Flächendeckende, ideologische Schulsexualerziehung in der Schweiz? Nein!

Die Schweizerische Interessengemeinschaft Sexualerziehung hat heute ein Papier mit 13 Forderungen veröffentlicht. Diese enthalten klare Vorgaben, was bei einer Schulsexualerziehung beachtet werden müsste. Primär liegt nach Auffassung von HLI-Schweiz die Verantwortung der Sexualerziehung aber bei den Eltern. HLI-Schweiz arbeitet bei diesem über­parteilichen und überkonfessionellen losen und informellen Zusammenschluss verschiedener Einzelpersonen und Organisatio­nen mit, welche sich mit den aktuellen Entwicklungen der Sexualpädagogik in der Schweiz kritisch auseinanderset­zen. Wir verweisen auch auf unseren kritischen Kommentar zu den Absichten des BAG, eine ideologisierte Sexualerziehung schweizweit unter dem Deckmantel der Prävention einzuführen.
Forderungen betreffend Sexualunterricht


Aufgaben von Staat, Politik & Stimmbürgern

1.    Der Staat hat die Pflicht, Rahmenbedingungen für den Sexualunterricht in öffentlichen Schulen zu schaffen, welche die ethischen, moralischen und religiösen Werte der Eltern respektieren und Eltern in ihren Erziehungsaufgaben nicht behindern.

2.    Der geplante Sexualunterricht muss den üblichen demokratischen Rahmenbedingungen unterstehen. Sexualunterricht ist an der Schnittstelle zwischen öffentlichem Interesse und Privatsphäre. Er muss deshalb der öffentlichen Vernehmlassung und demokratischen Entscheidung zugänglich sein. Er darf nicht von einzelnen Interessengruppen, politischen Gruppen oder Parteien dominiert werden.

Wertegrundlagen

3.    Zentraler Wert ist die staatstragende Familie mit Vater, Mutter und Kindern . Nicht alle sexuellen Orientierungen  und Lebensstile haben Anspruch auf gleiche Gewichtung. Die Übergewichtung der Themen Homosexualität und sexuelle Orientierung muss korrigiert werden. Niemand darf jedoch wegen seiner sexuellen Orientierung geringgeachtet, verächtlich gemacht oder sogar Mobbing ausgesetzt werden.

Elternrechte & Pflichten

4.    Eltern sind die Erstverantwortlichen  für ihre Kinder. Die elterliche Erziehungspflicht soll weder an die Schule noch an die Politik oder den Staat abdelegiert werden.

Lehrerrechte & Pflichten

5.    Lehrer und externe Erzieher haben die Privatsphäre der Eltern  und die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektieren und zu schützen.


Freiwilligkeit des Sexualunterrichts

6.    Wir bejahen einen sorgfältigen und stufengerechten subsidiären Sexualunterricht in der Schule. Für Eltern, die das Thema lieber in der Familie behandeln , muss ein Dispensationsrecht  bestehen. Wird das Thema in der Schule behandelt, muss die Behandlung des Themas, rechtzeitig angekündigt werden. Eltern bekommen umfassenden Einblick in Inhalte und Informationen über Lehrmaterial, Broschüren und Beizug von externen Experten (Nachfragerecht). Eine Dispensation darf zu keinerlei Benachteiligungen für Eltern oder Kinder führen.

Zum Inhalt des Sexualunterrichts

7.    Der Sexualunterricht soll zentral positive Werte wie (sexuelle) Treue , Lebensbejahung, Verantwortung, Respekt, Familie thematisieren. Den psychosozialen Aspekten ist unbedingte Beachtung zu schenken.

8.    Frau und Mann haben den gleichen Wert (z.B. gleichen Lohn für gleiche Arbeit bejahen wir). Gender-Mainstreaming  als ideologische und nicht wissenschaftlich abgestützte Grundlage des Sexualunterrichtes lehnen wir ab.

9.    Die emanzipatorische Sexualpädagogik  soll nicht Grundlage der Sexualkunde, der Lehrmittel und der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sein.

10.    Einseitige und unvollständige Informationen  zu Ursachen und Folgen von Abtreibung, gleichgeschlechtlichen Praktiken und Geschlechtskrankheiten sowie Wirkung von Verhütungsmitteln müssen gestoppt werden.

11.    Teenager sollen im Sexualunterricht in keiner Weise weder direkt noch indirekt zu frühen sexuellen Aktivitäten ermutigt werden.  Die spezifischen Risiken und gesundheitlichen Nachteile einer frühen sexuellen Aktivität in jugendlichem Alter werden bekannt gemacht. Die Lehrperson ermutigt Teenager, ihre Energie in die Entwicklung von allgemeiner Sozialkompetenz, die persönliche Reifung sowie in eine adäquate Ausbildung zu investieren .

12.    Sexualunterricht muss zeitlich begrenzt und respektvoll  sein. Entsprechende Inhalte sollen vorwiegend im entsprechenden Fach behandelt werden und nicht alle Fächer einfliessen (keine Beschreibung des Geschlechtsverkehrs als Diktattext).

13.    Sexualunterricht soll Rücksicht auf die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder nehmen. Kinder und Jugendliche sollen nicht mit Themen überschwemmt und überfordert werden, welche sie von der Reife der Persönlichkeit her weder aufnehmen noch vernünftig verarbeiten können. Ein „Nein“ des Kindes gilt es hier genauso zu beachten wie im Zusammenhang mit Missbrauch.

Quelle/Links:
Hier der Link zum vollständigen Papier. Es darf weiterverbreitet werden. Es darf daraus mit folgender Quellenangabe zitiert werden:„Grund­lagenpapier: Forderungen betreffend Sexualunterricht, Version 16, 25.02.2011, verfasst von der Schweizerischen Interessengemeinschaft Sexualerziehung“

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