Keine Zwängerei bei der Organspende!

Heute wird die Eidg. Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit soll das bisher geltende Prinzip der bewussten Zustimmung für eine Organspende in sein Gegenteil verkehrt werden. Nach dem Willen der Initianten würde per Gesetz jede Person in der Schweiz automatisch zum Organspen­der, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat (sog. „Widerspruchslösung“). Die Or­ganspender-Lobby setzt offensichtlich darauf, dass mit der massiven Einschränkung der persönlichen Freiheit mehr Organe gespendet werden. Dabei zeigt die Erfahrung in ver­schiedenen Ländern: eine Widerspruchslösung führt nicht zwingend zu einer höheren Or­ganspende-Bereitschaft. Die potenziellen Organspender werden mit dem offiziellen Or­ganspendausweis und mit der Kampagne nach wie vor unzureichend informiert.

Eine nur mehr vermutete Zustimmung zur Organspende widerspricht dem Prinzip der „in­formierten Zustimmung“, das in der Medizin zum ethischen Standard geworden ist. Dieses Prinzip wurzelt im Menschenrecht auf persönliche Freiheit, zu dem auch das Recht auf kör­perliche Integrität gehört. Sterbende würden von der Medizin instrumentalisiert, selbst wenn sie sich zu Lebzeiten mit der Organspende auseinandergesetzt haben und evtl. zu kei­nem sicheren Entscheid gekommen sind.

Die Erfahrung mit der Widerspruchsregelung in anderen Ländern zeigt:  In Schweden und Singapur hat sich die Spenderate nicht verändert. In Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frank­reich, Lettland, Luxemburg und Wales ist die Organspenderate nach Etablierung einer Wi­derspruchsregelung sogar gesunken. Selbst beim Erfolgsmodell Spanien hat sich die Spende­rate nach Einführung der Widerspruchsregelung sechs Jahre lang nicht verändert. Experten gehen davon aus, dass die erhöhte Spenderate, die danach beobachtet werden konnte, in erster Linie auf eine Verbesserung der Transplantationsinfrastruktur zurückzuführen ist.

Mehr Organspenden können nur durch die Stärkung des Vertrauens gegenüber potentiell spendewilligen Personen erzielt werden. Die Freiwilligkeit muss dabei das erste Prinzip blei­ben, sonst wird die Organentnahme zu einem staatlich verordneten Diebstahl.  Ausserdem müssen das Bundesamt für Gesundheit und Swisstransplant ihre Informationspflicht endlich umfasssend erfüllen. Sie sind gehalten, zusätzlich zur Organentnahme nach primärer Hirn­schädigung (Hirntod) alle potenziellen Organspender auch über die Organentnahme nach Therapieabbruch und anschliessendem Herz-Kreislaufstillstand transparent zu informieren. Das betrifft auch die kurze Wartezeit von fünf Minuten vor der Todesfeststellung und der Organentnahme. Insbesondere muss auf dem Organspendeausweis und im elektronischen Spenderegister die Entnahmeart ausgewählt werden können. Nur so ist eine informierte und freiwillige Zustimmung zur Organspende möglich.

KONTAKT:

Human Life International (HLI) Schweiz, Postfach 15, 6301 Zug
041 710 28 48, office@human-life.ch, Webseite: www.human-life.ch

Quellen u.a.:

 

Quellen:
– No evidence that presumed consent increases organ donation, BMJ 2008; 337 doi: https://doi.org/10.1136/bmj.a1614 (Published 11 September 2008) Cite this as: BMJ 2008;337:a1614

https://www.cesifo-group.de/DocDL/dice-report-2016-4-li-nikolka-december.pdf

https://www.kidney-international.org/article/S0085-2538(18)30333-8/pdf

https://www.thelancet.com/journals/langas/article/PIIS2468-1253(18)30273-5/fulltext

https://www.die-tagespost.de/feuilleton/Der-Leib-ist-kein-ersatzteil­lager;art310,191837,PRINT?_FRAME=33

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