Rote Karte für den Bundesrat

In einem historischen Urteil hat das Bundesgericht die nationale Volksabstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe für nichtig erklärt. Hauptgrund waren die krass falschen Zahlen, welche der Bundesrat dem Stimmvolk im Vorfeld der Abstimmung vorgegaukelt hatte. Besonders bedenklich: Der Bundesrat wusste schon vor der Abstimmung um die falschen Zahlen, unterliess aber die fällige Korrektur, weil er angeblich „die Bevölkerung nicht mit neuen Zahlen verunsichern wollte.“

Das hat es in der Geschichte des Schweizer Bundesstaates noch nie gegeben: In seinem Urteil vom 10. April 2019 hat das Bundesgericht eine nationale Volksabstimmung annulliert. Konkret: Die Abstimmung über die CVP-Initiatve zur Abschaffung der Heiratsstrafe. In seiner Abstimmungsbroschüre hatte der Bundesrat gleich im ersten Satz behauptet, es seien nur 80’000 Erwerbs-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen. Tatsächlich sind es 450’000, wie einige Monate später die Eidgenössische Steuerverwaltung einräumen musste. Man habe, so die vorgeschobene Begründung, bei der ersten Schätzung die Doppelverdiener-Ehepaare schlicht „vergessen“. Mit der Propagierung der falschen Zahlen wurde, so das Bundesgericht, die Abstimmungsfreiheit in gravierender Weise verletzt, das Transparenzgebot ebenso gravierend missachtet. „Eine Ohrfeige für den Bundesrat“ nannte die Neue Zürcher Zeitung zutreffend das Verdikt des Bundesgerichts. Der ganze Vorgang ist deshalb von besonderer Brisanz, weil der Initiativtext den Satz enthält: „Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“

Ausgesprochen stossend ist die Tatsache, dass der Bundesrat schon vor der Volksabstimmung davon Kenntnis hatte, dass die von ihm propagierte Zahl von lediglich 80’000 betroffenen Erwerbs-Ehepaaren deutlich zu tief angesetzt war. Das Bundesgericht hat den auch diese Desinformationspolitik an der öffentlichen Urteilsberatung scharf gerügt.

Schon bald nach der Urteilsfällung spekulierten die Medien über die politischen Konsequenzen. Auffallend dabei: Von der eigentlich naheliegenden Frage nach den Ursachen der bundesrätlichen Zahlentrickserei wollte man sich nicht aufhalten lassen. Stattdessen wurde querbeet durch alle links-liberalen Medien die CVP in die Mangel genommen. Diese hätte gefälligst ihre Initiative zurückzuziehen oder in einer zweiten parlamentarischen Beratung auf die angeblich antiquierte Ehe-Definition zu verzichten. Nur so könne sich die CVP von ihrem Image einer Partei der Hinterwäldner befreien. Die CVP tut gut daran, trotz dieses medialen Trommelfeuers nicht kopfscheu zu werden. Zum einen deshalb, weil renommierte Staatsrecht-Professoren wie Ulrich Saxer und Rainer J. Schweizer klar gestellt haben, dass nur eine erneute Abstimmung über dieselbe Vorlage auf der Basis aktualisierter Zahlen in Frage kommt. Zum andern, weil auch die Glaubwürdigkeit der CVP auf dem Spiel steht. Sie hat an der Initiative trotz massiv zu tief angesetzter Zahlen festgehalten. Jetzt, wo aktualisierte, sprich fünfmal höhere Zahlen von Ehepaaren vorliegen, welch von der Heiratsstrafe betroffen sind, muss sie im Interesse eben dieser ihrer Glaubwürdigkeit erst recht daran festhalten.

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