Papst Johannes Paul II. – Eine Würdigung des Apostels der Menschenwürde

Leben und Werk dieses grossen Papstes werden in diesen Tagen durch zahlreiche Nachrufe gewürdigt. Für die Lebensschützer aller Konfessionen ist wohl unbestritten, dass Papst Johannes Paul II. im Bereich Menschenwürde und Lebensschutz eine ganz wichtige Rolle eingenommen hat. Es besteht kein Zweifel, dass sich im Rückblick auf das zu Ende gegangene Pontifikat, Papst Johannes Paul II. sich als Apostel der Menschenwürde erweist. Einige hier angefügte Zitate sollen dies verdeutlichen.

Der Wichtigste Bezugspunkt der Lehre von Papst Johannes Paul II.

Dreh- und Angelpunkt seiner Lehre ist mit Sicherheit eine Aussage des II. Vatikanischen Konzils in Gaudium et spes Nr. 22:

„Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des Fleisch gewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn Adam, der erste Mensch, war das Vorausbild des zukünftigen, nämlich Christi des Herrn. Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschliesst ihm seine höchste Berufung. Es ist also nicht verwunderlich, dass in ihm die eben genannten Wahrheiten ihren Ursprung haben und ihren Gipfelpunkt erreichen. Der „das Bild des unsichtbaren Gottes“ (Kol 1,15) ist, er ist zugleich der vollkommene Mensch, der den Söhnen Adams die Gottebenbildlichkeit wiedergab, die von der ersten Sünde her verunstaltet war. Da in ihm die menschliche Natur angenommen wurde, ohne dabei verschlungen zu werden, ist sie dadurch auch schon in uns zu einer erhabenen Würde erhöht worden. Denn er, der Sohn Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermassen mit jedem Menschen vereinigt.“ (GS 22)

Papst Johannes Paul II. hat selber in der Enzyklika „Fides et Ratio“ erklärt, diese Stelle gehöre zu den festen Bezugspunkten seines Lehrens (FR 60). Wen wundert es, dass er diese Stelle in seiner ersten Enzyklika „Redemptor hominis“, die er 1979 veröffentlichte, anführt (RH 8) und darüber reflektiert. Die Enzyklika hat den Erlöser der Menschheit zum Thema. Darin schaut er zunächst auf das Erlösungswerk Christi, um dann dessen Bedeutung für die Würde des Menschen hervorzuheben:

„Jeder »einzelne« Mensch ist gemeint; denn jeder ist vom Geheimnis der Erlösung betroffen, mit jedem ist Christus für immer durch dieses Geheimnis verbunden. Jeder Mensch, der im Mutterschoss empfangen und von seiner Mutter in diese Welt hineingeboren wird, ist gerade wegen dieses Erlösungswerkes der Obhut der Kirche anvertraut. Ihre Sorge schaut auf den ganzen Menschen und ist ihm in einzigartiger Weise zugewandt. Sie kümmert sich um den Menschen in seiner individuellen, unwiederholbaren Wirklichkeit, in der unzerstörbar das Bild und Gleichnis Gottes enthalten ist. Das meint das Konzil, wenn es diese Ähnlichkeit erwähnt und dabei daran erinnert, dass »der Mensch auf Erden die einzige von Gott um ihrer selbst gewollte Kreatur ist«. So wie dieser Mensch von Gott »gewollt« ist, wie er von Ewigkeit her von ihm »erwählt« ist, gerufen und bestimmt für die Gnade und das Heil, so ist jeder Mensch ganz »konkret«, ganz »real«. Dies ist der Mensch im vollen Licht des Geheimnisses, an dem er durch Jesus Christus teilnimmt, ein Geheimnis, an dem jeder einzelne der vier Milliarden Menschen teilhat, die auf unserem Planeten leben, vom ersten Moment an, da er unter dem Herzen der Mutter empfangen wird.“  (RH 13)

Diesen Menschen hatte Johannes Paul II. jeweils im Blick, wenn er dessen Würde unterstrich und sich immer und überall für seine Grundwerte einsetzte.

Enzyklika „Veritatis splendor – Glanz der Wahrheit“

Der Papst bekräftigte insbesondere in der Enzyklika „Veritatis splendor“, dass der sittliche Charakter der menschlichen Handlung von dem durch den freien Willen vernunftgemäss gewählten Gegenstand abhängig ist. Eine menschliche Handlung ist dann gut, „wenn der Wille sie durch die Liebe tatsächlich auf Gott hinordnet.“ (VS 78) Wenn der Mensch sein Handeln so ausrichtet, entspricht sie dem Ziel der dem Menschen innewohnenden Würde. Diese Enzyklika ist von vielen Moraltheologen nicht widerspruchslos hingenommen worden. Aber zu welchem Preis? Sie haben (geflissentlich?) übersehen, dass dieses grundlegende Prinzip für das menschliche Handeln nicht einfach missachtet werden darf. Denn das, was Johannes Paul II. zur Kultur des Todes zählte, geht letztlich aus dem ungeordneten Handeln des Menschen hervor. Es ist nicht etwas grundlegend Neues, was der Papst in dieser Moralenzyklika vorlegte, sondern er bezog sich dabei auf das Evangelium und die bisherige Lehre der Kirche. Er bezog sich ausdrücklich auch auf das II. Vatikanische Konzil, das einen ganzen Katalog mit Handlungen aufführt, die der Achtung der menschlichen Person widersprechen:

»Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als blosses Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Masse ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers.« (Gaudium et spes  Nr. 27; vgl. VS 80)

Jene katholischen Theologen, die sich gegen die Morallehre Papst Johannes Paul II. gewandt haben, indem sie für Abtreibungen in Ausnahmefällen plädierten, für Beihilfe zum Suizid oder gar Euthanasie, haben sich folglich auch gegen die Lehre des II. Vatikanischen Konzils gewandt. Wer in diesen Bereichen meint, neue Wege einschlagen zu müssen, muss sich bewusst sein, dass es Wege sind, die sich vom Evangelium Christi und der Lehre der Kirche entfernen. Man huldigt dabei dem Zeitgeist, verfällt mehr oder weniger offen dem Hedonismus und ist nicht mehr bereit, das Handeln des Menschen am Schöpfergott zu orientieren.

Enzyklika „Evangelium vitae – Evangelium des Lebens“

Es besteht kein Zweifel, dass Papst Johannes Paul II. die schwierige Situation des gläubigen Menschen in der Gesellschaft unserer Zeit erkannte. Die Lage in der Gesellschaft bezüglich der Glaubenskrise und der Angriffe auf die Grundwerte des Lebens hatte sich derart zugespitzt, dass Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika „Evangelium vitae“ (1995) vor dem Zerfall eines echten menschlichen Zusammenlebens und der Zerset­zung der staatlichen Realität warnen musste (EV 20; vgl. 59). Er hielt fest, dass dieser Prozess parallel mit der zunehmenden Missachtung der Menschen­rechte verläuft (EV 18). Der Papst widmete in dieser Enzyklika das ganze vierte Kapitel der neuen Kultur des Lebens, die er der Kultur des Todes entgegensetzte. Hier seine ernsten Worte, die generell der Auseinandersetzung zwischen der Kultur des Lebens und der Kultur des Todes gelten:

„Dieser Horizont von Licht und Schatten muss uns allen voll bewusst machen, dass wir einer ungeheuren und dramatischen Auseinandersetzung zwischen Bösem und Gutem, Tod und Leben, der »Kultur des Todes« und der »Kultur des Lebens« gegenüberstehen. Wir stehen diesem Konflikt nicht nur »gegenüber«, sondern befinden uns notgedrungen »mitten drin«: wir sind alle durch die unausweichliche Verantwortlichkeit in die bedingungslose Entscheidung für das Leben involviert und daran beteiligt.“ EV 28.

Er spricht hier die Theologen, Seelsorger und Katecheten genauso auf ihre Verantwortung an, wie die christlichen Politiker (EV 82 und 91). Alle sollen je nach ihrer Funktion in der Kirche und der Gesellschaft dazu beitragen, damit das Evangelium in die verborgensten Winkel der Gesellschaft gebracht wird (EV 80). Dies entspricht einem Grundanliegen des Pontifikates von Papst Johannes Paul II., das er schon 1990 in der Enzyklika „Redemptoris Missio“ vorgebracht hatte. Zugleich mit der Prägung des Begriffs Neuevangelisierung hat er darin die wichtige Rolle des Evangeliums für die Anerkennung der Würde jeder Person unterstrichen: „Mit der Botschaft des Evangeliums bietet die Kirche eine befreiende Kraft und fördert die Entwicklung, gerade weil sie zu einer Bekehrung von Herz und Sinn führt. Sie hilft, die Würde jeder Person zu erkennen, befähigt zur Solidarität, zum Engagement und zum Dienst an den Brüdern.“ (RMi 59)

Papst Johannes Paul II. zeigte sich als engagierter Lebensschützer besonders in der Debatte um den Beratungsschein in Deutschland, der auch von kirchlichen Beratungsstellen schwangeren Frauen ausgestellt wurde und voraussetzend ist, um eine straffreie Abtreibung zu ermöglichen. Der Papst hat insgesamt vom 21. September 1995 bis zum 20. November 1999 nicht weniger als fünf Briefe an die Bischöfe Deutschlands geschrieben, damit diese Mitwirkung kirchlicher Beratungsstellen an der Abtreibung aufhört. Der Ton an die deutschen Bischöfe war väterlich und doch klar und deutlich:

„Die katholischen Beraterinnen und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen in vielen Fällen handeln, geraten dadurch in eine Situation, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Gegen ihre Absicht werden sie in den Vollzug eines Gesetzes verwickelt, der zur Tötung unschuldiger Menschen führt und vielen zum Ärgernis gereicht.
Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, dass hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, dass ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, dass die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt.“ (aus dem 2. Brief vom 11. Januar 1998)

Schlussendlich fand die Deutsche Bischofskonferenz eine einheitliche Lösung für das Problem. Entsprechende Richtlinien zur kirchlichen Schwangerenberatung traten am 1. Januar 2000 in Kraft.

Ehe und Familie

Besonders in den Katechesen, die Papst Johannes Paul der II. in den Jahren 1981 bis 1984 hielt, ist eines seiner wichtigsten Anliegen zur Geltung gekommen: Die Ehe und die Familie. In der ehelichen Liebe in ihrer idealen Form erkennt Papst Johannes Paul II. eine Analogie zur liebenden Hingabe Gottes, durch die der Mensch Teilhabe an der göttlichen Natur erhält. „Die »Kirche im Kleinen«, die »Hauskirche«, ist die Familie, die im Geist des Liebesgebots lebt und darin ihre Wahrheit, ihre tägliche Mühe und Sorge, ihre geistige Schönheit und ihre Stärke.“ Der Begriff der Familie als Hauskirche wurde schon vom II. Vatikanum (Lumen gentium, 11) geprägt. Der Papst richtete an die Bischöfe aus den USA im Jahr 1983 folgende Worte, in denen er die unersetzliche Funktion der Familie für die Kirche und die Gesellschaft herausstreicht:

„Die Familie wird mit Recht als die Hauskirche beschrieben. Als solche vermittelt sie den Glauben und das christliche Wertesystem von einer Generation auf die nächste. Eltern sind aufgerufen, sich an der Erziehung ihrer Kinder zu jungen Christen aktiv zu beteiligen. Die Familie ist auch das Zentrum der Sakramentenkatechese. Mehr und mehr werden Eltern dazu aufgerufen, eine aktive Rolle bei der Vorbereitung ihrer Kinder auf Taufe, Erstbeichte und Erstkommunion zu übernehmen. Ehepaare beteiligen sich auch an Programmen der Ehevorbereitung. All das betrifft die Rolle der Familie in ihrer Teilnahme am Leben und der Sendung der Kirche. Wir sollten mit ganzem Herzen das Gebet in der Familie und das sakramentale Leben der Familie, das sich um die Eucharistie konzentriert, ermutigen. Denn die Lebenskraft erwächst der christlichen Familie aus ihrer Verbundenheit mit Christus im Leben der Gnade, das durch die Liturgie und das Gebet der Familie genährt wird.“

Es ist sicher nicht überraschend, dass sich Papst Johannes Paul II. gern den Jugendlichen widmete, die in solchen Hauskirchen aufwachsen bzw. aufwachsen sollten. Immer wieder betonte er, wie wichtig sie mit ihrem Glaubenszeugnis für die Zukunft der Kirche sind. Seine Ansprachen an den Weltjugendtagen und überhaupt sein für einen Pontifex aussergewöhnlich unbeschwerter Umgang mit den Jugendlichen zeigen, wie wichtig diese ihm während seines ganzen Pontifikates gewesen sind.

Der leidende Papst als Zeugnis für die Würde der leidenden Menschen

Man darf wohl sagen, dass noch nie in der Kirchengeschichte, das physische Leiden eines Papstes derart in der Öffentlichkeit gegenwärtig war. Geistig zugleich stets präsent und mit einem starken Willen ausgestattet, wollte sich Johannes Paul II. nicht zurückziehen, sondern seine Aufgabe als Papst bis zur körperlichen Erschöpfung erfüllen. Der leidende Papst legte dabei Zeugnis ab für die Würde aller leidenden Menschen in dieser Welt. Bilder, die wir sonst nahezu ausschliesslich von Besuchen in Alters- und Pflegeheimen her kennen und die manche lieber im Verborgenen lassen wollen, wurden über die Medien in die ganze Welt verbreitet. Der Papst vereinigte sein Leiden mit jenem von Christus. Er lebte vor, was er in seinem Apostolischen Schreiben „Salvifici doloris“ über den christlichen Sinn des menschlichen Leidens im Jahr 1984 geschrieben hatte:

„Das Leiden gehört gewiss zum Geheimnis des Menschen. Aber vielleicht ist jenes nicht so stark wie er selber von diesem Geheimnis umgeben, das besonders undurchdringlich ist. Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Wahrheit zum Ausdruck gebracht, dass »sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft aufklärt… Denn Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschliesst ihm seine höchste Berufung«.(Gaudium et spes, 22) Wenn sich diese Worte auf alles beziehen, was das Geheimnis des Menschen ausmacht, dann gewiss in ganz besonderer Weise auf das menschliche Leiden. Gerade in diesem Punkt ist es besonders notwendig, »den Menschen dem Menschen kundzumachen und ihm seine höchste Berufung zu erschliessen«. Es kann auch vorkommen – wie die Erfahrung zeigt -, dass dies besonders dramatisch ist. Wenn es jedoch bis auf den Grund geschieht und dann zum Licht eines menschlichen Lebens wird, ist es auch in besonderer Weise beglückend. »Durch Christus und in Christus also wird das Rätsel von Schmerz und Tod hell«.“ („Salvifici doloris“, 31)

Was Johannes Paul II. hier geschrieben und auch vorgelebt hat, steht im Kontrast zu den Vorgängen um eine andere Person, die zeitlich nahezu parallell zur Verschlimmerung seiner Krankheit im Rampenlicht der Öffentlichkeit ausgetragen wurden: Das Ringen um Leben oder Tod von Terri Schiavo aus Florida (USA). Am 18. März erfolgte der gerichtlich erzwungene und angeordnete Entzug der künstlichen Ernährung und der Flüssigkeitszufuhr. Ein Vorgang, der aufgrund ihres Zustandes und der Diagnose der Ärzte niemals hätte stattfinden dürfen, denn Wachkomapatienten, wie Terri Schiavo sind Lebende, keine Sterbenden. Wachkoma an sich ist keine tödliche Krankheit. Terri Schiavo starb am 31. März den Hungertod. Auch Papst Johannes Paul II. hatte sich für sie eingesetzt. Der Gegensatz zwischen der Kultur des Todes und der Kultur des Lebens wurde durch Terri Schiavo und Papst Johannes Paul II. in ihrem Ringen mit dem Tod auf dramatische Weise der Öffentlichkeit vor Augen geführt.

Danken wir Gott, dass der Kirche und der Welt Papst Johannes Paul II. geschenkt wurde. Danken wir für alles, was er im Dienst der Kirche und des Evangeliums Christi geleistet hat. Möge ihn der auferstandene Herr zum ewigen Ziel führen, das er als Papst für sich und für die ihm anvertrauten Menschen stets vor Augen hatte.

Pfrh. Dr. theol. Roland Graf

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