Staatlich erzwungene Sexualerziehung und Menschenrechte

SEXUALERZIEHUNG STAATLICH VERORDNET: Ein mutiges Wort zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember von Msgr. Dr. Vitus Huonder, Bischof von Chur. Allerdings meinte der Tagesanzeiger noch vor der offiziellen Verbreitung, dass in diesem Schreiben die Menschenrechte relativiert würden. Und ein eher wirrer Artikel in der NZZ vom 10. Dezember zeigt, dass sich der Autor weder mit dem Menschenrechtsgedanken noch mit dem konkreten Problem der geplanten flächendeckenden Sexualerziehung in den Schulen näher befasst hat. Ein Kommentar von HLI-Schweiz.

Bischof Vitus Huonder beruft sich in seinem Schreiben auf die Menschenrechtskonvention aus dem Jahre 1948 im Zusammenhang mit der Gewissens- und Religionsfreiheit, bzw. den davon abzuleitenden Elternrechten. Dass die Menschenrechte in Gott verankert sind, kommt einer theologischen Untermauerung, aber keinesfalls einer Relativierung gleich. Wer den ganzen Text aufmerksam liest, kommt ohne Weiteres zu dieser Erkenntnis. Klare Worte, wie sie vom Bischof der Diözese Chur zum dritten Adventssonntag gesprochen wurden, tun in heutiger Zeit Not. Denn zunehmend wird mit Erfolg versucht, den unverzichtbaren Grundbestand an Menschenrechten auszuhöhlen, um andererseits beliebige Bedürfnisse als neue Menschenrechte zu postulieren. Man denke nur daran, dass immer wieder ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert wird. Schon Art. 30 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung legt fest, dass keine Bestimmung dahin ausgelegt werden dürfe, dass sie zur Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten führe.

Auf den ersten Blick mag es schon erstaunen, mit welcher prompten Sprungbereitschaft die Behauptung der Relativierung von Menschenrechten aufgestellt worden ist. Schon waren laut Tagesanzeiger „Juristen und Theologen beunruhigt“ und der Anwurf eines „katholischen Fundamentalismus“ war bald zur Stelle. Dies paradoxerweise in einer Gesellschaft, die sonst mit vielen Ausreden ohne Weiteres bereit ist, das grundlegendste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben zu relativieren oder gar mit Füssen zu treten. Man denke nur an die unzähligen Abtreibungen im Rahmen der Fristenlösung, die jedes Jahr unter dem Vorwand der Selbstbestimmung durchgeführt werden oder an die Sterbehilfedebatte, wo auch neue „Menschenrechte“ ausgeheckt werden. Das Vorgehen in den Medien dürfte allerdings gewissen Kreisen als willkommenes Ablenkungsmanöver dienen. Denn der Churer Diözesanbischof legt den Finger auf ein heikles Thema, die staatlich erzwungene Sexualerziehung. Das kann vielen Akteuren in der Schweiz kaum besonders angenehm sein, weil sowohl das BAG mit seinem Chef Didier Burkhalter, aber teilweise auch die kantonalen Erziehungsdirektoren dabei sind, ideologischen Interessengruppen auf den Leim zu kriechen. Eine wichtige Rolle spielen bekanntlich die Pädagogische Hochschule der Zentralschweiz in Luzern (PHZ), mit ihrem sexualpädagogischen Netzwerk in Deutschland, und PLANeS, die Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit,welche vom BAG subventioniert wird. Es kann nicht genug darauf aufmerksam gemacht werden, dass von diesen Akteuren eine äusserst fragwürdige Sexualpädagogik propagiert wird: So wird das Kind von Geburt an auf die Sexualität reduziert, ein möglichst selbstbestimmtes Ausleben sexueller Aktivitäten gefördert, alle sexuellen Orientierungen werden als gleichwertig dargestellt, und die pädagogische Philosophie beruft sich auf das Gender-Mainstreaming, welches die Geschlechterrollen von Mann und Frau lediglich als sozial konstruiert und daher auch grundsätzlich als veränderbar ansieht. Die Lehrmittelempfehlungen der PHZ, sowie konkrete Erfahrungen in Basel Stadt zeigen, dass pornographische Unterrichtsmaterialien bereits in der Grundstufe in Betracht gezogen werden bzw. bereits im Einsatz waren.

Im Pastoralschreiben wird zu Recht darauf hingewiesen, dass staatliche Institutionen auf diese Weise eine Erziehung fördern, welche das Schamgefühl zerstört, eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit gefährdet und die Jugendlichen auch anfälliger auf Übergriffe macht. Folgende Zitate belegen den Stellenwert der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Sexualerziehung:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

Art. 18: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Art. 26, Absatz 3: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16.12.1966, in Kraft getreten für die Schweiz am 18.9.1992:

Art. 18. Abs. 4: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen“.

Damit sind alle, die der Ansicht sind, dass in der Schweiz Menschenrechte relativiert würden, aufgerufen, ehrlich darüber zu debattieren, woher solche Gefahren wirklich drohen. Wir sind überzeugt, dass dies gerade im Zusammenhang mit der ideologisierten Schulsexualerziehung der Fall ist, mit welcher eine Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mit – gelinde ausgedrückt – umstrittenen Sexualtheorien droht. Und es zeigt sich schon aus rein menschenrechtlicher Betrachtungsweise, dass ein Dispensationsrecht der Eltern in diesem Zusammenhang unabdingbar ist. HLI-Schweiz möchte Bischof Vitus Huonder für sein klares Wort aus Sicht der Katholischen Kirche herzlich danken.

Quellen / Links

Sexualerziehung, staatlich verordnet; Wort zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2011 von Msgr. dr. Vitus Huonder, Bischof von Chur.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)

Tagesanzeiger vom 6.12.11: Bischof Huonder relativiert die Menschenrechte, (S. Rau)

Tagesanzeiger vom 8.12.11, Leserbriefe S. 13

NZZ vom 10.12.11: Menschenrechte, Kirchen und Pluralismus (C. Wehrli)

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