HLI-Schweiz wehrt sich in seiner Vernehmlassung gegen den von der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit vorgeschlagenen Verfassungsartikel. Dieser fördert einseitig die familienexterne Betreuung und will sie in der Verfassung festschreiben. Zudem sollen unter Missachtung förderalistischer Prinzipien die Kantone in ihren laufenden Bestrebungen zur Familienförderung bevormundet werden. HLI-Schweiz hat sich in einer Eingabe an das Bundesamt für Sozialversicherungen klar gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und auch einen entsprechenden Vernehmlassungstext des Christlichen Bündnisses Schweiz (BCS) unterstützt. Auslöser war eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Norbert Hochreutener, CVP (PI 07.419). Der Initiant verlangte mit seinem Vorstoss, die Bundesverfassung um einen neuen Artikel über die umfassende Familienförderung zu ergänzen. In Folge konkretisierte die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) Hochreuteners Initiative und legte im Oktober 2010 einen Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel 115a BV vor. |
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Im November 2010 wurde der Entwurf der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. HLI-Schweiz hat die kritische Stellungnahme den Bundesbehörden am 3. März 2011 zugestellt. In ihrer Sorge um eine gedeihliche Zukunft ist HLI-Schweiz zusammen mit dem BCS nicht bereit, die weitere Destabilisierung der Familie in ihrer Funktion als Kernzelle und Fundament der Gesellschaft hinzunehmen. Wir werden uns weiterhin entschieden in die öffentliche Diskussion und den politischen Prozess einmischen, um den Gang der Dinge mit klaren Worten und Taten konstruktiv zu beeinflussen. |
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Quelle/Links: ortEntwurf Verfassungstext der Nationalrätlichen Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit |