Tabelle Übersicht Organspende mit Spezifikation Todesart der Spender
Jahr |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Organspender nach Herz-Kreislauf-Stillstand |
7 |
12 |
18 |
16 |
15 |
39 |
?? |
Organspender nach Hirntod |
89 |
98 |
99 |
127 |
96 |
106 |
|
Entwicklung %-Anteil Spender nach Herz-Kreislaufstillstand |
7.29% |
10.91% |
15.38% |
11.19% |
13.51% |
26.90% |
Quelle: swisstransplant: https://www.swisstransplant.org/fileadmin/_processed_/2/f/csm_Jahreszahlen_2018_a0d81a6e3b.png
Die unlängst von swisstransplant veröffentlichte Statistik für das Jahr 2017 ist auf den ersten Blick erfreulich: Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Organspender von 111 auf 145 gestiegen – also eine Zunahme um 30 Prozent. Allerdings: Zugenommen hat in erster Linie die Zahl der Organspender nach Herz-Kreislauf-Stillstand. Diese Zahl hat sich von 15 im Jahr 2016 auf 39 im Jahr 2017 praktisch verdoppelt. Dr. Franz Immer, Direktor von swistransplant, relativiert gegenüber Human Life diese ins Auge springende Zunahme: „Die Spenderzahlen sind grossen Schwankungen unterworfen, da die Fallzahlen sehr tief und somit auch variabel sind.“ Eine Aussage, die zumindest hinsichtlich der Organspender nach Herz-Kreislauf-Stillstand nicht zutrifft: In den vier Jahren vor 2017 waren die Schwankungen nur gering. Dr. Immer verneint ausdrücklich einen Zusammenhang mit der per 15. November 2017 vom Bundesrat in Kraft gesetzten Halbierung der Wartefrist bei Organentnahmen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Verdoppelung im Jahre 2017 führt Dr. Immer darauf zurück, dass die Universitätsspitäler Lausanne und Genf 2017 neu Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand in ihre Programme aufgenommen haben, nimmt diesem Argument aber gleich selbst ein Gutteil seiner Plausibilität: Die „etwas unglückliche Kommunikation dieser Anpassung“ (in Tat und Wahheit wurde die Halbierung der Wartefrist seitens des Bundesrates und der SAMW überhaupt nicht kommuniziert) hätte eher dazu geführt, dass die Angehörigen bei dieser Organspendeform gewisse Zweifel hatten, die Zahlen also eher ungünstig beeinflusst worden seien. Die Vermutung, dass bei Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand die Halbierung der Wartezeit bereits vor deren Inkraftsetzung durch den Bundesrat praktiziert wurde, ist infolgedessen nicht völlig von der Hand zu weisen. Sie könnte letztlich nur durch entsprechenden Abklärungen in den Transplantationszentren selbst ausgeräumt werden.
HLI hat mehrfach die neu eingeführten SAMW-Richtlinien kritisiert. Diese halbierten die Wartefrist der Todesfeststellung vor der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand von zehn auf fünf Minuten und erlangten durch die am 15. November 2017 in Kraft gesetzte Transplantationsverordnung Gesetzeskraft. Mit dem sich nun abzeichnenden Trend scheinen die der Gesetzesänderung zugrundeliegenden Absichten in Erfüllung zu gehen: Das Prozedere der Organentnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand soll vereinfacht werden, um mehr und transplantationstauglichere Organe entnehmen zu können – dies auf Kosten einer sicheren Todesfeststellung und auf Kosten des Vertrauens potentieller Spender. Ob die Rechnung langfristig aufgeht?
Quellen:
– Homepage Swisstransplant
– Mailkorrespondenz: Nachfrage von HLI bei Swisstransplant vom 19.01.2017