Von Affenklonen zu Menschenklonen?

Gemäss der Fachzeitschrift Cell haben chinesische Forscher erstmals erfolgreich Affen geklont. Es handelt sich um Langschwanzmakaken (Macaca fascicularis), die zur Primatengattung der Makaken gehört, zu der auch die Rhesusaffen zählen. Ähnlich wie beim Klonschaf Dolly wurde ein modifiziertes Nukleustransferverfahren angewandt. Dabei wurde reifen Affeneizellen das mütterliche Erbgut entnommen und an dessen Stelle eine differenzierte Zelle eingesetzt. Die so rekonstruierten Embryonen wurden chemisch aktiviert und damit zur Zellteilung angeregt.

Prinzip des Klonverfahrens zur Reproduktion von Lebewesen

Das Verfahren war allerdings nur in jener Versuchsanordnung erfolgreich, bei der fetale Hautzellen verwendet wurden. Aus 127 Zellfusionen entwickelten sich schliesslich 79 Embryonen ins Blastozyststadium, die in 21 Leihmuttertiere übertragen wurden. Aus sechs Schwangerschaften wurden schliesslich zwei Affen geboren, die zum Zeitpunkt der eingereichten Studie (21. Dez. 2017) 40 bzw. 50 Tage alt waren. Es ist bekannt, dass die differenzierten Zellen von Föten wesentlich besser für das reproduktive Klonen geeignet sind, als die Zellen von adulten Lebewesen. In der zweiten Versuchsreihe wurden Kumuluszellen von adulten Tieren für die Zellfusion verwendet. 192 Zellfusionen führten zu 181 Embryonen im Blastozyststadium, die in 42 Leihmuttertiere eingesetzt wurden. 22 registrierte Schwangerschaften führten zu zwei Geburten. Die beiden Äffchen starben schon nach drei Stunden bzw. 30 Stunden nach ihrer Geburt an Atemproblemen, einer häufig vorkommenden Komplikation nach reproduktivem Klonen.

Serie mit fetalen Zellen Serie mit adulten Zellen
Zellfusionen 127 Eizellen mit fetalen Fibroblasten 290 Eizellen mit adulten Kumuluszellen
rekonstruierte Embryonen 109 192
transferierte Blastozysten 79 181
trächtige Leihmuttertiere 6 22
Lebendgeburten 2 2
Nach der Geburt gestorben 0 2
Erreichtes Lebensalter > 40 / 50 Tage 3 h und 30h
Gesamte „Erfolgsquote“ 0,8% 0%
Eingesetzte Leihmuttertiere 21 42

Klonversuche sind Tierquälerei

Die Klonversuche bei Schafen, Mäusen, Rindern, Schweinen, Katzen, Kaninchen, Pferden und Hunden haben alle hohe Misserfolgsquoten ergeben. In der Regel führen weniger als 1% der Zellfusionen zu einer Lebendgeburt. Es gibt zahlreiche Aborte. Auch für die mit einem geklonten Fetus trächtig gewordenen Leihmuttertiere selbst endet das Experiment manchmal tödlich. Viele Tiere sterben kurz nach der Geburt. Die Lebenserwartung der länger überlebenden Tiere ist häufig reduziert. Von daher gesehen verwundert es, dass die Tierschützer (Grüne Partei, WWF etc.) die Gelegenheit nicht genützt haben, um sich öffentlich gegen diese Versuche auszusprechen.

Klonversuche beim Menschen gab es bereits

Im Jahr 2006 publizierten Panayiotis M. Zavos und Karl Illmensee einen Artikel im Fachjournal Archives of Andrology, in dem sie ein Experiment beschrieben, bei dem geklonte menschliche Embryonen in die Gebärmutter einer Frau übertragen wurden. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie druckte im Jahr 2007 einen Artikel von Karl Illmensee ab, der ebenfalls diese Klonversuche beschrieb und als Fortschritt für die Reproduktionsmedizin wertete. Es ist unfassbar, dass die Redaktion des offiziellen Publikationsorgans der Wissenschaftlichen Gesellschaften für Reproduktionsmedizin in Deutschland, Österreich und der Schweiz diesen Artikel überhaupt zuliess. Erst unter Druck hatten sich die Herausgeber zwar vom Artikel und der Arbeit der beiden Klonärzte distanziert, doch einschneidende Konsequenzen, wie einen Ausschluss aus ihren Gesellschaften, wurden nie bekannt gegeben.

In vielen Ländern ist das reproduktive Klonen des Menschen verboten. Die mangelnde Distanzierung der Reproduktionsmediziner gegenüber Illmensee und Zavos nähren allerdings die Befürchtung, dass es jemand aus diesen Kreisen mit Hilfe der neuesten Forschungsergebnisse aus China wieder versuchen wird. Der IVF-Pionier Robert Edwards begrüsste 2003 in einem Editorial Klonversuche beim Menschen für den Fall, dass weder Mann noch Frau für die Zeugung geeignete Samen- und Eizellen zur Verfügung haben. Robert Edwards, der mit Hilfe ethisch verwerflicher Vorversuche schliesslich zusammen mit Patrick Steptoe der Welt das erste IVF-Baby Louise Brown präsentierte, hat 2010 dafür den Nobelpreis für Medizin erhalten.

Klonversuche beim Menschen sind weltweit zu ächten

2004 wurde angestrebt, mit einer UNO-Konvention weltweit das Klonen zu verbieten. Letztlich scheiterte es daran, dass etliche Länder nur das reproduktive Klonen des Menschen verbieten wollten, nicht aber das sogenannte therapeutische Klonen, das die Züchtung von menschlichen Stammzellen zu therapeutischen Zwecken zum Ziel hatte. Die Vertreter der Schweiz hatten durch ihr Abstimmungsverhalten auch zum Scheitern eines generellen Verbotes beigetragen. 2005 wurde in der UNO eine Deklaration gegen Klonversuche angenommen, die aber für die Länder nicht verbindlich ist.

Schon der Versuch, menschliche Embryonen zu klonen, ist eine schwere Verletzung der Menschenwürde. Das gilt unabhängig davon, ob die Embryonen für experimentelle Zwecke, wie für die Gewinnung von Stammzellen hergestellt werden oder ob die Embryonen in die Gebärmutter einer Frau übertragen werden. Beim reproduktiven Klonen besteht die Absicht, eine Kopie eines existierenden Menschen herzustellen. Die Neugier, wie ein solcher Versuch herauskommen wird und die Aussicht auf die damit verbundene Medienpräsenz, sind die Triebfeder skrupelloser Forscher. Ein solcher Versuch verstösst gegen die Grundlage aller Menschenrechte, nämlich den Menschen immer und überall als Ziel und Wert zu behandeln. Er darf nicht als reines Mittel zum Zweck missbraucht werden. Dazu kommt, dass für solche Versuche Frauen als Eizellspenderinnen und als Leihmütter instrumentalisiert würden. Letztere würden besonders hohen Risiken ausgesetzt. Die Kongregation für die Glaubenslehre hatte schon 1987 das Klonen von Menschen als ethisch verwerflich beurteilt. Die Päpstliche Akademie für das Leben bekräftigte 1997 aufgrund des Klonschafs Dolly diesen Standpunkt. Die Instruktion Dignitas Personae hat im Jahr 2008 das reproduktive und das sogenannte therapeutische Klonen als schwere Verstösse gegen die Menschenwürde beurteilt. Es ist zu hoffen, dass die neuesten Ergebnisse aus China die Staatengemeinschaft aufrüttelt, so dass endlich ein weltweit geltendes Klonverbot erzielt wird, das abschreckend wirkt und für Verstösse harte Konsequenzen nach sich zieht.

Quellen:

Liu Z., Cai Y. Wang Y., Nie Y., Zhang C., Xu y., Zhang X., Lu Y., Wang Z., Poo M., Sun Q., Cloning of Macaque Monkeys by Somatic Cell Nuclear Transfer. Cell 172 (2018) 1-7.

Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas personae (2008) Nr. 28-30.

Zavos P.M., Illmensee K., Possible Therapy of Male Infertility by Reproductive Cloning: One Cloned Human 4-Cell Embryo: Archives of Andrology 52 (2006) 243-254.

Illmensee K., Kaskar K, Zavos P.M., In-vitro Developmental Potential of Individual Mouse Blastomeres Cultured With and without Zona Pellucida: Future Implications for Human Assisted Reproduction. Reprod Biomed Online 13 (2006) 284-294. (nicht im Volltext)

United Nations Declaration on Human Cloning (8. März 2005)

Zavos Panayiotis, Human Reproductive Cloning: The Time Is Near. Reprod Biomed Online 6 (2003) 397-398. (nicht im Volltext)

Illmensee K., Mammalian Cloning and its Discussion on Applications in Medicine: J Reproduktionsmed Endokrinol 4 (2007) 6-16. (Volltext)

Edwards Robert G., Human Reproductive Cloning a Step Nearer. Reprod Biomed Online 6 (2003) 399-400. (nicht im Volltext)

Päpstliche Akademie für das Leben, Reflexionen über Klonierung.1997.

Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung (Donum vitae). 1987.

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