Straf- und verwaltungsrechtliches Vorgehen gegen die Porno-Broschüre „Hey you“

Bildquelle: Screenshot der Hompage „Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz“

Die zu über 85% vom BAG finanzierte Stiftung „Sexuelle Gesundheit“ Schweiz hat bereits letztes Jahre eine Broschüre veröffentlicht „Hey you“. Diese richtet sich an Jugendliche ab 12 Jahren. Sie enthält die ganze „Bandbreite“ der zeitgeistig-verkürzten Sexualität. Sie muss eindeutig eher als eine „Porno-Broschüre“ bezeichnet werden, als ein seriöses Aufklärungwerk mit Berücksichtigung einer umfassenden, menschlichen Anthropologie.

Hier einige Zitate aus der Broschüre, um unsere Aussage nachzuweisen:

„Die Zustimmung der Eltern zu einem Schwangerschaftsabbruch ist aber nicht notwendig“ S.45.
„Sexuelle Erfahrungen macht ihr am besten an einem Ort, wo ihr ungestört seid und euch sicher fühlt. Es gibt kein richtiges und kein falsches Alter für sexuelle Erfahrungen. Wichtig ist, dass ihr bereit seid und es wollt. Haltet euch aber an gesetzliche Vorgaben wie das Schutzalter, schützt euch vor sexuell übertragbaren Infektionen (mehr dazu im Kapitel “HIV/STI”) und einer ungeplanten Schwangerschaft ( mehr dazu im Kapitel “Schwangerschaft”). Denn das kann auch schon beim ersten Mal passieren. Die doppelte Verhütung, mit Kondom und einem weiteren Verhü-
tungsmittel, schützt euch vor sexuell übertragbaren Infektionen und einer Schwangerschaft“ S.34.
„Bei der Geburt werden wir einem Geschlecht zugeteilt. Ob Mädchen oder Junge wird mit einem Blick auf die äusseren Sexualorgane (Penis, Vulva) entschieden. Doch das ist nicht immer so eindeutig….“ S.17

Zum Glück gibt es Kräfte, welche die steuergeldgefütterten Organisationen und Autor*Innen nicht einfach frei schalten und walten lassen…

Aus aktuellem Anlass geben wir dazu die Medienmitteilung des Vereins Schutzinitiative wieder:

Medienmitteilung vom 14. November 2022

Der Verein Schutzinitiative hat Strafanzeige gegen die Herausgeber und die Redaktorinnen der vom Bund finanzierten Broschüre «Hey You» erstattet. Zugleich geht der Verein verwaltungsrechtlich gegen das Bundesamt für Gesundheit vor. Die Verschleuderung von Steuergeld für Aktivitäten, welche die psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung unserer Kinder schädigen können, muss gestoppt werden.

Die Broschüre «Hey You» ist in die Schlagzeilen geraten, weil sie unter dem Deckmantel der Sexualaufklärung Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zum Gebrauch von Sexspielzeugen wie Umschnalldildos, Lecktücher und Anal Plugs animiert. Nun hat der Verein Schutzinitiative Strafanzeige gegen die Herausgeber erstattet, konkret: gegen die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz sowie den gleichnamigen Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz. Ausserdem richtet sich die Strafanzeige gegen zwei verantwortliche Redaktorinnen.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, gegen Art. 187 Ziff. 1 StGB («Sexuelle Handlungen mit Kindern») verstossen zu haben. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem zur Erfüllung des Tatbestands keine konkrete Gefährdung oder Schädigung vorausgesetzt wird. Art. 187 StGB soll sicherstellen, dass Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen geschützt werden. Das zu schützende Rechtsgut ist daher die ungestörte psychische-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes. Gemäss bundesrichterlicher Rechtsprechung wiegt dieses Rechtsgut sehr hoch.
Strafbare Verleitung zu sexuellen Handlungen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass gemäss Strafgesetz nicht nur sexuelle Handlungen mit Minderjährigen strafbar sind. Bestraft wird laut Art. 187 StGB auch, wer ein Kind zu einer sexuellen Handlung verleitet (Abs. 2) oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht (Abs. 3). Verschiedene Passagen der Broschüre belegen eindeutig, dass das Zielpublikum – also schon Kinder ab 12 – zum Gebrauch von Sexspielzeugen inspiriert und animiert – und somit zu einer sexuellen Handlung verleitet werden. Dies ist strafbar. Dasselbe gilt für verschiedene gezielte Handlungsanweisungen, etwa zum Umgang mit Lecktüchern («Ein Tipp: Verwende Gleitmittel, um das Tuch zu befeuchten oder zu befestigen»).
All dies und noch viel mehr – beispielsweise die Empfehlung von Kanälen der sozialen Medien, wo das «Rimming», das sogenannte Afterlecken, oder Bondage-Kurse propagiert werden –, geht weit über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinaus und muss strafrechtlich geahndet werden.
Kein Steuergeld für Porno-Broschüre

Neben der Strafanzeige geht der Verein Schutzinitiative auch verwaltungsrechtlich gegen die Verantwortlichen vor. Wir verlangen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Erlass von anfechtbaren Verfügungen im Zusammenhang mit mehreren Finanzhilfen des Bundes an die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz. Diese wird pro Jahr im höheren sechststelligen Bereich mit Steuergeldern alimentiert. Es kann und darf nicht sein, dass die Eltern und die übrigen Steuerzahler durch die Finanzierung dieser Porno-Broschüre auch noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder auf unerlaubte und strafbare Weise zu sexuellen Handlungen verleitet werden, die ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigen können.
Der Verein Schutzinitiative setzt sich für eine auf biologischen Fakten beruhende, altersgerechte Sexualaufklärung sowie für die Verteidigung der verfassungsmässigen Grundrechte (Schutz der Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen u.a.) ein.

Quelle: https://www.schutzinitiative.ch/porno-broschure-hey-you-strafanzeige-gegen-verantwortliche-eingereicht/

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