Unterzeichen Sie JETZT dieses Referendum, denn es gilt, den Angriff auf die von der Schöpfungsordnung vorgegebene natürliche Ordnung von Ehe und Familie abzuwehren. Motivieren sie auch Ihre Angehörigen und Bekannten zur Unterzeichnung des Referendums. Unter Covid-Bedingungen ein Referendum ist noch etwas schwieriger – es zählt jede Unterschrift. Herzlichen Dank!
Warum?
1. Das eidgenössische Parlament will die „Ehe für alle“ durch die Hintertüre einführen, d.h. ohne die dazu erforderliche Änderung der Bundesverfassung (BV). – sprich durch eine blosse Änderung des Zivilgesetzbuches. Dies, obwohl ein Fachgutachten einer Zürcher Rechtsprofessorin klar bestätigt hat, dass mit Art. 14 BV (Recht auf Ehe und Familie) die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gemeint ist – und nichts anderes. Es gilt, diesem Verfassungsbruch den Riegel zu schieben.
2. Entgegen der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates soll nun nach dem Willen des eidg. Parlaments in ein und demselben Gesetz zugleich die Samenspende für Lesbenpaare legalisiert werden. Das Kindeswohl bleibt damit auf der Strecke. Mehr noch: Auch mit dieser Neuerung wird die Verfassung gebrochen. Denn Art. 119c BV sagt unmissverständlich: „Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit…nicht anders behoben werden kann.“ Wenn nun aber ein Lesbenpaar ein Kind will, hat dies mit Unfruchtbarkeit nichts zu tun.
3. Der Begriff „Ehe für alle“ ist gemäss unserer Bundesverfassung der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten. Die Gemeinschaft von Mann und Frau ist essentiell nicht dasselbe wie eine Verbindung von zwei Männern oder zwei Frauen, denn letzteren fehlt aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens. Die vom eidg. Parlament beschlossene „Ehe für alle“ verletzt deshalb entgegen den Behauptungen ihrer Befürworter auch das Gleichheitsgebot, weil sie Ungleiches gleich behandelt.
Last but not least: Auch die Schweizer Bischofskonferenz lehnt die „Ehe für alle“ ab.