In seiner Stellungnahme vom 13.7.2011 hat der Schweizer Presserat die Beschwerde gegen die dokumentarische Begleitung eines Suizids von SF DRS abgewiesen. Dieser Entscheid ist ausserordentlich zu bedauern und nicht nachvollziehbar. |
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Die Mehrheit der Kammer begründet ihre Feststellung im Wesentlichen damit, dass der Sterbewillige die Berichterstattung wollte, weitere mit wirkende Personen damit einverstanden gewesen seien, kein Beleg existiere, dass die Bereitschaft zur medialen Dokumentation Ausdruck der Krankheit gewesen sei und im Übrigen mit dem Film auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht werde. Zudem wird auf die gegenwärtige politische Diskussion in der Schweiz hingewiesen. Wir haben auch zu bedenken, dass anhand der ausführlichen Auseinandersetzung mit dem konkreten psychischen Problem, beziehungsweise der Diagnose einer manisch-depressiven Erkrankung eine ganz spezifische und für Suizid anfällige Population angesprochen wurde. Dies wird von der Mehrheit des Presserates völlig übersehen. Denn es geht nicht nur um die Vermutung, dass sich das Publikum generell mit dem Protagonisten im grossen Stil identifizieren könnte, sondern auch darum, dass ausgerechnet die Anfälligsten der Zuschauer tangiert und in ihrer Hoffnungslosigkeit geradezu bestätigt werden. Kommt hinzu, dass die Sendung Alternativen, echte Hilfsmöglichkeiten vollständig ausgeblendet hat, was sich für psychisch Kranke äusserst fatal auswirken kann. Wenn die Berichterstattung über Suizidbeihilfe auch vom Presserat als heikel betrachtet wird, müsste daraus auch die Forderung für erhöhte Ansprüche an die journalistische Sorgfaltspflicht und Berufsethik abgeleitet werden. HLI-Schweiz und die VKAS stellen allerdings auch fest, dass sich der Presserat mit seiner Entscheidung schwer getan hat. So legt eine Minderheit der Kammer dar, dass die beurteilte Suizid-Doku des Schweizer Fernsehens „nicht mit der generell bei Berichten zu diesem Thema angebrachten Zurückhaltung“ und somit auch nicht mit der journalistischen Berufsethik zu vereinbaren sei. Kritisiert wird zudem auch, dass der Film angesichts des vielschichtigen Themas an der Oberfläche bleibe und mit voyeuristisch wirkenden Aufzeichnungen von Abschiedsgesprächen vornehmlich Privates und Intimes aufdränge. HLI-Schweiz und die VKAS können diesen Darlegungen nur zustimmen. HLI-Schweiz und die VKAS halten daher auch nach dem Entscheid des Presserates an ihrer Kritik hinsichtlich der Suiziddokumentation fest. |
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Quelle/Links: Links:- Der kritisierte Beitrag „Tod nach Plan“ des Schweizer Fernsehens. – Lesen Sie HIER unsere Beschwerde im vollen Wortlaut – Hier finden Sie die Begründung zum Entscheid des Presserates. |