Nachgeburtliche Abtreibung, oder wann ist ein Menschenleben lebenswert?

„After-birth abortion. Why should the baby live?“ So war ein Artikel im bekannten Journal of Medical Ethics am 2.3.12 betitelt. Die Publikation stammt von einem Medizinethiker, A. Giubilini, und einer Philosophin, F. Minerva. Beide sind in Melbourne tätig. Ihre Hauptfrage lautet: Warum soll eigentlich ein Neugeborenes leben? Hat es ein Lebensrecht? Wer würde dies nicht bejahen! Beide Autoren sind da allerdings anderer Ansicht. Für sie besteht zwischen einem Embryo bzw. Fötus und dem Neugeborenen kein ethisch relevanter Unterschied! Dem ist zwar auch aus Sicht des Lebensschutzes zuzustimmen. Doch klammern sich die Ethiker auf die vielerorts akzeptierte Abtreibungspraxis. Wenn also schon gesunde Feten abgetrieben werden dürfen müsste es nach ihrer Logik dann auch erlaubt sein, ein gesundes Kind nach der Geburt zu töten(=„abzutreiben“), wenn es die Mutter, Familie, Gesellschaft zu sehr belasten würde. Eine scheinbar logische Konsequenz bisheriger Praktiken der Tötung Ungeborener im Mutterleib. Nachfolgend muss allerdings auf einige Hintergründe und Abgründe dieser Argumentation verwiesen werden.

Grenzen verändern sich, Grenzen werden überschritten: so lautet ein wenig durchdachter Spruch. Doch in der Bioethik, wo unverrückbare Grenzen zwingend wären, scheint sich diese Aussage auf beklemmende Weise zu bewahrheiten. Dabei wird verwerfliches Handeln beschönigend auf geschickte Art und Weise umschrieben, es werden Ausdrücke verwendet, die den wahren Sachverhalt möglichst verdecken sollen. Im vorliegenden Fall wird von „After-birth abortion“ gesprochen. Auf Deutsch muss der Ausdruck mit „nachgeburtliche Abtreibung“ übersetzt werden. Dass dies schlicht unmöglich ist, weil die Schwangerschaft bereits erfolgreich beendet ist, bedarf keines weiteren Kommentars. Man scheut sich also nicht, in sich widersprüchliche Ausdrücke zu verwenden, um die Kindstötung nach der Geburt, um nicht zu sagen den Mord, zu kaschieren und zu verharmlosen. Ein Griff in die sprachliche Trickkiste!

Die beiden Autoren Giubilini und Minerva waren nach der Publikation teilweise heftigen Angriffen ausgesetzt. Dies ist auch verständlich, wenn man sich folgende Zitate aus dem Artikel zu Gemüte führt:

  • „Wenn also ein gesunder Fetus kein Grund für ein Abtreibungsverbot ist, so sprechen Gründe, die erst nachgeburtlich festgestellt werden, aber einen Abort während der Schwangerschaft gerechtfertigt hätten, auch für eine nachgeburtliche Abtreibung.“
  • „Nicht-Personen haben in solchen Situationen kein Recht auf Leben.“ „Der moralische Status eines Kindes ist mit demjenigen des Fetus identisch. Beiden fehlt es an Eigenschaften, welche ein individuelles Recht auf Leben rechtfertigten.“
  • „Fetus und Neugeborene sind potentielle Personen.“ „Interessen von aktuellen Personen setzen Interessen von potentiellen Personen ausser Kraft.“

Das Einzige, was man dieser Argumentation zugestehen kann, ist eine eiskalte logische Konsequenz, die sich im Grunde aus der grassierenden Abtreibungsmentalität und einem philosophischen Relativismus ableitet. Geistiger Vater dieser Ethik ist zweifellos der australische Philosoph Peter Singer, der in seiner „Praktischen Ethik“ schon 1994 Folgendes behauptete: „Wenn der Fetus nicht denselben Anspruch auf Leben wie eine Person hat, dann hat ihn das Neugeborene offensichtlich auch nicht, und das Leben eines Neugeborenen hat für dieses weniger Wert als das Leben eines Schweins, eines Hundes oder eines Schimpansen für das nichtmenschliche Tier.“1)

Eigentlich sprechen solche menschenverachtenden Einstellungen für sich selbst, so dass im Grunde weitere Kommentare überflüssig wären. Doch ist auch zu bedenken, dass die utilitaristische Philosophie2) Singers bereits beachtliche Akzeptanz erfahren hat. Dies zeigt das Beispiel der vorliegenden Publikation. In Deutschland sind Ethiker wie Dieter Birnbacher und Norbert Hörster zwar weniger radikal als Singer, stimmen mit ihm jedoch in wesentlichen Positionen überein. Auch das von der NEK vertretene Stufenkonzept der menschlichen Würde im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik hat seine Wurzeln in diesen Philosophien. Es kann daher nicht genug auf die zerstörerischen Grundannahmen solcher Haltungen aufmerksam gemacht werden:

Es wird zwischen menschlichen Wesen und Personen unterschieden. Der Status einer Person ist an Eigenschaften wie Bewusstsein seiner selbst, Wünsche für die Zukunft und Interessen geknüpft.

Nur Personen wird ein unbedingtes Recht auf Leben zugebilligt.

Embryonen, Feten und Neugeborene sind nach dieser Definition keine Personen. Es sind nur „potenzielle Personen“. Ihnen kommt deshalb auch kein Lebensrecht zu.

Zwischen Ungeborenen und Neugeborenen besteht demnach kein ethisch relevanter Unterschied, so dass auch Neugeborene in gewissen Situationen getötet werden dürfen.

Die Argumentationsweise der Autoren ist einer Interessenethik und dem so genannten Präferenzutilitarismus entlehnt. Das bedeutet, dass dem Wohlergehen und Nutzen derjenigen zu dienen ist, welche höher zu gewichtende Interessen ausweisen. Da Ungeborene und Neugeborene keine mit Personen vergleichbaren Interessen haben können, haben letztere immer den Vorrang.

Diesen Ausführungen liegen zwei entscheidende Fehler zugrunde: Erstens wird die Menschheit aufgespalten in menschliche Wesen und Personen, und zweitens wird der Begriff der Person von aktuellen Eigenschaften abhängig gemacht. Solche Zuschreibungen bleiben notwendigerweise immer willkürlich. Eigenschaften und ihre Bewertungen können ändern, was dann auch zur Aushöhlung des Lebensrechtes führt. Eine humane Behandlung ist für den Menschen nur dann sichergestellt, wenn er vom Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet werden muss. Hier kann auch auf die Enzyklika „Evangelium vitae“3) und die Instruktion „Donum vitae“4) verwiesen werden.

Es geht darum, dass dem Menschen ein eigenes spezifisches Wesen zukommt. dessen Identität sich im Laufe der Entwicklung im Mutterleib und später nicht verändert. Dieses Wesen ist grundlegend und liegt vor allen menschlichen Eigenschaften wie Sprachfähigkeit, rationales Denken, die sich ohnehin in unterschiedlichem Masse ausprägen oder auch wieder verloren gehen können. Mit andern Worten entsteht mit der Empfängnis ein neues unverwechselbares Individuum, das sich unbezweifelbar als Mensch entwickelt. Der Embryo hat dabei eine aktive Potentialität zur Entfaltung aller menschlichen Eigenschaften, die er fortlaufend und ohne erkennbare Einschnitte realisiert. Embryo, Fetus und Neugeborenes, Kindheit sind notwendige Voraussetzungen für die spätere volle Entfaltung zum Erwachsenen.

Andererseits erfüllen auch Kleinkinder, Schlafende, Bewusstlose, Komatöse, Demente die von Singer, Giubilini und Minerva bemühten Kriterien der Person nicht alle. Auch sie hätten folglich kein Recht auf Leben. Hier zeigt sich eine der grossen praktischen Schwächen ihrer Argumentation. Das ist die Folge davon, dass der Mensch auf ein jeweiliges Entwicklungsstadium reduziert wird, um von aktuellen Eigenschaften ethische Schlussfolgerungen zu ziehen. Eine solche Haltung führt auf direktem Weg zur Radikalisierung eines eigentlich überwunden geglaubten Sozialdarwinismus. Das Überleben des Tüchtigsten und Stärksten wird nicht nur auf das gesellschaftliche Leben, sondern auch auf das Lebensrecht als solches übertragen. Der Mensch, die Person hat jedoch eine Lebensgeschichte, die nicht in einzelne Phasen aufgespalten werden kann, ohne das Individuum zu zergliedern. Die ganzheitliche Sicht und die zeitliche Dimension des Menschseins fehlen.

Wir haben auch festzuhalten, dass eine Interessenethik eine notwendige menschliche Solidarität Schwächeren gegenüber nicht mehr kennt und auch gar nicht begründen kann. Sie favorisiert nur noch die Interessen der/des Stärkeren. Nicht der Humanität, sondern der Kultur des Todes wird gedient. HLI-Schweiz wird nicht nachlassen, auf die vorgestellten Abgründe hinzuweisen, die bemüht werden, um der Bioethik eine ungebremste „Flexibilität“ zu verleihen.

Quellen / Links

Artikel von Gubilini und Minerva

1) Peter Singer, Praktische Ethik, Reclam 1994, S. 219.
2) Grundlage für die ethische Bewertung einer Handlung ist das Nützlichkeitsprinzip. Den Kern des Utilitarismus kann man in der Forderung zusammenfassen: „Handle so, dass das größtmögliche Maß an Glück entsteht!“
3)Enzyklika Evangelium vitae, über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, von Papst Johannes Paul II, 25.3. 1995.
4)Donum vitae, Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung.

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