenn die verstorbenen Person oder deren Angehörige keinen Widerspruch eingelegt haben (sog. «Erweiterte Widerspruchslösung»). Der Trick dabei: Die Initianten könnten so ihre Initiative zurückziehen, für den indirekten Gegenvorschlag würde es – im Gegensatz zur Volksinitiative – kein Ständemehr brauchen, das Volksmehr würde genügen, sofern denn ein Referendum überhaupt zustande käme.
Dieser geplante Systemwechsel wirft zahlreiche Fragen auf: Verletzt ein solches Vorgehen nicht die Würde des Spenders? Handelt es sich dabei noch um eine echte Spende oder nicht viel eher um einen staatlich legitimierten Or- ganraub? Heiligt der Zweck die Mittel? Und wird dieser Zweck auch erreicht: führt die Widerspruchslösung wie von den Befürwortern behauptet tatsächlich zu mehr Organspenden?
Samstag 22. Oktober 2019
Gastort: Volkshaus, Blauer Saal
Stauffacherstrasse 60, Zürich
Dompropst Christoph Casetti, Predigt in St. Peter und Paul in der Votivmesse „Maria, Mutter des guten Rates“
Begrüssung durch Domherr Dr. Roland Graf, Präsident a.i. von HLI-Schweiz, Hauptaussagen vgl. Beitrag
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer
1986 Habilitation im Fach Geschichte der Medizin und Privatdozent an der damaligen Fakultät für Naturwissenschaftliche Medizin der Universität Heidelberg. Seit 2004 Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg; 2001– 2005 Mitglied des Beirates Bio- und Gentechnologie der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages; 2004–2010 Gründungsmitglied und Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) der Klinikum Mannheim GmbH (Universitätsmedizin Mannheim – UMM); 2008–2012 Mitglied des Deutschen Ethikrates; seit 2017 Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL); seit 2019 Mitglied der Ethikkommission II der Universität Heidelberg für die Medizinische Fakultät Mannheim.
«Ist die vermutete Zustimmung bei der Organspende aus ethischer Perspektive angemessen?»
(Referat – Referat Podcast Radio Gloria – Fragerunde Podcast Radio Gloria)
lic. iur & theol. Niklaus Herzog, Vizepräsident HLI-Schweiz
Niklaus Herzog ist Theologe und Jurist. Er war Notar beim Interdiözesanen Gericht der Schweizer Bischofskonferenz (1986 –1990) und Geschäftsführer der Katholischen Presseagentur KIPA sowie des Schweizerischen Katholischen Pressevereins. Von 1994 –1998 Chefredaktor der Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International. Seither bis zu der im Jahre 2016 erfolgten Pensionierung war er Geschäftsführer der Kantonalen Ethikkommission in Zürich.
«’Informierte Zustimmung‘: Ein Muss für die Organspende»
(Referat – Präsentation – Podcast Radio Gloria)
Podiumsgespräch moderiert von Guiseppe Gracia mit den Referenten und Jeanne Kreis von Swisstransplant
v.l.n.r.: Giuseppe Gracia (Moderator), Jeanne Kreis (M.A. in Philosophy, Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Swisstransplant), lic. iur. & theol. Niklaus Herzog (HLI-Vizepräsident), Prof. Dr. med. Axel W. Bauer (Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Uni Heidelberg)
(Podcast Radio Gloria)