(Bern, 14.10.2021) Durch den Rückzug der Initiative «Organspende fördern – Leben retten» tritt nach Ablauf der Referendumsfrist automatisch der Gegenvorschlag des Bundesrates in Kraft: wer zu Lebzeiten nicht schriftlich einer Organspende widerspricht, wird automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin. Nun hat sich ein unabhängiges, überparteiliches Referendumskomitee gebildet, welches sich dafür einsetzt, dass ein solch fundamentaler Paradigmenwechsel nicht ohne das Volk vollzogen wird.
Bei der vorgesehenen Widerspruchsregelung – das heisst, wer nicht aktiv widerspricht, wird automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin – müssten alle Personen in der Schweiz vollumfänglich über die Modalitäten der Organentnahme informiert werden. Sind sie mit der Organentnahme nicht einverstanden, können sie sich in ein Register eintragen oder ihren Widerspruch in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Laut dem Referendumskomitee ist es nicht realistisch, dass sämtliche Menschen eine informierte Zustimmung (sog. informed consent), wie es bei medizinischen Eingriffen obligatorisch ist , treffen können. Das Referendumskomitee befürchtet, dass insbesondere die sozial Schwächsten durch diese Regelung benachteiligt würden.
Bei der neuen Regelung bleibt den Angehörigen ein Anhörungsrecht, welches allerdings nur dann zur Geltung kommt, wenn sie glaubwürdig darlegen, dass die sterbende Person keine Organe spenden wollte. Dieser Umstand übt indirekt noch mehr Druck als bisher auf die Angehörigen aus. Es besteht die Gefahr, dass Angehörige zustimmen aus Angst, sonst in der Allgemeinheit als unsolidarisch zu gelten. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Menschen zu Organlieferanten werden, ohne dies tatsächlich gewollt zu haben.
Keine Organspende ohne informierte Zustimmung!
Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie der Sterbeprozess einer ist. Bei der Widerspruchsregelung hingegen muss das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Verzichtet man darauf, werden die Organe automatisch entnommen. Das Referendumskomitee ist der Ansicht, dass mit der Widerspruchsregelung der zentrale Grundsatz der Selbstbestimmung, nach welchem nur bei informierter Zustimmung in den Körper eines Menschen eingegriffen werden darf, , gebrochen wird. Der Staat hat die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.
Die Nationale Ethikkommission lehnt die Widerspruchsregelung ebenfalls ab. Sie schlug dem Bundesrat stattdessen eine Erklärungsregelung vor.
Dem Referendumskomitee bleiben nun 100 Tage um die geforderten 50’000 Unterschriften zu sammeln. Die Mitglieder sind zuversichtlich, dass das Referendum zustande kommt.
Weitere Informationen und Unterschriftenbogen finden Sie unter: www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Alex Frei Susanne Clauss
079 / 235 82 07 079 / 436 35 37
aepol@gmx.net s.clauss@gmx.ch
Das Referendumskomitee ist im Aufbau. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Medienmitteilung gehörten ihm an:
- Susanne Clauss, Hebamme BSc, Pflegefachfrau, Biel/Bienne, Mediensprecherin des Komitees
- Dr. med. Alex Frei, Verein Äpol, Winterthur, Mediensprecher des Komitees
- Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Stiftung Dialog Ethik, Zürich
- Prof. Dr. phil. Andreas Brenner, Philosophisches Seminar, Universität Basel
- Monica Cecchin, Intensivpflegefachfrau, Bern
- Dr. theol. Roland Graf, Pfarrer, Mitglied der Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
- Dr. iur., Dr.h.c.rer.publ. Gret Haller, Publizistin, Zürich
- Liz. iur. et theol. Niklaus Herzog, ehemaliger Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich
- Prof. Dr.iur. Franziska Sprecher, Institut für öffentliches Recht, Universität Bern
- Marianne Streiff, Nationalrätin EVP
- Prof. Dr.iur. Christoph Zenger, Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen, Universität Bern