Bundesgericht legitimiert Missachtung des Volkswillens

Bildkommentar: Bundesgericht auf schiefer Ebene
Bildquelle: Von Ikiwaner – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3990805

 

Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesgerichts betr. Beschwerde gegen Rückzug der Initiative „Für Ehe und Familie — gegen die Heiratsstrafe“

Die eidgenössische Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ wurde am 28. Februar 2016 hauchdünn abgelehnt (49,2% Ja – 50,8% Nein; 15,5 Stände stimmten zu). Nachdem bekannt wurde, dass das Stimmvolk im Vorfeld der Abstimmung mit massiv irreführenden Zahlen hinters Licht geführt worden war, hob das Bundesgericht die Abstimmung auf. Das Initiativkomitee zog darauf hin die Initiative zurück. HLI verlangte zusammen mit Privatpersonen die Wiederholung der Abstimmung aufgrund der nun vorliegenden korrekten Zahlen. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde von HLI ab (Urteil 1C_105/2020). Das Urteil des Bundesgerichts ist geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Demokratie nachhaltig zu erschüttern.

Es sei nochmals daran erinnert, dass die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit einem äusserst knappen Resultat in der Volksabstimmung vom 28.02.2016 abgelehnt wurde.

Ja

Nein

% Ja

% Nein

Volk

1’609’152

1’664’224

49.2

50.8

Stände

15 3/2

5 3/2

Wären den Stimmberechtigten im Bundesbüchlein nicht die irreführende Zahl von 80´000 betroffenen Ehepaaren vorgelegt worden, sondern die tatsächliche Zahl von rund 700´000 effektiv Betroffenen, wäre die Volksinitiative höchstwahrscheinlich angenommen worden.

Die Volksabstimmung wurde deshalb bekanntlich vom Bundesgericht in seinem Entscheid BGE 145 I 207 und Urteil 10_315/2018 aufgehoben. Die nahe liegendste, sich daraus ergebende Konsequenz liegt auf der Hand: Die Volksabstimmung muss wiederholt werden, dies auf der Basis der nunmehr vorliegenden korrekten Zahlen. Allein diese Wiederholung würde Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung entsprechen: „Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.“ Das Bundesgericht hatte es indes unterlassen, gleichzeitig mit der Aufhebung der durch Fake News irregeleiteten Volksabstimmung gleichzeitig deren Wiederholung anzuordnen. Das Initiativkomitee machte sich diesen Umstand zunutze und zog die Volksinitiative nach erfolgter Abstimmung zurück. Grund: Den Initianten war inzwischen die im Initiativtext enthaltene Formulierung der Ehe als einer Verbindung von Mann und Frau peinlich geworden. HLI sowie Privatpersonen erhoben gegen diesen Versuch, die unverfälschte Willensbildung des Volkes im Nachhinein zu vereiteln, Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht. Indem nun das Bundesgericht die Beschwerde aus bloss formaljuristischen Gründen ablehnt, trägt es dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die direkte Demokratie zu untergraben.

 

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