4615 Unterschriften eingereicht: Petition „Künstliche Befruchtung: Nicht auf Kosten der Allgemeinheit!“

Key-visual Petition "Künstliche Befruchtung: Nicht auf Kosten der Allgemeinheit."

Am 13. Juni 2023 reichen HLI-Schweiz, EDU, Ja zum Leben und der Neue Rütlibund eine Petition an die Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK), das BAG und den Bundesrat ein. Dafür sind 4’615 Unterschriften gesam­melt worden. Die Petition fordert dazu auf, das Verfahren zur Zulassung der Finanzie­rung der assistierten Fortpflanzung durch die Krankenkassen sofort zu stoppen. Dies hätte geschätzte Mehrkosten von jährlich ca. 86 Mio. Franken für die Krankenkassen zur Folge, für welche die Allgemeinheit aufkommen müsste. Dies in einer Zeit, in wel­cher die Bevölkerung ohnehin durch explodierende Krankenkassen-Prämien belas­tet wird. Gemäss neuesten Berechnungen muss für das nächste Jahr mit einer Prä­mienerhöhung von
7,5%-10% gerechnet werden. Medienberichten zufolge ist ein ent­sprechendes Gesuch zur Zeit bei der Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hängig.

 

Am 27. April 2023 wurde die Statistik der assistierten Fortpflanzung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Demnach wurden 6’934 Paare mit Methoden der In-vitro-Fertilisation (IVF) behandelt, das heisst die Zeugung erfolgte ausserhalb des Körpers der Frau. Das ist ein neuer Rekord. Müssten die Kranken­kassen die Behandlungskosten übernehmen, ergäbe das ca. 86 Millionen Franken pro Jahr zulasten der Allgemeinheit.

Ein einziger frischer IVF-Zyklus (2021: total 7’721) kostet zwischen 7’000 und 10’000 Franken. Ein Kryozyklus (2020: total 6’006), bei dem tiefgefrorene Embryonen aufgetaut werden, kostet etwa 2’300 Franken. Zu beachten ist auch, dass die sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) boomt. Die Zahl dieser kostenintensiven Behandlungen hat sich von 2018 auf 2021 mehr als ver­dreifacht (2020:215; 2021:697). Ursprünglich wurde PID für Paare zugelassen, welche eine geneti­sch bedingte Krankheit übertragen können. Die Embryonen werden deshalb untersucht, allfällige Trä­ger vernichtet und nur nicht betroffene Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen. Das lies­sen im Jahr 2021 76 Paare (10,9%) durchführen. Allerdings kommen 623 Paare hinzu, die ihre Emb­ryonen einem genetischen Screening (Suche nach genetischen Abnormalitäten, sogenanntes Aneup­loidie-Screening) unterwarfen. Eine PID-Behandlung kostet ca. 2000-5000 Franken mehr als eine IVF. Allein die PID generiert in der Schweiz jetzt schon Unkosten von ca. 7 Mio. Franken.

Wir fordern Bundesrat Alain Berset und die zuständigen Behörden auf, den Leistungskatalog der Krankenkassen nicht auszuweiten, weil dies markante Auswirkungen auf unsere massiv steigenden Krankenkassenprämien hätte.

Schattenseiten der assistierten Fortpflanzungsmedizin

Die negativen Aspekte der assistierten Fortpflanzungsmedizin sind gravierend, werden aber im öffent­lichen Diskurs oft ausgeblendet. Auf die im Jahr 2021 2’487 geborenen Kinder kommen 10’766 tief­gefrorene Embryonen, deren Schicksal unge­wiss ist und 12’884 vernichtete Embryonen. Dieser Emb­ryonenverschleiss widerspricht der Bundes­verfassung, welche gemäss Art. 119 Abs. 2 die Würde des Menschen auch in der Fortpflanzungsmedi­zin zu garantieren hat. Zur Schattenseite gehören auch 23,2 % Spontanaborte (2021:757), 29 Abtreibun­gen und 14 Totgeburten. 10 Babys starben innerhalb eines Monates. Jede Schwangerschaft nach as­sistierter Fortpflanzungsmedizin gilt als Risikoschwan­gerschaft. Etwa 13,5 % der Geburten nach IVF sind Frühgeburten (vor Ende 37. Woche).

 

Zwei Fotos der Übergabe:

Einreichung der Petition am 13.06.2023 auf dem Bundesplatz

Einreichung der Petition am 13.06.2023 auf dem Bundesplatz

Der Sekretär von HLI Ch. Keel übergibt die Unterschriften an Markus Binder, Pressesprecher von Bundesrat Alain Berset

Eine kleine Dank- und Grussbotschaft für alle, welche nicht dabei sein konnten:

Link zur Statistik Fortpflanzungsmedizin 2021 des BFS: www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.gnpdetail.2023-0110.html

 

Lesen Sie unseren Brief zur Einreichung der Petition an den Bundespräsidenten und Innenminister Alain Berset HIER.

Lesen Sie unseren Brief zur Einreichung der Petition an die Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, also diejenige Kommission (ELGK), welche Gesuche um Aufnahmen von Leistungen in die Grundversicherung prüft und Empfehlungen dafür an den Innenminister abgibt HIER.

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