Ein restriktiveres Abtreibungsgesetz in Russland, und wie dies in der Schweiz kommentiert wird

Angesichts der hohen Abtreibungsraten und des zunehmenden Bevölkerungsschwunds soll in Russland der Zugang zu Abtreibungen erschwert werden. In der bekannten medizinischen Zeitschrift „Lancet“ erschien am 8.10.2011 ein Bericht, der sowohl Befürworter als auch Gegner der Vorlage zu Wort kommen liess. Der Artikel zeigte unter anderem, dass sich auch Nichtregierungs-Organisationen wie das Center of Reproductive Rights (CRR), das zur Abtreibungslobby gehört, sich aktiv in die Auseinandersetzung einmischten. Zu den Entwicklungen in Russland nahm in der letzten Ausgabe des Schweizer Medizin Forums ein Redaktor in einem gehässigen Kurzkommentar Stellung, der im offiziellen Fortbildungsorgan der Schweizer Internisten eigentlich nichts verloren hätte.

Das Swiss Medical Forum zeichnet sich in der Regel durch ausgezeichnete, wissenschaftlich fundierte Beiträge aus. Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings auch, dass die Fachzeitschrift nicht in allen Belangen zu glänzen vermag. Dies zeigt folgender Kurzkommentar, der in Anlehnung an einen Artikel im „Lancet“ im Oktober 2011 verfasst wurde:

„Der Fortschritt im Reich des Zaren Putin ist nicht aufzuhalten. Aufgrund der voraussichtlichen Bevölkerungsabnahme hat die Duma, auf Anregung eines gewissen Draganov, eine Einschüchterungskampagne für abtreibungswillige Frauen beschlossen: Diese müssen sich eine Ultraschallaufnahme des Fötus anschauen, seine Herztöne anhören und bei einer Schwangerschaftsdauer <11 SSW eine 7-tägige Bedenkzeit einhalten. Einige südliche Bundesstaaten in den USA wenden die gleichen widerlichen Methoden an. Zwei Dumme, ein Gedanke …“

Die spöttische und verächtliche Art und Weise dieses Kommentars macht zunächst sprachlos. Die Präsentation von fetalen Ultraschallaufnahmen und Herztönen sollen widerliche Methoden darstellen? Etwa deswegen, weil sich die Schwangere für das Austragen des Kindes entscheiden könnte? In solchen Aussagen manifestiert sich eine medizinethische Verkümmerung, die auch keine Begründungen mehr benötigt, sondern sich nur noch in emotionalen Ausfälligkeiten auszudrücken vermag. Dahinter steckt auch eine bedrückende und bedrohliche Umwertung: „Widerlich“ ist nicht mehr die brutale Tötung Unschuldiger im Mutterleib, sondern der Versuch, deren Leben zu bewahren! Es stellt sich auch die Frage, welches Menschenbild solchen Pamphleten zugrunde liegen mag? Nun ist schon klar, dass Restriktionen in Abtreibungsgesetzen auch von ausreichenden Hilfsangeboten im Schwangerschaftskonflikt und danach flankiert werden müssen, um die betroffenen Frauen bestmöglich zu unterstützen. Auch eine Sexualerziehung, die Lebensschutz und Verantwortung nicht links liegen lässt, wäre grundlegend für das Wohlergehen aller. Der Artikelautor dürfte solchen Gedanken allerdings kaum zugänglich sein. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass diese Publikation Ausdruck einer weit verbreiteten „Fristenlösungs-Mentalität“ ist. Die Arbeit für das Lebensrecht und den Lebensschutz wird uns sicher nicht ausgehen!

Quellen / Links

Schweiz Med Forum 2012, 13, S. 296;
Lancet 2011, 378, S. 1288

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