Zum Nationalen Tag der Organspende (12.09.2020): Ist die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand gesetzeswidrig?

Medienmitteilung (Zug, 11.09.2020)

Im Hinblick auf den Organspendetag vom 12. September hat Blick Online dazu aufgerufen, Fragen über die Organspende zu stellen. HLI-Schweiz kommt diesem Aufruf nach.

In der Schweiz gibt es zwei Organentnahmearten am Lebensende. Rund 60% der Organentnahmen erfolgen nach einer schweren Hirnschädigung (z.B. Motorradunfall, Hirnschlag): Die Beatmung und der Kreislauf werden nur noch künstlich aufrecht erhalten. Ist das Gehirn irreversibel ausgefallen, wird ein solcher Patient, dessen Körper noch warm und durchblutet ist, als hirntot erklärt. Das ist jene Organentnahmeart von der in den Medien jeweils die Rede ist.


Ca. 40% der Organentnahmen erfolgen nach anhaltendem Herz-Kreislauf-Stillstand: Bei Schwerkranken mit aussichtsloser Prognose werden im Operationssaal alle lebenserhaltenden Massnahmen gestoppt. Der resultierende Herzstillstand wird während 5 Min. beobachtet. Bei Abwesenheit der Reflexe gilt das Gehirn als irreversibel ausgefallen und es wird der Tod erklärt. Um insbesondere bei der Leber bessere Erfolge nach dieser Organentnahmeart zu bekommen, wird in der Schweiz wie auch in anderen Ländern die sogenannte normothermische regionale Perfusion durchgeführt. Dieses Verfahren wird auch am HUG (Hôpitaux Universitaires Genève) in Genf praktiziert, wie die Unterlagen eines Vortrages des Transplantationsmediziners Dr. Christian Toso beweist. Das Fachjournal «Transplantation International» hat die Problematik dieser Technik unlängst in einer Studie beschrieben, nämlich das «Risiko der Wiederherstellung der Gehirndurchblutung» während des Eingriffs. Um das Auftreten solcher Ereignisse zu minimieren, «wird die Aorta mit einem Ballon blockiert oder einer chirurgischen Abklemmung oder einer Gefässligatur unterzogen.» Verrutscht der Ballon, kann es zur Selbstreanimation kommen, d.h. Hirnfunktionen können durch das sauerstoffhaltige Blut zurückkkommen.

Wäre das Gehirn nach der Prüfung der ausgefallenen Reflexe tatsächlich irreversibel ausgefallen, wäre es nicht nötig, die Zufuhr von sauerstoffhaltigem Blut ins Gehirn zu blockieren. Daher verstösst die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand gegen Art. 9 Abs. 1 des Transplantationsgesetzes. Durch die Blockade der Aorta oder der Halsschlagadern wird der Hirntod erst verursacht! Üblicherweise werden die Organe sofort ohne Blockade der Aorta entnommen. In diesem Fall beendet der chirurgische Eingriff das Leben der sterbenden Organspender.


Der Bundesrat hat bereits zwei Interpellationen (19.4569 und 20.3784) zum Thema abgewimmelt. Es ist höchste Zeit, dass sich von der Transplantationsmedizin unabhängige Ärzte, Juristen und Politiker mit dieser Angelegenheit ernsthaft beschäftigen und die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand verboten wird.

Personen, die auf dem offiziellen Spenderausweis von Swisstransplant oder im elektronischen Spenderegister der Organspende zustimmen, erwarten, dass die Würde der Sterbenden geachtet wird und der Tod vor der Organentnahme sicher festgestellt wird:«Ich äussere meinen Willen für den Fall, dass nach meinem Tod eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen infrage kommt.»

Quellen: https://www.chuv.ch/fileadmin/sites/glg/Minisymposium2019_handout_Toso.pdf

Lomero M et al., Donation after circulatory death today: an updated overview of the European landscape. Transpl Int 33 (2020) 76-88, hier 85. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/tri.13506

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen