Mehr Embryonenopfer für die Reproduktionslobby? Nein danke!

Insider erwarten mit Spannung die Vernehmlassung des modifizierten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), welches die Präimplantationsdiagnostik erlauben soll. Die Reproduktionslobby vertreibt sich die Zeit damit, weitere Forderungen zu erheben, nämlich die Eizellspende und die Embryonenspende zu erlauben. In einem Artikel in der NZZ vom 13. Januar machen sich der Ständerat Felix Gutzwiler, der Reproduktionsmediziner Bruno Imthurn und der Präsident der Nationalen Ethikkommissio Christoph Rehmann-Sutter dafür stark, ohne allerdings die ethischen und legalen Schranken zur berücksichtigen.

Präimplantationsdiagnostik – die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen

Das gegenwärtige FMedG enthält nicht umsonst ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik, denn bei dieser Methode werden den Embryonen im mehrzelligen Stadium in der Regel zwei Zellen entnommen und genetisch untersucht. Entspricht das Ergebnis den Kriterien, wird der Embryo für einen Transfer in die Gebärmutter ausgewählt, sonst wird er sofort oder im Rahmen der Forschung vernichtet. Unabhängig von den aufgestellten Kriterien, wie Übertragung einer Erbkrankheit oder genetische Anomalien, ist die PID zwangsläufig mit der Vernichtung menschlicher Embryonen verbunden. Embryonen werden auf Vorrat gezeugt, wenige selektiert und die anderen verworfen. Daher ist dieses Verfahren in jedem Fall ethisch verwerflich. Trotzdem sieht Christoph Rehmann-Sutter Diskussionsbedarf und behauptet, heute wisse man nicht zuletzt dank den Erfahrungen aus dem Ausland, dass viele Ängste unbegründet seien. In Indien gibt es Zentren, welche PID für fruchtbare Paare anbieten und zwar einzig und allein zum Zweck der Geschlechtsauswahl (http://drmalpani.com:Publikation, Übersichtsartikel). PID wird in den europäischen Ländern nicht mehr zur Hauptsache angewandt, wenn die Gefahr für eine genetisch bedingte Erbkrankheit besteht, sondern wenn die Frauen schon älter sind und die Gefahr für Aneuploidien erhöht ist (siehe Human Reproduction). Unlängst ist in Grossbritannien das erste Designer-Baby ohne Brustkrebsgen geboren worden. Die Tendenz, dass der Anwendungsbereich der PID sukzessive ausgeweitet wird, zeigt sich ganz klar. Damit wird eine Befürchtung, die schon vor den neunziger Jahren diskutiert wurde, bestätigt. Wenn man dazu in der Lage wäre, würde Edgar Dahl, prominentes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM),  sogar die Auswahl der sexuellen Orientierung mittels PID befürworten. Entweder ist Christoph Rehman-Sutter über diese Fakten nicht informiert oder er ignoriert das alles wissentlich.

Spenden von Eizellen und Embryonen würden alles noch verschlimmern

Wie die NZZ berichtet, reisen Schweizer Paare in andere Länder, welche die Fortpflanzungsmedizin liberaler handhaben, etwa wegen einer Eizellen- oder Embryonenspende. Sie erhalten die entsprechenden Adressen sogar auf Empfehlung von Schweizer Fortpflanzungszentren, die wegen den Verboten im FMedG und in der Bundesverfassung diesen Service nicht anbieten dürfen. Offenbar findet da ein eigentlicher Eizellenhandel statt, denn Osteuropäerinnen liefern Kliniken in Spanien ihre Eizellspenden. 1000 Euro soll laut Bruno Imthurn dafür bezahlt werden, was aufgrund der gesundheitlichen Risiken und Belastungen „eigentlich zu wenig“ sei. Das ist eine unhaltbare Verharmlosung, denn es ist nichts anderes als die Ausbeutung von Frauen, welche die Geschäftemacher in der Fortpflanzungsmedizin offensichtlich in Kauf nehmen. Wer die Zulassung der Eizellspende fordert, heisst zwangsläufig eine derartige Ausbeutung gut. Weshalb die Embryonenspende verboten bleiben soll, leuchtet offenbar Rehmann-Sutter und Felix Gutzwiler nicht ein. Unlängst hat die Katholische Kirche im von den Medien tot geschwiegenen Dokument Dignitas personae dazu Stellung genommen. Sie lehnt diese Praxis wegen der gespaltenen Elternschaft ebenso konsequent ab, wie die heterologe künstliche Befruchtung und jede Form der Leihmutterschaft. „Diese Praxis würde diverse andere Probleme medizinischer, psychologischer und rechtlicher Art mit sich bringen“, heisst es im Dokument. Würde die Embryonenspende oder auch eine pränatale Adoption sog. überzähliger Embryonen zugelassen, würden die Fortpflanzungszentren noch mehr Embryonen erzeugen und die Lage, was den Umgang mit dem Menschen am Anfang seines Lebens betrifft, noch verschlimmern.

Eine Umsetzung der Forderungen würde etliche Umstellungen in der Verfassung und im FMedG voraussetzen

Es sei daran erinnert, dass FMedG Art. 17 Abs. 1 lautet: „Ausserhalb des Körpers der Frau dürfen nur so viele imprägnierte Eizellen zu Embryonen entwickelt werden, als innerhalb eines Zyklus für die Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich sind; es dürfen jedoch höchstens drei sein.“ Das geht auf die Bundesverfassung Art. 119 Abs. 2 Bst. c zurück: „…  die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.“ Trotz der Zustimmung des Parlamentes zur Präimplantationsdiagnostik ist zu fragen, ob deren Zulassung überhaupt verfassungsmässig rechtens ist. Bei der PID wird ganz bewusst ein Vielfaches jener Embryonen erzeugt, die der Frau sofort eingepflanzt werden können. Es ist gut möglich, dass die Verzögerung der Vernehmlassung in diesem Punkt seine Ursache hat. Die Embryonenspende und alle Arten der Leihmutterschaft sind nach der Bundesverfassung Art. 119 Abs. 2 Bst. d verboten. Die Eizellenspende könnte mit der Änderung des FMedG Art. 37 Bst. c erlaubt werden, allerdings würde eine Entschädigung der Eizellenspenderinnen wohl gegen die Bundesverfassung Art. 119 Abs. 3 Bst. e verstossen. Es ist zu hoffen, dass der Status Quo des FMedG und der Bundesverfassung erhalten bleibt. Eine Zulassung der PID im FMedG würde die Lancierung eines Referendums nötig machen.

Quelle/Links:

Wirz Claudia, Die Fortpflanzungsmedizin – ein Stiefkind der Politik: Ein restriktives Gesetz und langsame Revisionsprozesse. NZZ vom 13. Jan. 2009, S. 13.
Vgl. Meili Matthias, Sanfter Weg zum Baby. NZZ am Sonntag vom 11. Jan. 2009.
Vgl. dpa,«Designer-Baby» ohne Brustkrebsgen geboren: In Grossbritannien erlauft, in der Schweiz verboten. NZZ vom 9. Jan. 2009.
Vgl. Gutzwiler Felix, Interpellation 08.4042: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Stand der Arbeiten


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