Zuerst Coronakrise aufarbeiten! Das revidierte Epidemiengesetz ist zurückzuweisen

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zum revidierten Epidemiengesetz geht viel zu weit. Eine nur geringfügige Revision des bestehenden Epidemiengesetztes wäre völlig ausreichend. Zuvor ist eine Aufarbeitung der Corona-Krise notwendig. Erst danach kann eine Revision des Epidemiengesetzes überhaupt in Erwägung gezogen werden.

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist insbesondere die Anordnung der Zertifikatspflicht durch den Bundesrat zu kritisieren. Ab dem 20.8.2020 hatte die Zahl der Hospitalisationen in der Schweiz abgenommen. Trotzdem ordnete der Bundesrat die Zertifikatspflicht am 9.9.2020 an. Das Resultat war die Spaltung der Bevölkerung bis hinein in die Familien, namentlich auch der religiös aktiven Bevölkerung in zertifizierte und nicht zertifizierte Personen, die nicht an den selben Gottesdiensten teilnehmen konnten. Die Begründung in der Erläuterung zur Covid-Verordnung war tatsachenwidrig: «auch mit Blick auf die betroffenen Grundrechte (insb. Glaubens- und Gewissensfreiheit) ist die Ausweitung des Zertifikatserfordernisses angesichts der aktuell stark steigenden Anzahl Hospitalisationen als verhältnismässige Massnahme einzustufen.» Es war die erste Erläuterung seit dem 16. März 2020, welche die in Art. 15 der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit überhaupt erwähnte und dann erst noch auf unhaltbare Weise!

Die Zertifikatspflicht hat auch in der Bevölkerung zu Spaltungen geführt, quer durch die Familien, innerhalb und ausserhalb von Restaurants. Bei der Impfkampagne wurde die Behauptung in Umlauf gebracht, die Impfung schütze vor Ansteckungen, was laut der Pfizer-Managerin Janine Small gar nie geprüft und nachgewiesen wurde (Anhörung vom 10.10.2022 im Europäischen Parlament). Durch die Zertifikatspflicht wurden viele Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene, welche nicht zu den Risikogruppen gehörten, unnötigerweise zur Impfung gedrängt. Milliarden an Steuergeldern wurden in der Schweiz für zu viel bestellten Impfstoff ausgegeben. Die Übersterblichkeit, die mit der Impfkampagne einher ging und die Geburtenrate, welche neun Monate nach Lancierung der Impfkampagne sank und sich bisher nicht mehr erholt hat, muss wissenschaftlich genau untersucht werden. Dazu gehören auch Impfschäden und Impftote, zu denen sicher auch die Anordnungen sowie die Kampagne des Bundesrates beigetragen haben. Doch in erster Linie sind dafür die Pharmafirmen Pfizer und Moderna zur Verantwortung zu ziehen.

Ein globales digitales Gesundheitszertifikat (GDHCN) durch die WHO, welches mit dieser Vernehmlassungsvorlage ermöglicht wird, ist unbedingt abzulehnen. Es sei daran erinnert, dass die WHO nach Ausbruch des Sars-Cov-2-Virus noch am 24. Januar 2020 ausdrücklich davon abriet, «irgendwelche Beschränkungen des internationalen Verkehrs anzuwenden». Am 6. März 2020 gab die WHO lediglich die Empfehlung heraus, die Reisenden für die Verhinderung der Übertragung von Covid-19 zu sensibilisieren, während in China ganze Agglomerationen abgeriegelt waren. Dieses inkompetente Verhalten der WHO hat massgeblich dazu beigetragen, dass sich das Sars-Cov-2 Virus um den ganzen Erdball verbreitete. Die Vernehmlassungsvorlage wurde so abgefasst, dass sie kompatibel ist mit dem Pandemievertrag mit der WHO. Damit bekäme die WHO die Kompetenz (Art. 18), auf das Recht auf freie Meinungsäusserung massiv Einfluss zu nehmen und zwar global! Die WHO würde gleichsam zum «Globalen Wahrheitsministerium» bei Gesundheitsnotlagen bzw. Pandemien.

Aus all diesen Gründen lehnt HLI-Schweiz diesen Vernehmlassungsentwurf, der geradezu eine Zumutung ist, in seiner Gesamtheit strikte ab.

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