Petition «Meine Gesundheit – Meine Wahl» fordert Streichung des Abtreibungsparagraphen aus dem Strafrecht. Rechtskommission des Nationalrats lehnt inhaltlich identischen Vorschlag ab

Screenshot Tagesschau SF-DRS, 31.01.2023

Am Dienstag, 31.01.2023 reichte eine Koalition von angeblich 96 Organisationen die Petition «Meine Gesundheit – meine Wahl» unter der Federführung von «Sexuelle Gesundheit Schweiz» mit rund 11`000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Grund für diesen Termin: Die politische Agenda ruft: Bereits am nächsten Donnerstag behandelt die Rechtskommission des Nationalrats die Parlamentarische Initiative 22.243 «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache», eingereicht von der Grünen Waadtländerin Léonore Porchet, ihres Zeichens gleichzeitig Präsidentin der Abtreibungslobby-Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz».

Die Petition fordert das Gleiche wie die parlamentarische Initiative, nämlich die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch. Es wird darin behauptet, die Regelung der Abtreibung im Strafgesetzbuch führe zu einer Stigmatisierung der Frau.

Bezeichnenderweise wird dabei die Gesundheit oder das Grundrecht auf Leben des für die Abtreibung «vorgesehenen» Kinder völlig ausgeblendet. Auch eine Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, damit diese eine echte Chance auch auf ein Leben mit Kind haben, wird völlig ausgeblendet. Alles wird auf die Frage der «Gesundheit» der Frau reduziert. Doch eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Auch wenn die Durchführung einer Abtreibung stets durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen muss, kann deshalb der vorzeitige Abbruch einer Schwangerschaft nicht als eine blosse Frage der „Gesundheit“ abgetan werden. Es ist geradezu verwerflich, von „Gesundheit“ schlechthin zu sprechen, wenn das Resultat für das betroffene Kind nicht nur gesundheitsschädigend ist, sondern schlichtweg tödlich endet.

Wenn 96 gut vernetzte Organisationen gerade mal 11’000 Unterschriften für eine solche Petition zustande bringen, zeugt dies nicht gerade von einer grossen Schlagkraft. Bemerkenswert und positiv zu werten ist, dass die Petition offensichtlich in der Rechtskommission des Nationalrats keine Mehrheit hinter sich scharen konnte: Nur wenige Tage nach der Einreichung dieser Petition vom 31. Januar 2023 lehnte die zuständige Nationalratskommission den erwähnten Vorstoss Porchet mit 14:11 Stimmen ab. Auffällig dabei: Die Mehrheit der Kommission betont, dass seit 20 Jahren keine Frau mehr wegen Abtreibung strafrechtlich verurteilt wurde – also keinerlei Stigmatisierung weit und breit. Lehnt das Plenum des Nationalrats diesen Vorstoss ebenfalls ab, ist die Parlamentarische Initiative vorerst vom Tisch.

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