Bundesrat halbiert Wartezeit vor Todesfeststellung für Organspende. Drei Organisationen fordern: Bundesrat muss Inkraftsetzung aufschieben.
Laut Medienmitteilung hat der Bundesrat am 18. Okt. 2017[1] beschlossen, das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. Nov. 2017 in Kraft zu setzen. Die Transplantationsverordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die ebenfalls revidierten SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme». Diese revidierten Richtlinien treten als Anhang gleichzeitig mit der Revision des TxG in Kraft. Mit…
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