Nein zum schrankenlosen Fortpflanzungs-Medizin-Gesetz am 5. Juni!

Zusammen mit dem Komitee «Nein zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz» ruft HLI-Schweiz dazu auf, das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz am 5. Juni 2016 abzulehnen. Wir haben unsere Argumente in einem Flyer zusammengestellt. Für Journalisten und interessierte Personen stellen wir auf dieser Webseite zusätzlich zu den Argumenten im Flyer auch zahlreiche Links zu wissenschaftlichen Publikationen zur Verfügung.

Vorbemerkung

Wir nehmen das Leid kinderloser Paare ernst!

Am 5. Juni 2016 kommt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (rev. FMedG) zur Abstimmung. Es erlaubt u.a. die Entwicklung von bis zu 12 Embryonen pro Zyklus und das Tiefgefrieren von Embryonen. Ausserdem lässt es die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu, d.h. die genetische Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas und zwar nicht nur für Erbkranke, sondern generell für alle Paare.
Die unterzeichnenden Organisationen anerkennen, dass Kinderlosigkeit sehr grosses Leiden verursachen kann. Sie versichern den betroffenen Paaren ihre höchstmögliche So- lidarität. Dieses Leiden aber mit der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation = IVF) und immer neuen experimentellen Techniken beseitigen zu wollen, ist fragwürdig. Die Menschenwürde und das Lebensrecht werden missachtet. Es ist unethisch, mit dem PID-Screening, das die Geburtenrate senkt, unfruchtbare Paare noch abzuzocken. Langfristig verursachen solche Verfahren viel mehr Leid für Mutter und Kind. Sie kosten zahlreiche Menschenleben. Die bisher übliche In-vitro Fertilisation kostet in der Schweiz zwischen Fr. 4’000 bis 10’000. Die Geburtenraten der Kliniken sind sehr unterschiedlich, doch sie weigern sich, die Zahlen zu veröffentlichen (TA 11.3.2016). Die Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin durch die Kantone funktioniert nicht überall. Das neue Gesetz würde das noch verschlimmern (Art. 12, Abs. 4).
Auch mit der sogenannten «Bundesrats-Lösung» wären wir NICHT einverstanden. Diese würde zwar das «Weg-Selektieren» auf erbkranke Embryonen beschränken, aber generell das Tiefgefrieren und die Zeugung von Embryonen auf Vorrat zulassen.

Nein zum Selektionswahn!

Präimplantations-Diagnostik (PID): 30 Kinder für ein geborenes opfern? Den Menschen zum Verbrauchsmaterial abwerten?!

Stimmen Sie NEIN zu diesem Gesetz, welches das Chromosomenscreening für ALLE im Reagenzglas gezeugten Embryonen zulässt. Statt 3000 «verbrauchte» Embryonen für 100 Paare pro Jahr würden bis zu 150000 Embryonen für 6000 Paare geopfert. NEIN zu einem Gesetz, welches mit diffusen und jederzeit ausweitbaren Kriterien Behinderte wegselektionieren möchte.
NEIN zu diesem eugenischen Gesetz! Bundesrat Berset meinte selber in der Debatte zu diesem Gesetz: «Das also ist eine positive Auswahl, eine Selektion, welche tatsächlich erlaubt, den Begriff Eugenik zu erwähnen (…) das lässt sich nicht so leicht vom Tisch wischen» (8.9.2014, Amtliches Bulletin S. 713). Wenn er jetzt anders Stellung nimmt, belegt das nur seine «Windfahnen-Mentalität».

—> ESHRE PGD Consortium data collection XII: cycles from January to December 2010 with pregnancy follow-up to October 2011. Hum Reprod (2015) 30 (8): 1763-1789-903 (neueste verfügbare europ. Statistik).

Nein zu Türöffnern für Design-Wünsche!

Genetische Tests liefern zahlreiche Resultate. Wer kontrolliert, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden?

Stimmen Sie NEIN zu diesem Gesetz, welches Chromosomenscreening mit folgendem Kriterium zulassen will: «Erkennung chromosomaler Eigenschaften, die die Entwicklungsfähigkeit des Embryos beeinträchtigen können» (rev. FmedG Art. 5a). Das ist ein Gummiparagraf, der beliebig ausgelegt werden kann!
So kompliziert beschreibt der Bundesrat die Massentötung von Embryonen: «Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass mit dieser Technik nicht Krankheiten und Behinderungen verhindert werden können, sondern immer nur die Individuen, die von diesen Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind. Der Wahl zugrunde liegt deshalb die Entscheidung, ob es besser sei, ein Leben mit der Behinderung oder Krankheit zu führen, ober aber gar keines.» Botschaft des Bundesrates, 7.6.2013, S. 5884
«Darüber hinaus kann bei einer Zulassung dieser Indikation aus verfahrensinhärenten Gründen nicht mehr gewährleistet werden, dass nur Embryonen mit Merkmalen für schwere Erbkrankheiten ausgesondert werden. Dadurch würde eine Grenze überschritten, die der Bundesrat nicht überschreiten will.» Botschaft des Bundesrates, 7.6.2013, S.5904
Beim Screening wird immer auch das Geschlecht des Embryos bestimmt. Die Kontrollmechanismen im Gesetz sind so schwach, dass Art. 33 des rev. FMedG mit seinen Strafbestimmungen nie zur Anwendung kommen wird!

Nein zur Bedrohung der Gesundheit der Frau!

Frauen mit Hormonen vollpumpen? 20 Eizellen auf einmal heranreifen lassen? Dabei die grosse Gefahr eines Hyper-Stimulations-Syndroms leichtfertig in Kauf nehmen?

Um überhaupt die zulässigen 12 Embryonen entwickeln zu können, müssten die Eierstöcke einer Frau massiv mit Hormonen stimuliert werden, damit mindestens 20 Eizellen «geerntet» werden. Auf natürlichem Weg reift pro Zyklus in der Regel nur eine Eizelle heran! Das führt heute schon in schweren Fällen (1-5%) zu einer gesundheitlichen Bedrohung der Frau durch das Hyper-Stimulations-Syndrom, u.a. mit Wasser im Bauch, Durcheinander im Salzhaushalt, Gefässproblemen, Blutgerinnungsstörungen, Nierenversagen, welche einen Spitalaufenthalt nötig machen und u.U. tödlich enden.

—> Smith V, Osianlis T, Vollenhoven B, Prevention of Ovarian Hyperstimulation Syndrome: A Review. Obstet Gynecol Int 2015:514159.

—> vgl. Sunkara S.K., Rittenberg V., Raine-Fenning N., Bhattacharya S., Zamora J., Coomarasamy A. , Association between the number of eggs and live birth in IVF treatment: an analysis of 400 135 treatment cycles. Hum Reprod 26 (2011) 1768-1774.

Nein zur Abzockerei der Unfruchtbaren!

Als Hauptanwendung der PID wird genannt: Unfruchtbare sollen eher zu einem Kind kommen. Das ist wissenschaftlich nicht bewiesen! An Kinderlosigkeit leidende Frauen werden unwirksamen Behandlungen ausgesetzt und abgezockt!

Stimmen Sie NEIN zu diesem Gesetz, welches ein Verfahren zulässt, dessen Nutzen wissenschaftlich bisher nicht be- wiesen ist. Unfruchtbare Paare kommen beim PID-Screening nicht eher zu einem Kind. Diese «Behandlung» nutzt viel- mehr dem Portemonnaie der Fortpflanzungsmediziner als dem verzweifelten kinderlosen Paar. Der Bundesrat schrieb dazu in seiner Botschaft: «In der Summe sieht der Bundesrat davon ab, die PID für die Behandlung der Unfruchtbarkeit zu- zulassen. Zum einen sind die naturwissenschaftlichen Daten hinsichtlich der Erfolgsaussichten bislang nicht hinreichend aussagekräftig, um damit die erhebliche Einschränkung des Embryonenschutzes rechtfertigen zu können.» (7.6.2013, S.5904)
Die «Europaen Society of Human Reproduction and Embryology» (ESHRE) hält fest: «Der positive Effekt der PID mit Aneuploidie-Screening ist noch nicht bewiesen.» Die britische Behörde HFEA warnt auf Ihrer Homepage: «Es fehlt an Beweisen, dass ein Behandlungszyklus mit PID-Screening verglichen mit einem Behandlungszyklus ohne PID-Screening die Chance für ein Baby erhöht.»

Nein zu ungewissen Risiken für im Reagenzglas gezeugte Personen!

Im Reagenzglas gezeugte Kinder haben ein viermal höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Soll das neue Gesetz diese Risikofaktoren ignorieren und nichts für deren Erforschung und Prävention tun?

Der Schweizer Herz-Kreislauf-Spezialist der Universität Bern, Professor Urs Scherrer, hat bereits im Jahr 2012 in einer Studie bei im Reagenzglas gezeugten Kindern ein rund viermal höheres Risiko für Gefässkrankheiten, wie Herzinfarkt und Schlaganfall, nachgewiesen. Die kürzlich im Schweizer Fern- sehen ausgestrahlte Sendung Puls (15.02.2016) zeigte, dass Fortpflanzungsmediziner die Eltern nicht oder ungenügend über diese Risiken informieren. Prof. Scherrer rät als Folge seiner Studien nur zu äusserst zurückhaltender Anwendung der In-vitro-Fertilisation (Befruchtung im Reagenzglas). Es ist nicht auszuschliessen, dass die genannten Risiken durch lange Aufbewahrung von Embryonen in künstlichen Umgebungen und Tiefgefrieren erhöht werden. Genau das liesse das revidierte Fortpflanzungs-Medizin-Gesetz (rev. FMedG) eben
falls zu. Fortpflanzungsmediziner sind unglaubwürdig, wenn sie die Risiken ihrer Methoden nicht untersuchen und wissenschaftliche Studien dazu einfach ignorieren. Die ältesten Personen, die als Embryos tiefgefroren waren, sind heute bis zu 32 Jahre alt. Weshalb existieren weltweit keine Langzeitstudien wenigstens über den Gesundheitszustand der 20jährigen? Wenn sich in 20-30 Jahren die Herz-Kreislaufkrankheiten unter diesem Personenkreis ausweiten, können die verantwortlichen Fortpflanzungsmediziner nicht mehr angeklagt werden. Mittels IVF gezeugte Kinder tragen von vornherein eine hohe gesundheitliche Hypothek. Weitere bekannte Risiken sind: Mehr Tumore im Kindes- und Jugendalter und erhöhtes Diabetesrisiko.

—> von Arx R, Allemann Y, Sartori C, Rexhaj E, Cerny D, de Marchi SF, Soria R, Germond M, Scherrer U, Rimoldi SF, Right ventricular dysfunction in children and adolescents conceived by assisted reproductive technologies. J Appl Physiol 118 (2015) 1200-1206.

—> vgl. Bouillon C, Léandri R, Desch L, Ernst A, Bruno C, Cerf C, Chiron A, Souchay C, Burguet A, Jimenez C, Sagot P, Fauque P, Does Embryo Culture Medium Influence the Health and Development of Children Born after In Vitro Fertilization?PLoS One (2016) e0150857.

—> Kopeika J, Thornhill A, Khalaf Y., The effect of cryopreservation on the genome of gametes and embryos: principles of cryobiology and critical appraisal of the evidence. Hum Reprod Update 21 (2015) 209-227.

—> Gjoneska E, Pfenning AR, Mathys H, Quon G, Kundaje A, Tsai LH, Kellis M, Conserved epigenomic signals in mice and humans reveal immune basis of Alzheimer’s disease. Nature 518 (2015) 365-369.

—> Chen M, Wu L, Zhao J, Wu F, Davies MJ, Wittert GA, Norman RJ, Robker RL, Heilbronn LK, Altered Glucose Metabolism in Mouse and Humans Conceived by IVF. Diabetes 63 (2014) 3189-3198.

—> Williams CL, Bunch KJ, Stiller CA, Murphy MF, Botting BJ, Wallace WH, Davies M, Sutcliffe AG., Cancer risk among children born after assisted conception. N Engl J Med 369 (2013) 1819-1827.

—> Scherrer U, Rimoldi SF, Rexhaj E, Stuber T, Duplain H, Garcin S, de Marchi SF, Nicod P, Germond M, Allemann Y, Sartori C., Systemic and pulmonary vascular dysfunction in children conceived by assisted reproductive technologies. Circulation 125 (2012) 1890-1896.

—> Chen M, Norman RJ, Heilbronn LK., Does in vitro fertilisation increase type 2 diabetes and cardiovascular risk? Curr Diabetes Rev 7 (2011) 426-432.

—> Katari S, Turan N, Bibikova M, Erinle O, Chalian R, Foster M, Gaughan JP, Coutifaris C, Sapienza C., DNA methylation and gene expression differences in children conceived in vitro or in vivo. Hum Mol Genet 18 (2009) 3769-3778.

Nein zur Untergrabung der Grundlagen unseres Rechtes

Dürfen wir uns als geborene Menschen anmassen, über den Lebenswert der Ungeborenen zu urteilen? Dürfen wir einigen Menschen auf Grund willkürlicher Kriterien das Existenzrecht absprechen?

PID verstösst gegen die Grundlage des Rechts: In seinem Kommentar zur Präimplantationsdiagnostik (PID) stellt Markus Hofmann die Frage, «was dem Staat eigentlich das Recht verleiht, seinen moralischen mündigen Bürgern ein PID-Verbot vorzuschreiben» (NZZ 24.3.2015). Die Antwort dazu ist einfach: die Grundlage des Rechts. Denn diese Grundlage lautet: Die personalen Grundrechte (zumal das Recht auf Leben) sind durch die Zugehörigkeit zur Menschheit (durch das Menschsein) zu definieren und nicht durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Menschen (z. B. jene der «Weissen», der Geborenen oder einer Religionsgemeinschaft). Demnach ist eugenische Selektion von Menschen (Embryonen) auch im Namen der «reproduktiven Autonomie» nicht bloss eine «moralische Frage», sondern ein Verstoss gegen die Grundlage des Rechts. Die Geborenen (die Starken) verfügen über die Ungeborenen (die Schwachen), indem sie diese einer «Qualitätskontrolle» unterziehen. Mit der PID wird das Recht durch Beliebigkeit ersetzt: Das ist keine gute Grundlage, um einen liberalen Rechtsstaat aufzubauen.

Für weitere Auskünfte:

HLI-Schweiz
Postfach 15, 6301 Zug, 041 710 28 48
www.human-life.ch

Ja um Leben Ostschweiz
Postfach, 8730 Uznach, 055 280 39 52
www.ja-zum-leben.ch, PC-Konto: PC 30-17028-5

Pro Life Hauptsitz
Schanzenstrasse 1, Postfach, 3001 Bern 031 380 17 80, www.prolife.ch, PC-Konto: PC 30-5127-7

Schweiz. Gesellschaft für Bioethik (SGB)
Antoine Suarez, Postfach 6702, 8050 Zürich 079 138 28 93, PC-Konto: PC 80-49196-9


Fyler: Nein zum FMedG

HFEA (Human Fertilisation and Embryology Authority): Preimplantation genetic screening (PGS)

Sendung Puls vom 15. Feb. 2015: „Künstliche Befruchtung schadet den Blutgefässen“

Botschaft zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) 7. Juni 2013.

Kritische Artikel zum Thema Reproduktionsmedizin

Kinder machen ohne Sex. Der Standard vom 17. April 2016.

Albtraum Wunschbaby – die Geschäfte mit dem Kinderwunsch. Der Kurier vom 10. April.

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