FMH lehnt SAMW-Richtlinien ab

An ihrer Versammlung vom 26. Oktober 2018 hat das Parlament der Schweizer Ärzteschaft FMH mit 97 zu 37 Stimmen entschieden, die neuen SAMW-Richtlinien zum „Umgang mit Sterben und Tod“ nicht in ihre Standesordnung aufzunehmen. Hauptgrund der Ablehnung war, dass neu Ärzte aufgrund des nicht objektivierbaren Kriteriums des „unerträglichen Leidens“ über die Beihilfe zum Suizid hätten befinden sollen und dass Suizidhilfe grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche vorgesehen war. HLI hat engagiert und mehrmals gegen diese Aushöhlung des Lebensschutzes Stellung bezogen und ist deshalb über den Entscheid der Schweizer Ärzteschaft zugunsten der Kultur des Lebens erfreut. HLI nimmt diesen Entscheid zum Anlass, sich in Zukunft noch stärker für eine Verbesserung der Palliativ-Medizin und der Begleitung Schwerkranker und Sterbender einzusetzen.

Die SAMW hatte bereits durch die Zusammensetzung der Subkommission, welche die Richtlinien für den „Umgang mit Sterben und Tod“ ausarbeitete, ihre eigene Glaubwürdigkeit beschädigt. In dieser Kommission sassen nämlich zahlreiche direkt oder indirekt mit Exit verbundene Vertreter. Was in den letzten Tagen von der SAMW an irreführenden Informationen weiterverbreitet wurde, z.B. betreffs des assistierten Suizids von Kindern und Jugendlichen, bedarf einer gründlichen Richtigstellung und Aufarbeitung. Auch muss bezweifelt werden, ob Frau Dr. Yvonne Gilli, ehemalige grüne Nationalrätin, Vizepräsidentin der FMH und bekannte Vertreterin eines schrankenlosen Zugangs zum assistiertem Suizid, wirklich die wahren Gründe der Ablehnung weitergab, als sie in der NZZ meinte: «Wie Gilli betont, verschliesst sich die Ärztekammer mit der Rückweisung nicht einer Liberalisierung des assistierten Suizids. Stossend sei aber, dass der Begriff ‚unerträgliches Leiden‘ unheilbar Kranke ausschliesse, die noch nicht im Zustand unerträglichen Leidens seien. Der FMH-Vorstand fordere stattdessen eine Formulierung wie zum Beispiel ’schwerwiegende chronische oder tödliche Krankheit, deren Symptome sich trotz bestmöglicher Behandlung nicht genügend mildern lassen».

Damit stellt die erklärte Befürworterin des assistierten Suizids die tatsächliche Argumentation der FMH auf den Kopf und versucht gleichzeitig, ihre Abstimmungsniederlage durch ihre grotesk-manipulative Interpretation in einen Sieg umzudeuten: Nämlich die seit Jahrzehnten erstmalige Weigerung der FMH, eine SAMW-Richtlinie ins ärztliche Standesrecht zu übernehmen. Die SAMW ist weitgehend selber schuld an diesem Scherbenhaufen, hat sie doch eine der Hauptaussagen der FMH-Vernehmlassungsantwort einfach nicht ernst genommen: „In der bisher geltenden Richtlinie wird die Suizidbeihilfe nur dann als zulässig betrachtet, wenn die Erkrankung des Patienten die Annahme rechtfertigt, dass das Lebensende nahe ist. Demgegenüber genügt es nach Ziff. 6.2.1 bereits, dass die Krankheitssymptome und/oder Funktionseinschränkungen des Patienten für diesen Ursache unerträglichen Leidens sind. Diese Änderung bedeutet eine massive Ausweitung des Anwendungsbereichs der nach der Richtlinie zulässigen Suizidbeihilfe, diese ist für die Ärzteschaft von grosser Bedeutung . Suizidbeihilfe kann nun bereits dann geleistet werden, wenn das Leiden aus Sicht des Patienten unerträglich ist und anderweitige Hilfe vom Patienten als unzumutbar abgelehnt wird. Die Richtlinie rückt damit von ihrer ursprünglichen Zielsetzung, sterbenskranken Menschen zu helfen ab – Suizidbeihilfe soll nun auch solchen Patienten zur Verfügung stehen, die nicht an einer tödlichen Erkrankung leiden, ihr Leiden aber als unerträglich empfinden. Dies bedeutet für den betroffenen Arzt eine erhebliche Unsicherheit: Der Begriff „unerträgliches Leiden“ ist unbestimmt und hängt zudem von der Einschätzung des Patienten und dessen Wertvorstellungen ab, was es für den Arzt sehr schwer machen dürfte, hier eine klare Grenze zu ziehen. Die Änderung ist zudem unter dem Gesichtspunkt der Suizidprävention problematisch, was in besonderem Masse für psychisch erkrankte Patienten gilt, die zwar urteilsfähig sind, aber aufgrund ihrer Erkrankung zu Suizidgedanken neigen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Quellen:
NZZ-Artikel, 25.10.2018: „Die Aerztekammer erteilt den neuen Suizidhilfe regeln eine Abfuhr“

Vernehmlassungsantwort der FMH

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